EANS-Adhoc: UNIQA Insurance Group AG Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG
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Recht/Prozesse
13.11.2020
Wien - In Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus Gruppe,
über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist eine
zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG
("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE
Lebensversicherung AG ("FinanceLife") eingebracht worden. Die behaupteten
Ansprüche stammen aus dem bereits im Jahr 2011 beendeten Deutschlandgeschäft der
FinanceLife. Die Klage wurde von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebracht.
Der Klagsbetrag ist rund EUR 3,9 Millionen. In der Klage ist ein Vorbehalt der
möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger enthalten (in der Klage
ohne Betrag; insgesamt hat die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu
mittlerer zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben); außerdem werden von
weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche behauptet.
FinanceLife, die im Jahr 2016 mit UNIQA Österreich als übernehmender
Gesellschaft verschmolzen wurde, stand mit Gesellschaften der Infinus Gruppe in
Geschäftsverbindung, indem FinanceLife mit Gesellschaften der Infinus Gruppe
Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen abschloss. Mit Anlegern in
Infinus Schuldverschreibungen bestand keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung.
Die Anleger erleiden in der Insolvenz der Gesellschaften der Infinus Gruppe
einen Forderungsausfall. Die Klägerin behauptet, dass FinanceLife durch den
Abschluss der Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen zum Schaden der
(durch die Insolvenz geschädigten) Infinus Anleger beigetragen habe. UNIQA
Österreich hatte sich schon im Jahr 2011 aus strategischen Gründen aus dem
gesamten Deutschlandgeschäft zurückgezogen und seitdem keine
Versicherungsverträge mehr mit der Infinus Gruppe abgeschlossen.
Nach Ansicht von UNIQA Österreich sind die in der Klage und außergerichtlich
erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen gänzlich unbegründet und die
geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt. UNIQA
Österreich wird daher die behaupteten Ansprüche bestreiten und alle anderen
UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der
Ansprüche ergreifen.
Rückfragehinweis:
Presse
Gregor Bitschnau
UNIQA Insurance Group AG
Group Communications
+43 (0)1 21175 3440
+43 664 88915564
gregor.bitschnau@uniqa.at
Investor Relations
Michael Oplustil
UNIQA Insurance Group AG
Investor Relations
+43 (0)1 21175 3773
+43 664 88915215
investor.relations@uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
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Email: investor.relations@uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
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