SBV Schweiz. Baumeisterverband
Schweizerischer Baumeisterverband: Delegierte genehmigen LMV-Verlängerung
Zürich (ots)
Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben am Mittwoch der Verlängerung des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe zugestimmt. Sie fällten den Entscheid an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Zürich. Damit tritt die Verhandlungslösung, auf die sich der Baumeisterverband und die Gewerkschaften im Dezember geeinigt haben, per sofort in Kraft und der Landesmantelvertrag wird rückwirkend per 1.1.2016 bis Ende 2018 verlängert. Die zuständigen Organe der Gewerkschaften haben der Verhandlungslösung bereits zugestimmt.
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am 8. Dezember 2015 auf eine Verhandlungslösung geeinigt. Diese besteht im Wesentlichen in der Verlängerung des geltenden Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe bis Ende 2018. Anstelle von Lohnerhöhungen einigte man sich auf eine Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sicherung des Rentenalters 60 im Bauhauptgewerbe. Zudem wird ab 2017 die Mittagsentschädigung von 15 auf 16 Franken erhöht. Um Missbräuche zu bekämpfen, dürfen Lohnauszahlungen künftig nicht mehr in bar erfolgen.
Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe ist der arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der Schweiz. Er umfasst Leistungen wie 5500 Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und Strassenbauer EFZ und 4500 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Berufsausbildung. Dies bei 13 Monatslöhnen, 40.5-Stundenwoche und fünf Wochen Ferien (sechs Wochen für unter 20- und über 50-jährige).
Die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) ermöglicht seit 2003 Bauarbeitern die frühzeitige Pensionierung ab 60. Das wird auch weiter so sein. Im Rahmen der Verlängerung des Landesmantelvertrags einigten sich die Sozialpartner darauf, zur Sicherung des Rentenalters 60 ab 1. Juli 2016 die Beitragszahlungen zu erhöhen. Die Arbeitgeberbeiträge werden um 1,5 auf 5,5 Prozent erhöht, die Arbeitnehmerbeiträge um 0,5 auf 1,5 Prozent.
Weitere Informationen: Die Verhandlungslösung im Detail: http://ots.ch/SugGj
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