B. Braun Melsungen AG gewinnt Patentverletzungsklage gegen den Vertriebshändler Med8 Sdn Bhd, Malaysia der Poly Medicure Ltd, Indien
Kuala Lumpur (Malaysia) (ots)
Die B. Braun Melsungen AG (B. Braun) hat zwei seiner malaysischen Patente, nämlich die Patente MY-143155A und MY-141712, in Malaysia erfolgreich gerichtlich durchgesetzt. Die Klage richtete sich gegen MED8 SDN BHD, GMMI SDN BHD, SYED NASIR BIN SYED AGIL T/A PERNIAGAAN NASLINE, PARIAMAN JATI SDN BHD und MOHAMMAD HAIRUN B. AHMAD T/A HSQA TECH (nachfolgend zusammenfassend als "Med8" bezeichnet). Die mit der Klage angegriffenen Produkte waren die von Med8 in Malaysia vertriebenen Sicherheitsvenenverweilkanülen Easy Port Safety, Easy-Pen Safety, Easy-Cath Safety and Easy-Cath Wing Safety, die mit den Sicherheitsvenenverweilkanülen der Poly Medicure Ltd., Haryana, Indien (Polymed) zugestandenermaßen identisch sind.
Mit Urteil vom 10. Oktober 2012 hat das erstinstanzliche Patentgericht in Malaysia ("IP High Court") Med8 untersagt, die genannten Sicherheitsvenenverweilkanülen in Malaysia herzustellen, einzuführen, zu gebrauchen, zu verkaufen, vorrätig zu halten oder zum Verkauf anzubieten. Zudem hat es Med8's Gegenklage, die auf Vernichtung der vorgenannten malaysischen B. Braun Patente gerichtet war, abgewiesen (Aktenzeichen: D22(IP) - 23 - 2011 und D22(IP) - 53 ? 2010; zu einem Verfahren zusammengefasst). Mit Urteil vom 08.April 2013 hat das Berufungsgericht von Malaysia die von Med8 eingereichte Berufung zurückgewiesen und hat das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt. Weiter wurde B. Braun eine Kostenerstattung in Höhe von MYR 550.000 (ca. EUR 137.000) gegen Med8 zugesprochen. Das Berufungsurteil und damit auch das erstinstanzliche Urteil sind mittlerweile rechtskräftig.
B. Braun wird weiterhin die notwendigen Maßnahmen treffen, um dem Gesundheitsmarkt bestmögliche Innovationen zu bieten (beispielweise Introcan Safety(R), Vasofix(R) Safety und Introcan Safety(R)3) und sich gegen die Verletzung ihres umfangreichen Patentportfolios zu verteidigen.
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