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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Gute Anreize des Bundes - löbliches Bekenntnis der Kantone für bessere Integration
Die SFH zur Integrationsagenda von Bund und Kantonen für eine Integration mit Auflagen und besserer Finanzierung

Bern (ots)

Die SFH begrüsst die gemeinsam ausgehandelte Integrationsagenda von Bund und Kantonen. Die Abgeltungspauschale von neu 18'000 Franken mit klaren Auflagen für die Integration zu verbinden, ist ein klares Bekenntnis beider Parteien zur besseren Integration. Dank zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen erhalten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene damit nun viel bessere Perspektiven. Dass der Bund die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich (MNA) finanziell entscheidend mitträgt, ist für die Kantone eine grosse Entlastung. Umso mehr stehen sie nun in der Pflicht, die Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) zur Betreuung von MNA umzusetzen.

«Die Integrationsagenda ist eine echte Errungenschaft» erklärt Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. «Wir freuen uns, dass der Bund dafür die erforderlichen Mittel bereitstellt. Dass sich die Kantone zu zusätzlichen Fördermassnahmen zur Integration von Flüchtlingen verpflichten und dazu bereit sind, sich am Erfolg messen zu lassen, ist ein klares und lobenswertes Bekenntnis.» Positiv wertet die SFH, dass der Integrationsprozess künftig bereits kurz nach der Einreise mit entsprechenden Potenzialabklärungen in die Schweiz starten soll. Das schafft Vertrauen bei den Schutzbedürftigen und hilft ihnen, rascher Tritt zu fassen. Die gesetzten Zeitrahmen von 3 Jahren für das Erlernen einer Landessprache und 7 Jahren für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit räumen den Schutzsuchenden die nötige Zeit ein. Besonders erfreulich ist zudem, dass auch die länger in der Schweiz verbleibenden vorläufig Aufgenommenen von diesen Massnahmen profitieren. Es hat sich ein breit abgestütztes Verständnis dafür entwickelt, dass auch diese Menschen ein Anrecht auf Sprachkurse und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Umso dringlicher wäre es jetzt auch, auf Gesetzesebene den Status der vorläufigen Aufnahme auf eine neue Grundlage zu stellen.

Klares Signal für Arbeitgeber und Zivilgesellschaft

Die Integrationsagenda ist ein grosser Schritt für unbegleitete Minderjährige (MNA). Mit der neuen Grundfinanzierung des Bundes von 86 Franken pro Person und Tag können die Kantone die Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) in die Tat umsetzen und schweizweit verbindliche Betreuungsstandards schaffen. Die SFH appelliert an die Kantone, hier nun verstärkt zu investieren. Die besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen gilt es mit genügend pädagogisch geschultem Personal in die Selbstständigkeit zu begleiten. Die Integrationsagenda und die rechtlichen Rahmenbedingungen beinhalten viele Anforderungen an die Schutzsuchenden. Massnahmen zur Bildung und Arbeitsintegration sind aber noch kein Garant für eine erfolgreiche Teilhabe. Auch die Arbeitgeber sind dazu aufgefordert, ausreichend Arbeitsplätze für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene anzubieten - und zwar zu Löhnen, die es diesen Personen ermöglicht, davon ohne zusätzliche Sozialhilfe zu leben. Damit Schutzsuchende in der Schweiz eine zweite Heimat finden, muss sich auch die Zivilgesellschaft engagieren und miteinbezogen werden.

Kontakt:

Michael Flückiger, Leiter Kommunikation SFH,
michael.flueckiger@fluechtlingshilfe.ch;
Direkt/Mobile (Umleitung): +41 31 370 75 15

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