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ams AG

EANS-News: ams AG
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Premstaetten - ams AG
                                  Premstätten
FN 34109 k, ISIN AT0000A18XM4

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
für Mittwoch, den 3. Juni 2020, um 12.00 Uhr Wiener Zeit,
am Sitz der Gesellschaft in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30.

ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

  1. Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die
neue gesetzliche Re- gelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu
nehmen.

Die Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020 wird iSd der COVID-19-GesV
(BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020
Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des
Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten
besonderen Stimmrechtsvertreter in 8141 Premstätten, Tobelba- derstraße 30,
statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen
der von der Gesellschaft vorgeschlage- nen besonderen Stimmrechtsvertreter.
Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar in Textform per E-Mail direkt an den Vor- stand.


Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG
vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 3. Juni 2020 ab
ca. 12:00 Uhr im Internet unter www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/
general-meeting] verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in
Echtzeit dem Verlauf der Hauptversamm- lung zu folgen und die Präsentation des
Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.
Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und
keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und
technischen Vorausset- zungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und auf die WEITERGEHENDE INFOR- MATION ÜBER DIE RECHTE DER
AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBE- SONDERE IM SINNE DER
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN AB- LAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG
UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE,
die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting
[http://www.ams.com/general-meeting]zugänglich sind, hin- gewiesen.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der Punkte V. zur
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI., 3. zur Ausübung
des Auskunftsrechts und Punkt VI., 4. zur Ausübung des Antragsrechts.

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2019

       1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
       2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
          das Geschäftsjahr 2019

  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2019




  1. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
  2. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2020
  3. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
  4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im
     Sinne von

§ 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den
Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese
Finanzinstrumente

  1. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
     Gesellschaft gemäß

§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes
Kapital 2020 für Finanzinstrumente]

  1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1
  2. Bericht über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien
     gemäß

§ 65 Abs 3 AktG.


  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
     INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Mai 2020 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com/general-meeting [http://
www.ams.com/general-meeting]zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019;
* Vergütungspolitik der Gesellschaft;

  o Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der
    Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten gemäß §§ 174
    Abs 4 iVm 153 Abs 4 AktG zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;
* Vollmachtsformular Pisk;
* Vollmachtsformular Oberhammer;
* Vollmachtsformular Schütz;
* Vollmachtsformular Weigand;




* Frageformular;
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht;
* vollständiger Text dieser Einberufung.


NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT- VERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2020
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-
GesV ist nur be- rechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai
2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform


Per Post oder Boten: ams AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)


  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
     gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86
Per E-Mail:  anmeldung.ams@hauptversammlung.at
[anmeldung.porr@hauptversammlung.at] (Depotbestätigungen im Format PDF)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonde- ren Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfol- gen.


Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeu- tung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäi- schen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Anga- ben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

  o Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
    Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
    gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juris- tische Person in
    ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
  o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,
  o Depotnummer (andernfalls eine sonstige Bezeichnung),
  o Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.



Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Mai 2020 (24:
00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZU- HALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung
nachgewiesen hat, hat das Recht einen beson- deren Stimmrechtsvertreter zu
bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams AG am 3. Juni 2020
kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfolgen.


Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen vorgeschlagen,
die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind:

  1. Notar Dr. Walter Pisk Öffentlicher Notar Raubergasse 20, 8010 Graz Telefon:
     +43 316 810044 0

E-Mail:  pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at]


  1. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.

Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
Tel: +43 1 5033000
E-Mail:  oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at]


  1. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.

Taylor Wessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH
Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien
Telefon: +43 1 716 55 0
E-Mail:  schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at]


  1. Notar MMag. Dr. Arno Weigand

Öffentlicher Notar
Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien Telefon: +43 1 216 00 22
E-Mail:  weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung
einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesV nicht
zulässig und daher unwirksam.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Bevollmächtigte keine Aufträge
zum Stellen von Fragen und Verlesen von Redebeiträgen entgegennimmt. Das
Auskunftsrecht kann von Aktionären selbst im Wege der elektronischen
Kommunikation ausgeübt werden, und zwar in Textform per E-Mail direkt an den
Vorstand gemäß Punkt VI., 3.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten,
besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär
bevollmächtigten, besonderen Stimm- rechtsvertreter Aufträge zur Stellung von
Beschlussanträgen und zur Erhebung eines Wider- spruchs in der virtuellen
Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt
werden.

Es wird ersucht, bei Vollmachtserteilung die E-Mail-Adresse und ein Kennwort
anzugeben, um dem Stimmrechtsvertreter bei Kommunikation zu einem späteren
Zeitpunkt, insbesondere während der Haupt- versammlung per E-Mail, die Prüfung
der Identität zu erleichtern.

Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting]jeweils ein
eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen Sie dieses Vollmachtsformular
genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE
DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG
UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im In-
ternet unter www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting]zur
Verfügung steht.


Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 2. Juni 2020, 16:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse
Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:

  1.  pisk.ams@hauptversammlung.at [pisk.ams@hauptversammlung.at]
  2.  oberhammer.ams@hauptversammlung.at [oberhammer.ams@hauptversammlung.at]
  3.  schuetz.ams@hauptversammlung.at [schuetz.ams@hauptversammlung.at]
  4.  weigand.ams@hauptversammlung.at [weigand.ams@hauptversammlung.at]


Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte
Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter,
unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine persönliche Übergabe der Voll- macht
am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung
der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder per Boten: ams AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail:  anmeldung.ams@hauptversammlung.at,
[anmeldung.ams@hauptversammlung.at]wobei die Vollmacht in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG als PDF dem E-Mail anzuschließen ist


Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text
angeben.

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwen- den.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschrif- ten über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG


Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindes- tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zu- sätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht wer- den, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2020 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten,
z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL, General Counsel, bzw. per SWIFT GIBAATWGGMS,
(Message Type MT598 und MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) oder
per E-Mail  agm@ams.com [agm@ams.com]zugeht. "Schriftlich" bedeutet
(i) eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller, (ii) per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder
(iii) auch in Textform über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt werden, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (zB SWIFT). Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktio-
närseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung durchgehend Inha- ber der Aktien sind, und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungs- ausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechti- gung (Punkt
IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwiesen.


Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Ta- gesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be- gründung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 22.
Mai 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams
AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz M. Fazekas, MBL,
General Counsel, oder per E-Mail  agm@ams.com, [agm@ams.com]wobei das Verlangen
in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG , beispielsweise als PDF, das dem E-Mail angeschlossen ist,
zugeht. Sofern für Erklä- rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgege- ben, die
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung
der Na- mensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeit- punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
De- potbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
IV. "NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG" oben) verwie-
sen.


Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesell- schaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
ver- bundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezoge- nen Unternehmen.


Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeig- net ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG
auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Bitte beachten Sie, dass während der
Hauptversammlung vom Vorsitzenden angemessene zeitliche Be- schränkungen
festgelegt werden können.
Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen in Textform per E-
Mail an die Adresse 
fragen.ams@hauptversammlung.at [fragen.ams@hauptversammlung.at] zu übermitteln
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am
2. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 29. Mai 2020, bei der
Gesellschaft einlangen.

Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting]abrufbar ist.

Es wird ersucht, im Frageformular die E-Mail-Adresse und ein Kennwort anzugeben,
um dem Vorstand bei Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere
während der Hauptversammlung per E- Mail, die Prüfung der Identität zu
erleichtern.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Teilnahmebe- rechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109,
110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-
19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM
DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/general-meeting]unter zugänglich
sind, wird hingewiesen.

Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.


Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt
V. dieser Einberufung.

Auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109,
110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-
19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM
DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com/general-meeting [http://www.ams.com/generalmeeting]unter zugänglich
sind, wird hingewiesen.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG iSd COVID-19-GesV und zum Ablauf der Hauptversammlung sind
auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com/general-meeting [http://
www.ams.com/general-meeting]zugänglich.

Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die ams AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,
Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Ge- burtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechts- grundlage für die Verarbeitung ist
somit Art. 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die ams AG die verantwortliche Stelle. Die ams AG
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsan- wälten, Banken und IT-
Dienstleistern. Diese erhalten von ams AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten aus- schließlich nach Weisung der ams AG. Soweit rechtlich
notwendig, hat die ams AG mit diesen Dienstleis- tungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.


Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. ams AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmen- buch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechts- pflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich ins-
besondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von
Aktionären gegen die ams AG oder von der ams AG gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der
Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Lö- schungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenüber- tragung nach Kapitel III
der DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams AG unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams AG Datenschutzbeauftragter Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
E-Mail:  dataprotection@ams.com [dataprotection@ams.com]

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internet- seite der ams AG unter www.ams.com/
privacy-policy [http://www.ams.com/privacy-policy]zu finden.


VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in 274.289.280 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
13.732.334 eigene Aktien per 30. April 2020. Aus eigenen Aktien stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge
per
30. April 2020 260.556.946 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand
eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte
wird in dieser bekannt gegeben werden.

2. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden
Hauptversammlung weder Akti- onäre noch Gäste zum Veranstaltungsort der
Hauptversammlung kommen können.

Premstätten, im Mai 2020

                                  Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email:  investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    ams AG
             Tobelbader Strasse   30
             A-8141 Premstaetten
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