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Schweizerischer Baumeisterverband: Solidarhaftung - Regulierung ist der falsche Weg

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat heute den Evaluationsbericht zur Solidarhaftung veröffentlicht. Dieses Instrument wirke insbesondere präventiv, hält der Bericht fest. Bei der Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmen würden die Schweizer Lohn- und Arbeitsvorschriften eingehalten. Für den Schweizerischen Baumeisterverband ist klar: diese Wirkung kann genauso gut und erst noch mit weniger Bürokratie über sozialpartnerschaftliche Projekte der Branchen erreicht werden. Staatliche Eingriffe führen nur zu weiterer unnötiger Überregulierung. Den Beweis dazu liefert die parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Carlo Sommaruga, die als massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit die heute funktionierenden Kontrollen untergraben würde.

Die Solidarhaftung zeige einen starken präventiven Effekt. Zu diesem Schluss kommt der Evaluationsbericht des Bundesrates. Die Schweizer Lohn- und Arbeitsvorschriften müssen eingehalten werden. Das ist sehr wichtig. Doch dazu braucht es keine staatliche Regulierung, sondern eine effiziente Kontrolle, wie sie auf sozialpartnerschaftlicher Ebene stattfindet. Mit dem Projekt Informationssystem Allianz Bau ISAB und dem Badge auf der Baustelle investiert die Baubranche in die wirkungsvolle Verbesserung der Kontrollen. Staatliche Regulierungen müssen abgebaut anstatt aufgebaut werden.

Überregulierungen abwehren

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV lehnt weiterführende unnötige Überregulierungen entschieden ab. Dies gilt insbesondere für eine jüngst eingereichte parlamentarische Initiative des SP-Nationalrats Carlo Sommaruga. Diese will die bestehende Haftungsregel umgestalten. Arbeitnehmer von Subunternehmen sollen neu direkt den schuldlosen Erstunternehmer haftbar machen können, wenn ihr Arbeitgeber - eines der Subunternehmen der Vergabekette - die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht vollumfänglich eingehalten hat. Ein solch beispielloses allumfassendes Haftungsmodell wäre ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und würden heute funktionierende Kontrollen untergraben.

Hintergrundinformationen zur Solidarhaftung

Die Solidarhaftung ist am 15. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie bedeutet konkret, dass bei einem Bauprojekt der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei ihm nachfolgenden Subunternehmern in der Auftragskette haftbar gemacht werden kann. Obwohl im Entsendegesetz geregelt, gilt die Haftung auch im Falle der Weitervergabe von Arbeiten an einen inländischen Subunternehmer. Dem Erstunternehmer kommt eine Art Sorgfaltsbeweis zu. Demgemäss kann sich der Erstunternehmer von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat.

Weitere Informationen: http://ots.ch/i9OXTR

Kontakt:

Bernhard Salzmann, Vizedirektor SBV
Tel.: +41/78/762'45'31
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/78/720'90'50
E-Mail: mengel@baumeister.ch

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