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Schweizerischer Baumeisterverband: Öffentliches Beschaffungswesen - Parlament schafft Paradigmenwechsel: Jetzt sind die Kantone und die Beschaffungsstellen gefordert

Zürich (ots)

National- und Ständerat haben am heutigen Abschlusstag der Sommersession der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zugestimmt. Das revidierte BöB, das ab Januar 2021 in Kraft tritt, bedeutet einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr einfach das billigste Angebot soll bei öffentlichen Vergaben den Zuschlag erhalten. Das neue Gesetz fordert einen Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern. Der Schweizerische Baumeisterverband erwartet, dass sich nun sämtliche Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand, also auch die Kantone und Gemeinden, auf die neue Vergabepraxis ausrichten.

Bauherren und Anbieter waren unter dem bisherigen Beschaffungswesen dem Joch des Billigsten unterworfen. Wer bei Vergaben auf eine hohe Qualität schaute, riskierte Einsprachen oder einen Rüffel der Finanzkontrolle. Das hat das Parlament nun korrigiert. Bei öffentlichen Beschaffungen soll neu das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten. Das Parlament hat auf die Qualität ausgerichtete Zuschlagkriterien aufgenommen und das Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» eingeführt. Dieses sorgt dafür, dass das billigste Angebot nicht mehr automatisch die höchste Bewertung und damit den Zuschlag erhält. Qualitative Zuschlagskriterien werden stärker gewichtet. Dank diesem Entscheid kann dem ruinösen Preiskampf in der Bauwirtschaft endlich aktiv entgegengewirkt werden.

Unverzügliche Umsetzung in den Kantonen gefordert

Nach den Abschluss der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sind nun die Kantone gefordert, die Anpassung ihrer Gesetze unverzüglich an die Hand zu nehmen. Gerade für die Bauwirtschaft, welche rund die Hälfte aller öffentlichen Beschaffungen abdeckt, ist es wichtig, dass der Qualitätswettbewerb auch in den Kantonen und Gemeinden schnell zum Tragen kommt. Gleichzeitig ist auch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren gefordert. An dieser liegt es, die neue Gesetzesgrundlage unter Einbezug der Wirtschaft zeitnah in der Realität umzusetzen. Der Schweizerische Baumeiserverband appelliert an alle öffentlichen Bauherren, den vom Parlament vorgegebenen Spielraum bei der Beschaffung qualitativ hochwertiger Bauten und Baudienstleistungen konsequent auszunutzen.

Kontakt:

Bernhard Salzmann, Vizedirektor SBV
Tel.: +41/78/762'45'31
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/78/720'90'50
E-Mail: mengel@baumeister.ch

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