SBV Schweiz. Baumeisterverband
Schweizerischer Baumeisterverband: Gesetze näher auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft ausrichten
Zürich (ots)
Im September laufen mehrere Vernehmlassungen des Bunds zu Änderungen von Gesetzen und Verordnungen ab. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) fordert Anpassungen an den Vernehmlassungen Bahn 2050, Agglomerationsverkehrsprogramm, Fahrzeugvorschriften und Regionalpolitik.
Bei Vernehmlassungen des Bunds können interessierte Personen und Organisationen Stellung zu geplanten Gesetzesänderungen beziehen. Der Bund hat mehrere Vernehmlassungen eröffnet, deren Fristen im September 2022 ablaufen. Der SBV hat seine Position zu den geplanten Gesetzesänderungen eingereicht.
Keine BAHN 2050 ohne Infrastruktur
Wie geht es in Zukunft weiter mit der Bahn und der Schieneninfrastruktur? Statt auf Fernverbindungen möchte der Bund künftig den Schwerpunkt auf die kurzen und mittleren Verbindungen in den Agglomerationen und ihren Stadtzentren legen. Die bestehende Infrastruktur soll effizienter genutzt werden. Dieser grundsätzlichen Linie kann der SBV zustimmen, aber in den Vernehmlassungsunterlagen wird nicht ausreichend dargestellt, dass der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur eine notwendige Voraussetzung für die effizientere Nutzung bleiben. Stattdessen wird der Infrastrukturbau einseitig aufgrund seiner vermeintlichen Umweltauswirkungen zu negativ dargestellt. Der SBV fordert, dass die immanent wichtige Rolle der Infrastruktur in der bundesrätlichen Botschaft angemessen berücksichtigt wird.
Mehrere bereits laufende Bauprojekte werden laut der Vernehmlassung mit einer Verzögerung von drei bis fünf Jahren fertig gestellt. Neue Grossprojekte in der Schieneninfrastruktur können wohl erst in zehn Jahren in Angriff genommen werden. Da die Gründe für die Verzögerungen in der Vernehmlassung nicht nachvollziehbar erläutert werden, sucht der SBV das Gespräch mit den Verantwortlichen, um die Hintergründe zu erfahren und Lösungen zu entwickeln, damit Hindernisse beseitigt und neue Projekte früher gestartet werden können.
Programm Agglomerationsverkehr mit Strassen und PW
Der SBV ist neutral gegenüber den Verkehrsträgern eingestellt. Sowohl der öffentliche Verkehr als auch private Fahrzeuge werden in Zukunft eine wichtige Rolle für die Mobilität in der Schweiz spielen. In seiner Vernehmlassung zur BAHN 2050 betont der Bund, dass Züge und S-Bahnen in den Agglomerationen nicht immer sinnvoll eingesetzt werden können. In diesen Fällen ist der motorisierte Individualverkehr entscheidend.
Daher irritiert, dass das Programm Agglomerationsverkehr einseitig auf Schienen und öffentliche Projekte zum Nachteil von Strassen und dem motorisierten Individualverkehr ausgelegt ist. Bei diesem Programm werden Kredite für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen verteilt. Die Bewertungskriterien müssen derart umgestaltet werden, dass sie Strassenprojekte nicht mehr benachteiligen und sie mehr Finanzmittel erhalten, etwa damit Umfahrungsstrassen entwickelt werden können. In der jetzigen Form sind die Vernehmlassungen zur BAHN 2050 und dem Programm Agglomerationsverkehr nicht kongruent.
Fahrzeugvorschriften modernisieren, wo sinnvoll
Der SBV unterstützt die Aktualisierung der Einteilungskriterien für Arbeitsfahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik. Allerdings lehnt der SBV die generelle Einführung einer Ausrüstpflicht einer neuen Version des EU-Fahrtschreibers für Sachentransportfahrzeuge ab (Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Personentransportfahrzeuge mit mehr als neun Plätzen). Betroffen wären etwa Baufahrzeuge wie Radbagger, Dumper und Pneufertiger. Da solche Fahrzeuge meist nur kurze Wege von Baustelle zu Baustelle zurücklegen, wäre die Aufrüstung nicht zu einem vertretbaren Mehraufwand leistbar.
Mehr Geld für Infrastrukturprojekte bei Regionalpolitik
Um die peripheren Gebiete wirtschaftlich voranzubringen, schüttet die Neue Regionalpolitik (NRP) jährlich etwa über 30 Millionen Franken aus. Der Bund möchte neu à-fonds-perdu-Beiträge sprechen, um Kleininfrastrukturprojekte in peripheren Gebieten zu unterstützen, wenn sie unter regulären marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht bestehen würden. Damit sind beispielsweise s' Lädeli oder die Dorfbeiz um die Ecke gemeint.
Von den 30 Millionen Franken will der Bund aber bloss 1.5 Millionen Franken für die Kleininfrastrukturen aufwenden, pro Projekt nur 50'000 Franken. Die restlichen 95 Prozent hingegen werden weitgehend für Konzepte, Studien und Anschubfinanzierungen eingesetzt. Die Gelder sollten umverteilt werden, so dass 150'000 Franken pro Projekt zur Verfügung stehen ohne die Gesamtzahl der zu fördernden Projekte zu reduzieren.
Stellungnahmen des SBV zu den einzelnen Vernehmlassungen:
Bahn 2050: https://ots.ch/tsFNOJ
Agglomerationsverkehr: https://ots.ch/jcYDLL
Fahrzeugvorschriften: https://ots.ch/mXgTRS
Regionalpolitik: https://ots.ch/e8JX8g
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