Swissmem fordert Aufhebung der Einreisequarantäne für Geschäftsreisen
Zürich (ots)
Swissmem begrüsst, dass der Bundesrat angesichts der massiv steigenden Fallzahlen die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verschärfen will. Die generelle Einreisequarantäne muss jedoch umgehend bezüglich Berufstätigen aufgehoben werden. Sie leistet keinen Beitrag, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Hingegen sind Geschäftsreisen für die Industrie von grösster Bedeutung. Eine einfache und bewährte Lösung ist die Reaktivierung der Ausnahmebestimmung für wichtige und unaufschiebbare berufliche Reisen, welche bis vor wenigen Monaten gültig war.
Die Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) exportieren durchschnittlich 80 Prozent ihrer Güter und Dienstleistungen. Das vierte Quartal ist für die MEM-Branche zentral, was insbesondere für dieses Jahr gilt. Viele Aufträge werden in den kommenden Wochen abgewickelt und die Firmen kämpfen mit Lieferkettenproblemen. Wenn geliefert werden kann, muss das möglichst rasch geschehen, um Pönalen zu verhindern und Fakturierungen zu ermöglichen. Dafür braucht es meist Fachleute vor Ort beim Kunden. Gleiches gilt für Service- und Reparaturaufträge. Schliesslich werden in diesen Tagen auch Verträge abgeschlossen, die oft ein persönliches Treffen erfordern. Für all diese Fälle ist die völlig überraschende, jüngst durch die Ausbreitung von Omikron bald flächendeckend eingeführte Einreisequarantäne ein faktischer Exportstopp.
Die Einreisequarantäne für Geschäftsreisende ist für die Firmen völlig unverständlich, zumal sogar die WHO und EU empfehlen, den Reiseverkehr nur gezielt und verhältnismässig einzuschränken. Diese Beschränkung führt kurzfristig zu finanziellen Schäden, welche die Industriebetriebe angesichts der rapide steigenden Rohstoff- und Frachtpreise doppelt treffen. Mittelfristig kommt ein erheblicher Reputationsschaden hinzu.
Swissmem fordert, dass die bis vor wenigen Monaten geltende Ausnahmebestimmung hinsichtlich der Reisequarantäne für wichtige und unaufschiebbare berufliche Reisen wieder eingeführt wird (vgl. Art. 4 Bst. d und h der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr, Stand 1.2.2021). Das ist eine einfache und bewährte Lösung, welche der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 umsetzen kann. Wenn nötig soll sie mit einer Testpflicht bei der Rückkehr aus dem Ausland ergänzt werden.
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