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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Schweiz muss Klimavetriebenen Schutz gewähren
Klimaflucht am UN-Klimagipfel in New York

Bern (ots)

Millionen von Menschen könnten sich in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels weltweit auf die Flucht begeben. Klimavertriebene stehen auf der Agenda des UN-Klimagipfels, der am 21. September in New York beginnt. Die SFH fordert, dass die Schweiz im Zuge der Umsetzung einer wirksamen Klimapolitik den Schutzbedarf jener Menschen berücksichtigt, die aufgrund von Klimakatastrophen ausser Landes Zuflucht suchen müssen.

Laut dem jüngsten Sonderbericht des Weltklimarats IPCC «Ozean und Kryosphäre» sollen sich in den nächsten 80 Jahren rund 280 Millionen Menschen aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels weltweit auf die Flucht begeben, falls die Erderwärmung höchstens zwei Grad Celcius zunimmt und der CO2-Ausstoss gleich bleibt. Die meisten Klimavertriebenen suchen innerhalb ihres Heimatstaates Zuflucht. Für jene aber, die wegen der negativen Folgen des Klimawandels in ein anderes Land flüchten müssen, besteht eine Schutzlücke: Sie gelten gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtlinge und erhalten keinen international anerkannten Schutzstatus. Die von der Schweiz und Norwegen präsidierte Nansen Initiative hat versucht, diese Schutzlücke zu schliessen und innovative Lösungsansätze aufzuzeigen. Die daraus entstandene Schutzagenda schlägt mögliche Massnahmen und eine beste Praxis aus den Bereichen Katastrophenvorsorge, Anpassung an den Klimawandel oder humanitäre Hilfe vor. Sie soll mithilfe der Plattform zur Flucht vor Naturkatastrophen umgesetzt werden. Die Schweiz ist als Mitverursacherin des Klimawandels bei der Umsetzung der Schutzagenda gefordert. Es braucht Klimamassnahmen im Inland, vorab ein griffiges CO2-Gesetz, und Unterstützung für die betroffenen Länder. Die Schweiz muss sich zudem dafür einsetzen, dass Klimavertriebene Schutz erhalten.

In der Schweiz gibt es bisher keinen spezifischen Schutz für Klimavertriebene. Es gibt jedoch die vorläufige Aufnahme für ausländische Personen, die nicht ausgeschafft werden können oder dürfen, weil eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Die SFH fordert, dass die Unzumutbarkeit einer Wegweisung aufgrund klimabedingter Folgen spezifisch geprüft wird. Gemäss geltender Rechtsprechung kann eine konkrete Gefährdung im Falle einer Wegweisung nicht nur in Situationen wie bewaffneten Konflikten oder politischer Gewalt vorliegen, sondern unter Umständen auch, wenn einer Person aufgrund einer katastrophalen humanitären Lage im Herkunftsstaat die erforderlichen Lebensgrundlagen entzogen sind und sie deswegen bei einer Rückkehr in eine ausweglose Situation geraten würde. In der Praxis sind bislang jedoch kaum Fälle bekannt, wo die Unzumutbarkeit aufgrund klimagedingter Folgen spezifisch geprüft wurde.

Zudem könnten Klimavertriebene, die unmittelbar bedroht oder in einer besonderen Notsituation sind, mithilfe eines humanitären Visums Schutz erhalten. Bisher hat die Schweiz nur sehr wenige humanitäre Visa erteilt und die Kriterien dafür äusserst restriktiv ausgelegt. Die SFH fordert den Bundesrat auf, insbesondere bei verletzlichen Personen, die wegen Klimakatastrophen aus ihrem Herkunftsland fliehen mussten, eine erleichterte Erteilung humanitärer Visa vorzunehmen.

Kontakt:

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFHpeter.meier@fluechtlingshilfe.ch;
+41 31 370 75 15

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