Botschaft der Republik Aserbaidschan
Statement der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Deutschland zur Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf Journalisten" von Reporter ohne Grenzen
Berlin (ots)
Bezüglich der am 4. Oktober 2013 veröffentlichten Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf Journalisten" der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) möchten wir in Form eines offenen Briefes die Gelegenheit nutzen, um die in der Mitteilung getroffenen Tatsachenbehauptungen zu kommentieren.
Die sachliche und vorurteilsfreie Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit. Diese ist in der Pressemitteilung von ROG leider nicht erkennbar, denn Tatsachen werden falsch oder verzerrt dargestellt. Im Folgenden möchten wir auf die wesentlichen Behauptungen näher eingehen:
- In der Meldung wird behauptet, dass aserbaidschanische Medien kaum über die neun Oppositionskandidaten zur Präsidentschaftswahl berichteten. Dies entspricht jedoch nicht der Realität. Alle Kandidaten bzw. ihre Vertreter machen seit dem 17.09.2013 täglich beim öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender "Ictimai" Gebrauch von ihren kostenlosen Auftritt-Möglichkeiten und stellen dort ihre Programme vor. In nahezu allen Fernseh-, Radio-, Print- und Internetmedien Aserbaidschans werden Wahlkampfdebatten zwischen den einzelnen Präsidentschaftskandidaten gesendet. Zudem können tägliche Fernsehsendungen auf YouTube verfolgt werden.
- Weiterhin heißt es, dem "Wunschkandidaten der Opposition", Rustam Ibrahimbayov, sei die Registrierung als Präsidentschaftskandidat verweigert worden. Dies geschah jedoch lediglich auf Grund seiner doppelten Staatsbürgerschaft. Eine Kandidatur mit doppelter Staatsbürgerschaft ist in Aserbaidschan seit jeher verfassungswidrig. Da Herr Ibrahimbayov von Russland nicht rechtzeitig aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde, konnte die Wahlkommission ihn aus Verfassungsgründen nicht zulassen. Der von der Opposition gebildete "Nationale Rat", dem auch Rustam Ibrahimbayov angehört, hat daraufhin einen weiteren Präsidentschaftskandidaten nominiert. Jamil Hasanli wurde sofort von der Zentralen Wahlkommission anerkannt und betreibt, wie die anderen Kandidaten auch, ungehindert politischen Wahlkampf.
- "Regierungsnahe Medien" sollen für die Veröffentlichung von Videoaufnahmen aus dem Privatleben von Khadija Ismailova verantwortlich sein, heißt es weiter. Die Regierung der Republik Aserbaidschan verurteilt diesen Missbrauch auf das Schärfste und sieht die Veröffentlichung der Videoaufnahmen als grobe Verletzung der Privatsphäre. Verantwortlicher Journalismus sollte sich von solchen Vorgängen distanzieren. Die Regierung kann jedoch keinesfalls beeinflussen, wie die Medien mit diesen Aufnahmen umgehen. Genau dies wäre eine erhebliche Verletzung der Pressefreiheit.
- Die Behauptung, dass der Empfang des von Berlin aus ausgestrahlten Satelliten- und Internetsenders Meydan TV in Aserbaidschan gestört werden würde, entspricht nicht den Tatsachen. Sowohl die Homepage von Meydan TV als auch die YouTube-Beiträge sind weltweit ungestört zu empfangen. Schon aus diesem Grund würde es keinen Sinn machen, den Empfang des Satellitensenders in irgendeiner Form einzuschränken.
- In der Pressemitteilung heißt es, die Regierung würde kritischeBeobachter aus dem Ausland mit einer auf der Internetseite des Außenministeriums veröffentlichten "Schwarzen Liste" fernhalten. Tatsächlich hat das Außenministerium eine Liste mit unerwünschten Personen veröffentlicht. Diese sind aber in keiner Weise auf Grund von kritischen Stimmen unerwünscht, sondern da sie ohne vorherige Genehmigung in ein vom Nachbarland Armenien völkerrechtswidrig okkupiertes Gebiet gereist sind und somit eine international anerkannten Grenze verletzt haben. Es handelt sich folglich ausschließlich um Fälle, in denen die territoriale Integrität Aserbaidschans missachtet wurde. Die meisten dieser Menschen haben mit den innenpolitischen Fragen in Aserbaidschan wenig zu tun. Kritische Beobachter der Wahlen werden von der Regierung dagegen ausdrücklich begrüßt: So wurden rund 1.300 internationale Wahlbeobachter aus ca. 90 Ländern, darunter 336 von der OSZE, 32 vom Europarat und sieben Mitglieder des Europäischen Parlaments, registriert und es wurden ihnen kostenfreie Visa erteilt.
- Den aserbaidschanischen Behörden wird zudem vorgeworfen bei Übergriffen auf Journalisten nicht ernsthaft zu ermitteln. Als Beispiel wird der Mord an Elmar Huseynov, dem Chefredakteur des Nachrichtenmagazins Monitor, aufgeführt, der bisher nicht aufgeklärt werden konnte. Dabei lässt es sich gerade bei schweren Kriminalverbrechen oft nicht vermeiden, dass die Aufklärung eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Dies ist sicher kein Zeichen eines fehlenden Willens.
Insgesamt möchte die aserbaidschanische Botschaft in Berlin sowohl Medien als auch Organisationen wie Reporter ohne Grenzen dazu auffordern, bei ihrer - gerne auch kritischen - Berichterstattung sachlich und objektiv vorzugehen und Tatsachenbehauptungen eingehend zu überprüfen. Gerne bieten wir Ihnen einen offenen Dialog an und sind jederzeit bereit, umstrittene Fragen zu beantworten und transparente Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch damit leisten wir einen Beitrag für einen objektiven, freien Journalismus.
Kontakt:
Pressestelle der Botschaft der Republik Aserbaidschan in der
Bundesrepublik Deutschland
Tel: +49 (0)30 219161452
Email: v_gafarov@mfa.gov.az