Startschuss für Berufsreform in der MEM-Industrie
Die beruflichen Grundbildungen der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) sind eine zentrale Basis für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Damit technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in die Berufsausbildung einfliessen können, ist periodisch eine Aktualisierung der Berufe notwendig. Die beiden Branchenverbände Swissmem und Swissmechanic haben die organisatorischen und finanziellen Grundlagen für eine neue Berufsreform gelegt. Der ergebnisoffene Prozess startet Anfang 2019 mit dem Ziel, mit der neu gestalteten Ausbildung im August 2023 zu beginnen.
Die letzte grössere Berufsreform in der MEM-Industrie geht auf das Jahr 2009 zurück. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde ein auf Handlungskompetenzen basiertes Ausbildungsmodell für die Berufe Automatiker/in, Automatikmonteur/in, Elektroniker/in, Polymechaniker/in, Produktionsmechaniker/in, Konstrukteur/in (Abschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis) sowie den Beruf Mechanikpraktiker/in (Abschluss mit eidgenössischem Berufsattest) geschaffen. Zusätzlich wurden die Ausbildungsinhalte aktualisiert. Im Jahr 2016 folgten in diesen Berufen punktuelle Anpassungen sowie Ergänzungen im Bereich des Jugendschutzes. Der Beruf Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ wurde auf das Jahr 2012 hin angepasst.
Mit Blick in die Zukunft stellt sich die Frage, welche Anforderungen die beruflichen Grundbildungen der MEM-Industrie im kommenden Jahrzehnt erfüllen müssen. Um dies zu überprüfen, starten die beiden Berufsverbände in der ersten Projektphase eine breit angelegte Berufsfeldanalyse, die aufzeigen wird, wo Anpassungen des Ausbildungsmodells und der Berufsbilder nötig sind. Die Berufsfeldanalyse ermittelt die zukünftigen Anforderungen von grossen, mittleren und kleinen Betrieben der MEM-Branche an die Qualifikationen ihrer Fachkräfte von morgen.
In der zweiten Projektphase werden durch eine breit angelegte Umfrage auf Stufe der Bildungsfachleute die neu geforderten Bildungskompetenzen und Inhalte im Detail erhoben. Auf dieser Basis werden die Bildungsdokumente für jeden einzelnen Beruf entwickelt. Der Reformprozess folgt dem Handbuch "Prozess der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung" des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Inkraftsetzung der neuen Berufsbildungsverordnungen wird voraussichtlich per Januar 2023 erfolgen.
Vielfältige Fragestellungen
Die Flexibilität in der beruflichen Grundbildung ist eine wesentliche Stärke unseres dualen Bildungssystems. Dennoch muss sorgfältig eruiert werden, wo Anpassungen nötig sind und wo auf ein verändertes Umfeld im jetzigen Rahmen reagiert werden kann. Der rasche Wandlungsprozess stellt das Berufsbildungssystem vor grosse Herausforderungen. Dieser ist sowohl durch technologische Veränderungen geprägt (z.B. Digitalisierung, Robotik, neue Fertigungsverfahren, Mikrotechnologie), beinhaltet aber auch wirtschaftliche Transformationen (z.B. neuartige Vernetzungen der Wertschöpfungsprozesse, Globalisierung) sowie didaktische und gesellschaftliche Fragestellungen (z.B. neue Lehr- und Lerntechniken, demografische Entwicklungen, tiefe Frauenquote in technischen Berufen).
Die ganze Berufsreform ist grundsätzlich ergebnisoffen gestaltet. Es gibt daher gegenwärtig noch keinerlei Festlegungen bezüglich allfälliger Veränderungen der Ausbildungssystematik, der Berufsbilder oder der Ausbildungsinhalte.
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