Huntsman vereitelt in Betrugsangelegenheit sechs Gegenanträge der Banken
The Woodlands, Texas (ots/PRNewswire)
- Richter entscheidet, dass die Forderungen von Huntsman vor Gericht gebracht werden können
Huntsman Corporation (NYSE: HUN) gab heute bekannt, dass der Richter Fred Edwards vom 9. Amtsgericht von Montgomery County, Texas, 6 Anträge der Banken zugunsten von Huntsman abwies und somit Huntsman den Weg freigab, die Hauptforderungen der Schadensersatzklage in Höhe mehrere Milliarden USD gegen Credit Suisse und die Deutsche Bank am 8. Juni 2009 vor Gericht zu bringen.
Nach der eintägigen Anhörung und nach Durchsicht Hunderter Seiten von Unterlagen und Beweismittel entschied Richter Edwards, dass Huntsman folgende Forderungen gegen die Banken zur Verhandlung vor Gericht bringen kann: Betrug nach Gewohnheitsrecht (Common Law Fraud) in Verbindung mit dem Basell-Abkommen, unerlaubte Einflussnahme (Tortious Interference) bei Huntsmans Fusionsabkommen mit Hexion, fahrlässige Falschdarstellung (Negligent Misrepresentation) und Verabredung zu unerlaubter Handlung (Civil Conspiracy). Die Entscheidung des Gerichts erlaubt es Huntsman nun, vor Gericht Schadensersatz in Höhe der Zahlungen geltend zu machen, die an die Aktionäre nach dem Fusionsabkommen mit Basell (3,6 Mrd. USD) und Hexion (4,6 Mrd. USD) geflossen wären und das Gericht wies das Argument der Banken zurück, dass Huntsman keine Beweise für die mehrere Milliarden Dollar Mark-to-Market-Verluste der Banken bzw. die unrechtmässige Bereicherung als Mittel für Betrug und unerlaubte Einflussnahme vorlegen könne.
Das Gericht gab zwei Anträgen der Banken statt, die allerdings beide die Schadensersatzforderungen, die Huntsman beim Prozess vor den Geschworenen vorzutragen berechtigt ist, nicht verringern.
Peter Huntsman, Präsident und CEO von Huntsman, der die meiste Zeit der den ganzen Tag andauernden Anhörung anwesend war, sagte: "Es war ganz offensichtlich, dass Richter Edwards diesen Anträgen beträchtliche Aufmerksamkeit gewidmet und sie bereits sorgfältig berücksichtigt hatte, bevor die Anhörung begann. Wir wissen die Zeit zu würdigen, die er sich genommen hat, um alle Parteien gleichermassen und fair zu Wort kommen zu lassen. Wir waren schon immer davon überzeugt, dass unsere Sache rechtens ist, und freuen uns nun, unsere Ansprüche am 8. Juni 2009 vor Gericht vortragen zu können."
Informationen zu Huntsman:
Huntsman fertigt und vertreibt weltweit Spezialchemikalien. Die Fertigungsunternehmen stellen Produkte für eine Vielzahl von Branchen weltweit her, u. a. für die Bereiche Chemie, Kunststoff, Automobil, Luftfahrt, Textil, Schuhe, Farben und Lacke, Bau, Technologie, Landwirtschaft, Gesundheit, Reinigungsmittel, Körperpflege, Möbel, Haushaltsgeräte und Verpackung. Das Unternehmen wurde zuerst für seine bahnbrechenden Neuerungen in der Verpackungsindustrie und anschliessend für sein schnelles, integriertes Wachstum im Bereich der Petrochemie bekannt. Heute beschäftigt Huntsman weltweit über 12.000 Mitarbeiter und ist an verschiedenen Standorten weltweit tätig. Der Umsatz des Unternehmens lag im Jahre 2008 bei über 10 Mrd. USD. Weitergehende Informationen zu Huntsman stehen auf der Website des Unternehmens unter www.huntsman.com zur Verfügung.
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Bei Aussagen in der vorliegenden Pressemitteilung, die nicht rein historischer Natur sind, handelt es sich um zukunftsweisende Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Überzeugungen und Erwartungen der Unternehmensleitung. Die zukunftsweisenden Aussagen in der vorliegenden Pressemitteilung unterliegen Unwägbarkeiten, sich ändernden Umstände sowie Risiken und Unwägbarkeiten, die sich auf die Betriebstätigkeit, die Märkte, Produkte, Dienstleistungen und Preise des Unternehmens sowie auf weitere Umstände auswirken können, die in den Einreichungen von Huntsman bei der US-amerikanischen Aktien- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) erörtert werden. Bedeutende Risiken und Unwägbarkeiten können u. a. im Zusammenhang mit finanziellen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, ökologischen, politischen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und verfahrenstechnischen Umständen entstehen. Darüber hinaus unterliegt auch die Durchführung der in der vorliegenden Pressemitteilung beschriebenen Transaktionen einer Reihe von Unwägbarkeiten und der Abschluss selbst unterliegt bestimmten Genehmigungen und den üblichen Bedingungen. Infolgedessen kann nicht gewährleistet werden, dass die Transaktionen zum Abschluss kommen bzw. die Erwartungen des Unternehmens erfüllt werden. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsweisende Aussagen aufgrund sich ändernder Umstände zu aktualisieren, soweit dies nicht nach geltendem Recht erforderlich ist.
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