Fortimo Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
19.09.2013 07:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR
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MEDIENMITTEILUNG
Fortimo Group AG - Going Private: Einleitung Kraftloserklärung,
Dekotierung und Ausnahmen/ Generalversammlung für den 20. November 2013
geplant
St.Gallen, 19. September 2013
Einleitung Kraftloserklärung, Dekotierung und Ausnahmen/ Generalversammlung
für den 20. November 2013 geplant
Wie in den Angebotsunterlagen zum Going Private angekündigt hat die Forty
Plus AG, St. Gallen, nach Abschluss des öffentlichen Kaufangebots am 10.
September 2013 dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen Klage auf
Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Aktien
eingereicht (Squeeze-Out). Wie ebenfalls in den Angebotsunterlagen
angekündigt hat die Fortimo Group AG die Dekotierung der Aktien von der BX
Berne eXchange und Ausnahmen von gewissen Kotierungspflichten beantragt.
Die BX Berne eXchange hat dem Dekotierungsgesuch stattgegeben. Die
Dekotierung und der letzte Handelstag wurden auf zehn Tage nach
Inkrafttreten des Kraftloserklärungsentscheides festgelegt. Die Fortimo
Group wurde auf Grund des sich auf 0.11% reduzierten Streubesitzes der
Namenaktien ab Montag, 23. September 2013 bis zum letzten Handelstag von
den Aufrechterhaltungspflichten gemäss Art. 16 KR (periodische
Berichterstattung) und Art. 18 KR (ad-hoc Publizität) befreit. Andere
Meldepflichten, wie insbesondere im Zusammenhang mit der für den 20.
November 2013 geplanten Generalversammlung und etwaigen Ausschüttungen,
werden weiterhin erfüllt. Zur Generalversammlung wird zeitgerecht formell
eingeladen werden.
Sanktionsentscheid der BX Berne eXchange
Mit Erstaunen nimmt die Fortimo Group AG Kenntnis von der ausgesprochenen
Busse der BX Berne Exchange in der Höhe von CHF 28'000.- wegen
Nicht-Durchführung der Generalversammlung. Die Fortimo Group AG ist mit
diesem Entscheid, der von der BX Berne Exchange ohne vorherige Gelegenheit
zur Stellungnahme gefällt wurde, nicht einverstanden und wird diesen
anfechten. Angefochten wird nicht nur der Sanktionsentscheid an sich,
sondern auch die aus Sicht Fortimo Group AG unzulässige Forderung der BX
Berne eXchange, dass die verlangte Busse bezahlt sein muss, bevor die
Dekotierung erfolgen kann.
Rückfragen und weitere Auskünfte
Fortimo Group AG, Remo Bienz, Telefon +41 71 844 06 66,
remo.bienz@fortimo.chwww.fortimo.ch / Investor Relations / Going Private
Fortimo-Gruppe
Die Fortimo Group AG sieht sich als systematische und integrale
Entwicklerin von Wohnimmobilien. In der gesamten Deutschschweiz, jedoch mit
Schwerpunkten in den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell AR, Aargau,
Zürich, Luzern und Bern identifiziert sie attraktive Entwicklungsstandorte.
Dabei tritt die Fortimo konsequent als Investorin auf und erwirbt die
Baulandparzellen oder Abbruchliegenschaften auf eigene Rechnung, um diese
mit dem geeigneten Wohnungsangebot innert nützlicher Frist kompetent und
erfolgreich zu entwickeln.
Die Fortimo Group AG kann momentan auf eine Pipeline von bereits
vertraglich angebundenen Projekten blicken, welche die Erstellung von mehr
als 1'750 Wohneinheiten zulässt, dies mit einem Zeithorizont von vier
Jahren (2013-2016). Die Unternehmung sieht sich somit in der Lage,
mittelfristig jährlich ca. 400-500 Wohneinheiten zu erstellen und an die
zukünftigen Bewohner zu übergeben. Die Namenaktien sind an der BX Berne
eXchange kotiert (Valorennummer: 10 977 567 / ISIN-Nummer: CH0109775673 /
Ticker: FOGN).
19.09.2013 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
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