EANS-News: Wolford Aktiengesellschaft: Hauptversammlungsbeschluss zu eigene
Aktien - Genehmigung der Veräußerung auf andere Weise als über Börse oder
öffentliches Angebot
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/eigene Aktien
Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9 BörseG der Wolford Aktiengesellschaft,
Wolfordstrasse 1, 6900 Bregenz
FN 68605 s
Bregenz, 17.09.2015. Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstrasse 1, 6900 Bregenz
(in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2
Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 28.
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.09.2015 die folgenden
Beschlüsse zum 5. Tagesordnungspunkt fasste:
- Der Beschluss der Hauptversammlung vom 6.9.1999, wonach (i) dem Vorstand
gemäß § 65 Abs 1 Z 5 AktG der Erwerb von bis zu 100.000 Stück eigener Aktien
während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zum
Zweck der Ausgabe an die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates sowie an
bestimmte leitende Angestellte der Gesellschaft und mit ihr verbundener
Gesellschaft genehmigt wurde, wobei der Erwerb der Gesellschaft jeweils
lediglich zu einem Gegenwert stattzufinden hatte, der weder niedriger ist als 35
(fünfunddreißig) Euro noch höher als 70 (siebzig) Euro je Aktie und (ii) die
Ausgabe der Aktien während eines Zeitraumes, der zwei Jahre nach dem Tag der
Beschlussfassung beginnt und fünf Jahre nach diesem Tag endet, nicht unter den
Anschaffungskosten der Gesellschaft, gemäß dem in der Hauptversammlung
erläuterten Plan und die Veräußerung der nicht gemäß dem Plan ausgegebenen
Aktien von der Gesellschaft binnen eines Jahres ab dem Ende der Fünf-Jahresfrist
beschlossen wurde, wird dahingehend modifiziert, dass er in Punkt (ii)
aufgehoben wird.
- Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien im Ausmaß
von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches
Angebot im Rahmen des vom Aufsichtsrat eingeräumten und in der Hauptversammlung
erläuterten Long Term Incentive - Programms für die Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre der
Gesellschaft, wird genehmigt.
- Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien im Ausmaß
von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches
Angebot im Rahmen künftiger vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und
vom Aufsichtsrat einzuräumender Mitarbeiterbeteiligungs- und
Erfolgsbeteiligungsprogramme, einschließlich Aktienoptionsprogramme und die
schlichte Ausgabe von Aktien, für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
der Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre der
Gesellschaft, wird genehmigt.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung
gemäß § 65 Abs. 1a AktG. Auf den auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Wolford AG (www.wolford.com) veröffentlichten Bericht des
Aufsichtsrates und des Vorstandes zum 5. Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Rückfragehinweis:
Wolford AG
Maresa Hoffmann
Referentin Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +43 5574 690 1258
investor@wolford.com | company.wolford.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Wolford Aktiengesellschaft
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A-6900 Bregenz
Telefon: +43 (0) 5574 690-1268
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