Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Es braucht sichere und legale Fluchtwege - mehr denn je - Bundesrat will regelmässig Kontingente für anerkannte Flüchtlinge bereitstellen
Bern (ots)
Der Bundesrat möchte die regelmässige Schweizer Teilnahme an den Resettlement-Programmen des UNHCR langfristig verankern. Er setzt damit ein wichtiges Zeichen in einer Zeit, in der Millionen von Menschen auf der Flucht ihr Leben riskieren oder ohne Perspektive unter prekären Verhältnissen in Lagern festsitzen. Die SFH begrüsst diesen Schritt, mit dem künftig pro Jahr bis zu knapp 1000 anerkannte Flüchtlinge sicher und legal in die Schweiz einreisen können. Nicht nachvollziehbar ist indes, dass der Bundesrat trotz breiter Unterstützung durch Kantone, Gemeinden und Städte nicht mehr Kontingentsplätze bereitstellt.
Weltweit sind heute rund 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Verfolgung - so viele, wie nie zuvor. Gleichzeitig wird die Flucht immer gefährlicher und entlang der Fluchtrouten kommt es zu humanitären Katastrophen. Unzählige Flüchtlinge riskieren ihr Leben oder enden unter prekären Verhältnissen in unterfinanzierten Lagern - ohne Chance auf Integration vor Ort, ohne Perspektive auf Rückkehr in ihre Heimat, ohne Möglichkeit, ein sicheres Drittland zu erreichen.
Die SFH begrüsst daher die Absicht des Bundesrates, die Schweizer Teilnahme an den Resettlement-Programmen des UNHCR zu verstetigen und damit langfristig sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge zu schaffen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz setzt sich seit Jahren für eine international koordinierte und solidarische Migrations- und Asylpolitik ein. Eine dauerhafte und verlässliche Kooperation mit dem UNHCR beim Resettlement ermöglicht es der Schweiz, zusammen mit der Hilfe vor Ort einen wesentlichen Beitrag zu leisten zur Verbesserung der Situation in Krisenregionen, zur Entlastung der Erstaufnahmeländer, zur Entspannung auf den gefährlichen Fluchtrouten und zur Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen.
Rückhalt in Bevölkerung, Kantonen und Gemeinden
Das Resettlement entspricht auch den Forderungen der Politik: Die Abklärung von Schutzbedürftigkeit und Flüchtlingseigenschaft erfolgt vor Ort durch das UNHCR. Die Aufnahmekriterien für die Schweiz legen Bund und Kantone im Vorfeld selbst fest. Sie wissen dadurch, wer wann mit welchen Ressourcen ins Land kommt. Schon vor ihrer Einreise werden die anerkannten Flüchtlinge zudem auf ihr Integrationspotenzial und Sicherheitsbedenken geprüft und auf ihre neue Heimat vorbereitet.
Die gelebte Humanität, Schutzsuchenden in grösster Not Hilfe zu bieten, wird von der Bevölkerung mitgetragen. Das belegen nicht nur die knapp 40'000 Menschen, die die Petition «für sichere und legale Fluchtwege in die Schweiz» von HEKS und SFH unterzeichnet haben. Das zeigen auch die Erfahrungen in der Vergangenheit und das vielfältige Engagement der Zivilgesellschaft bei der Aufnahme und Integration von Syrien-Flüchtlingen seit 2013. Auch Kantone, Gemeinden und Städte setzen sich für die regelmässige Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen ein. Denn dies ermöglicht eine vorausschauende Planung und bessere Steuerung. Zugleich bietet die Schweiz dem UNHCR jene Verlässichkeit, auf welche die Resettlement-Programme angewiesen sind.
Angesichts der rekordhohen globalen Flüchtlingszahlen und des breiten Rückhalts in Kantonen und Gemeinden geht der Bundesrat aus Sicht der SFH indes mit dem Kontingent von knapp 1000 Plätzen pro Jahr zu wenig weit. In den Krisenregionen tragen die Nachbarstaaten der betroffenen Länder bislang die weitaus grösste Last des Flüchtlingselends, sind damit aber ökonomisch und sozial völlig überfordert. Sie brauchen deshalb dringend Unterstützung - auch und gerade von der wohlhabenden Schweiz. Die lange humanitäre Tradition der Schweiz verpflichtet sie auch zur Verantwortung, bei der aktuellen Bewältigung des weltweiten Flüchtlingselends eine Vorbildfunktion zu übernehmen.
Kontakt:
Michael Flückiger, Leiter Kommunikation SFH,
michael.flueckiger@fluechtlingshilfe.ch; Direkt/Mobile (Umleitung):
+41 31 370 75 15