EANS-News: ams AG Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.
Juni 2015
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
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Aktienrückkauf
ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 über die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG
und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten, wurde am 9.
Juni 2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG,
auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu erwerben, wobei der Anteil
der gemäß dieser Ermächtigung zu erwerbenden und der bereits erworbenen und von
der ams AG noch gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10%
begrenzt ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag
dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 09.12.2017. Der Gegenwert (Erwerbskurs)
je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF 1,-- nicht unterschreiten
und den durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen
zehn Handelstage nicht mehr als 30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien
kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss
des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen
kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand (in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
gemäß §§ 169-171 AktG) weiters:
a. eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden;
b. eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu
verwenden;
c. eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- und Ausland zu verwenden;
d. das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne
Nennbetrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne
weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat
ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen; und
e. für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 09.06.2020, eigene Aktien
gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot oder auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu
veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit entscheiden kann."
Unterpremstätten, im Juni 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: ams AG
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