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Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A and Strauss Troy Co., LPA

Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A und Strauss Troy Co., LPA geben zusammenfassende Mitteilung über die Anhängigkeit einer abgeleiteten Aktionärsklage und den vorgeschlagenen Vergleich bekannt

Cleveland (ots/PRNewswire)

VOR DEM COURT OF COMMON PLEASde.newsaktuell.mb.nitf.xml.Br@613a03fdCUYAHOGA COUNTY, OHIO

ALFRED STRAUS, abgeleitet im Namen des
 nominalen Beklagten, der Eaton
 Corporation, plc, sowie im Namen des
 nominalen Beklagten, der Eaton
 Corporation,


                     Kläger,              Fall Nr.: CV 11 748467


                      gegen               Richter: John P. O'Donnell


MICHAEL J. CRITELLI, ALEXANDER M. CUTLER,
NET C. LAUTENBACH, DEBORAH L. McCOY,
 GREGORY R. PAGE, CHARLES E. GOLDEN,
 ARTHUR E. JOHNSON, TODD M. BLUEDORN,
 GEORGE S. BARRETT, LINDA A HILL, GERALD
 B. SMITH, VICTOR LEO, MARK MCGUIRE,
 TARAS SZMAGALA, ERNIE GREENE, JOHN R.
 MILLER, VICTOR A. PELSON und GARY L.
 TOOKER,

                                          ZUSAMMENFASSENDE
                                          BEKANNTMACHUNG

                    Beklagte,             ÜBER DIE

                                          ANHÄNGIGKEIT EINER

                       und                ABGELEITETEN AKTIONÄRSKLAGE

                                          UND DEN VORGESCHLAGENEN

EATON CORPORATION, plc und EATON
 CORPORATION                              VERGLEICH


                Nominale Beklagte.

AN: ALLE EHEMALIGEN UND DERZEITIG VERZEICHNETEN INHABER UND WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER VON STAMMAKTIEN DER EATON CORPORATION ("UNTERNEHMEN") ODER DER EATON CORPORATION PLC ("PLC") MIT STAND VOM 6. JUNI 2014 ("AKTIONÄRE").

HIERMIT SETZTEN WIR SIE auf Beschluss des Court of Common Pleas, Cuyahoga County, Ohio, darüber in Kenntnis, dass im Hinblick auf diese putative abgeleitete Aktionärsklage ein Vergleich vorgeschlagen wurde.

Am 23. Juli 2014 um 13:30 Uhr findet eine Anhörung vor dem Ehrenwerten John P. O'Donnell in Verhandlungssaal 18-D des Court of Common Pleas von Cuyahoga County, 1200 Ontario Street, Cleveland, Ohio 44113-1678, statt, bei der unter anderem folgende Punkte erörtert werden sollen: (i) ob der vorgeschlagene Vergleich den Bedingungen der Vergleichsvereinbarung und deren Bestimmungen ("Bestimmungen") gemäß von dem Gericht angenommen wird; (ii) ob das Gericht ein Urteil eintragen soll, mit dem die Klage des Klägers in dieser Sache, einschließlich sämtlicher Forderungen, die aus den in der Klage genannten Tatsachen und/oder Umständen entstehen und mit diesen in Verbindung stehen, rechtskräftig abgewiesen wird; und (iii) ob das Gericht die Zuerkennung der vom Rechtsbeistand des Klägers geforderten Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten des Klägers sowie einer Incentive-Zahlung in Höhe einer Gesamtsumme von bis zu sechs Millionen US-Dollar (6.000.000 $) an den Kläger genehmigen soll. Das Gericht behält sich das Recht vor, die Anhörung ohne weitere Ankündigung zu vertagen.

Dieses Verfahren und der vorgeschlagene Vergleich können sich auf Ihre Rechte als Aktionär auswirken. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren, einschließlich der Mitteilung über die Anhängigkeit einer abgeleiteten Aktionärsklage und den vorgeschlagenen Vergleich ("Mitteilung") finden Sie auf der Website http://www.weismanlaw.com. Sie können sich auch an einen Vertreter des Rechtsbeistands des Klägers, Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A., 1600 Midland Building, 101 Prospect Avenue, W., Cleveland, Ohio 44115, Telefon: +1-800-475-1189 oder +1-216-781-1111, oder an Strauss Troy Co., LPA, 150 East Fourth Street, Cincinnati, Ohio 45202-4018, Telefon +1-513-621-2120 wenden, falls Sie weitere Informationen benötigen.

Wenn Sie derzeit Aktionär sind, haben Sie ggf. das Recht, Einwände gegen Aspekte des Vergleichs zu erheben und persönlich oder vertreten durch einen Rechtsbeistand bei der Anhörung vorzusprechen. Aktionäre, die keine Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich haben, müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Alle Einwände gegen den Vergleich, einschließlich des Ersuchens des Rechtsbeistands des Klägers nach Erstattung der Anwaltskosten, Aufwendungen und Kosten sowie einer Incentive-Zahlung an den Kläger, müssen, in Übereinstimmung mit dem in der Mitteilung dargelegten Verfahren spätestens bis zum 14. Juli 2014 eingereicht und zugestellt werden.

WENN SIE SICH ZU EINEM EINWAND ENTSCHLIESSEN, MÜSSEN SIE DAS IN DER MITTEILUNG DARGELEGTE VERFAHREN BEFOLGEN; ANDERFALLS WIRD IHR EINWAND NICHT GEHÖRT UND IHRE PAPIERE, UNTERLAGEN ODER SONSTIGEN DOKUMENTE WERDEN VOM GERICHT NICHT ANGENOMMEN UND BERÜCKSICHTIGT.

Bei Personen, die es versäumen, Einwände zu erheben oder auf andere Weise in der durch die Mitteilung vorgeschriebenen Art und Weise um Anhörung zu ersuchen, wird davon ausgegangen, dass sie auf das Recht, Einwände gegen Aspekte des Vergleichs (einschließlich des Rechts auf Berufung) oder auf ein Ersuchen, in der Anhörung gehört zu werden, verzichten, und sie haben künftig keine Möglichkeit mehr, derartige Einwände zu erheben oder Ersuchen in diesem Verfahren oder in einem damit in Verbindung stehenden Verfahren oder Prozess einzureichen.

BITTE VERZICHTEN SIE DARAUF, HINSICHTLICH DIESER MITTEILUNG MIT DEM GERICHT ODER DER GESCHÄFTSSTELLE KONTAKT AUFZUNEHMEN.

Datum: 6. Juni 2014 AUF ANORDNUNG DES COURT OF

                    COMMON PLEAS VON CUYAHOGA

                    COUNTY, OHIO

Kontakt:

KONTAKT: Weisman, Kennedy & Berris Co., L.P.A.,
+1.216.781.1111/Strauss Troy Co., LPA, +1.513.621.2120