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SBV Schweiz. Baumeisterverband

Baumeisterverband: Paritätische Kontrollen sind die beste flankierende Massnahme

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband ist erleichtert über den neusten FlaM-Bericht des Seco. Er zeigt, dass im Bauhauptgewerbe trotz fehlender Allgemeinverbindlichkeit des LMV im Jahr 2012 die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen gut funktioniert haben. Das ist nicht selbstverständlich, hat das Bauhauptgewerbe - mit 71'000 Franken pro Jahr für Maurer und 57'000 Franken für Ungelernte - doch die höchsten Mindestlöhne für Handwerker in der Schweiz.

Der vom Seco, dem Staatsekretariat für Wirtschaft, am heutigen Freitag publizierte Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (FlaM-Bericht) zeigt klar auf: Lohndumping gegen entsandte, ausländische Arbeitskräfte wird in der politischen Diskussion massiv überschätzt. In Tat und Wahrheit geht es um ein Phänomen im tiefen Promillebereich des Schweizer Arbeitsmarktes. "Wir führen eine landesweite Diskussion um eine angeblich verheerende Nadel im Heuhaufen", sagte Jean-Pierre Grossmann, Mitglied der schweizerischen paritätischen Vollzugskommission (SVK) und des Vorstands des paritätischen Bildungs- und Vollzugsfonds für das Bauhauptgewerbe (Parifonds Bau), an der Medienkonferenz des Seco in Bern.

Die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags im Bauhauptgewerbe, des sogenannten LMV Bau, wird von 26 paritätischen Kommissionen überwacht. Sie setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Unternehmungen und der Gewerkschaften zusammen. Da der LMV normalerweise allgemeinverbindlich für die gesamte Branche gilt, dürfen die paritätischen Kommissionen sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes kontrollieren - auch die, die nicht Mitglied der GAV-Verbände sind. Da die Allgemeinverbindlichkeit aber während des gesamten Jahres 2012 nicht gegeben war, durften die paritätischen Kommissionen nur die Verbandsfirmen kontrollieren.

Dementsprechend stark nahmen 2012 die Kontrollen gegenüber 2011 ab. Dennoch war das Bauhauptgewerbe auch 2012 eine der am besten überwachten Branchen. Rund ein Fünftel aller im Entsendebereich kontrollierten Betriebe und Personen betraf das Bauhauptgewerbe.

Gemessen daran, dass ein grosser Teil der Kontrollen überhaupt erst auf Verdacht auf einen Verstoss hin unternommen wird, fällt der Anteil der vermuteten Verstösse moderat aus. Kommt hinzu, dass die Statistiken des Seco nicht unterscheiden nach der Schwere der jeweiligen vermuteten Verstösse und der Qualität der einzelnen Gesamtarbeitsverträge.

So wird manche kleine Unachtsamkeit im Bauhauptgewerbe als Verstoss gewertet, die in den meisten andern Branchen nicht einmal annährend als unzulässig gälte. Denn mit GAV-Mindestlöhnen von 71'000 Franken pro Jahr für Maurer oder 57'000 Franken für Ungelernte liegt der LMV teils massiv über den Vergleichswerten der übrigen handwerklichen GAV. Dass sich die meisten zunächst angenommenen Verstösse im Verlauf des Verfahrens als nichtvorhanden erweisen, zeigt auch eindrücklich die Statistik, aufgrund welcher nur bei einem Drittel der vermuteten Verstösse dann auch tatsächlich Konventionalstrafen ausgesprochen werden.

2012 war im Bauhauptgewerbe indes ein schwieriges Jahr. Trotz mehrmaligen Angeboten des Baumeisterverbandes lehnten die Gewerkschaften die Verlängerung des LMV über 2011 hinaus ab. Auch eine Petition von 24'000 Bauarbeitern, die das Angebot des Baumeisterverbands unterstützte, blieb ohne Wirkung. So kam es 2012 zunächst während dreier Monate zu einem vertragslosen Zustand. Und als der LMV dann ab 1. April wieder in Kraft trat, reichte es dem Seco nicht, den Vertrag noch im 2012 allgemeinverbindlich zu erklären.

Der Schweizerische Baumeisterverband appelliert eindringlich an die Gewerkschaften, die Signale der Belegschaft zur Verhinderung eines vertragslosen Zustandes inskünftig ernst zu nehmen. Auch bittet er das Seco, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung verfahrensmässig zu beschleunigen. Denn nur auf der Basis der Allgemeinverbindlichkeit kann das bestens eingespielte paritätische Kontrollsystem im Bauhauptgewerbe weiterhin seine volle Wirkung entfalten.

Kontakt:

Werner Messmer, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/445'77'89
E-Mail: werner.messmer@messmer.ch

Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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