Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Bundesrat stellt regelmässige Kontingente für anerkannte Flüchtlinge bereit
Sichere und legale Fluchtwege sind dringend notwendig
Bern (ots)
Die SFH begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die kontinuierliche Teilnahme an den Resettlement-Programmen des UNHCR als festen Bestandteil der Schweizer Asylpolitik zu verankern. Die Schweiz setzt damit ein wichtiges Zeichen in einer Zeit, in der Millionen von Menschen auf der Flucht ihr Leben riskieren oder ohne Perspektive unter prekären Verhältnissen in Lagern festsitzen. Angesichts der rekordhohen globalen Flüchtlingszahlen und des breiten Rückhalts seitens Kantone Gemeinden und Zivilgesellschaft, sollte der Bundesrat aus Sicht der SFH indes mehr als die jährlich 800 Kontingentsplätze bereitstellen, die er nun für die Jahre 2020/21 beschlossen hat. Weltweit brauchen laut UNHCR aktuell rund 1,2 Millionen Flüchtlinge dringend einen Resettlement-Platz, davon allein 480'000 Opfer des Syrien-Krieges. Viele leben in prekären Verhältnissen in überfüllten Lagern in den Krisenregionen. Die Flucht wird zunehmend gefährlicher und humanitäre Katastrophen entlang der Fluchtrouten, wie beispielsweise in Libyen oder auf dem Mittelmeer sind nicht selten.
Die SFH begrüsst daher den Entscheid des Bundesrates, die Schweizer Teilnahme an den Resettlement-Programmen des UNHCR zu verstetigen und damit langfristig sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge zu schaffen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz setzt sich seit Jahren für eine international koordinierte und solidarische Migrations- und Asylpolitik ein. Eine dauerhafte und verlässliche Kooperation mit dem UNHCR beim Resettlement ermöglicht es der Schweiz, zusammen mit der Hilfe vor Ort einen wesentlichen Beitrag zu leisten zur Verbesserung der Situation in Krisenregionen, zur Entlastung der Erstaufnahmeländer, zur Entspannung auf den gefährlichen Fluchtrouten und zur Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen.
Angesichts der rekordhohen globalen Flüchtlingszahlen und des breiten Rückhalts in Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft, geht der Bundesrat mit dem für 2020/21 beschlossenen Kontingent von 800 Plätzen pro Jahr aus Sicht der SFH jedoch zu wenig weit. In den Krisenregionen tragen die Nachbarstaaten der betroffenen Länder bislang die weitaus grösste Last des Flüchtlingselends, sind damit aber ökonomisch und sozial völlig überfordert. Sie brauchen deshalb dringend Entlastung - auch und gerade von der wohlhabenden Schweiz. Beim Resettlement erfolgt die Abklärung von Schutzbedürftigkeit und Flüchtlingseigenschaft vor Ort durch das UNHCR. Bund und Kantone legen im Vorfeld die Aufnahmekriterien für die Schweiz selbst fest. Das Vorgehen ermöglicht eine vorausschauende Planung und bessere Steuerung von Flüchtlingsaufnahmen. Das Resettlement geniesst Unterstützung in Kantonen, Gemeinden und in der Bevölkerung. Das belegen unter anderem auch die knapp 40'000 Menschen, die die Petition «für sichere und legale Fluchtwege in die Schweiz» von HEKS und SFH unterzeichnet haben. Die Petition fordert verstärkte Anstrengungen der Schweiz zur Aufnahme von besonders verletzlichen Flüchtlingen. Dazu gehören Erleichterungen bei der Erteilung von humanitären Visa und bei Familienzusammenführungen.
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