Zürcher Tierschutz fordert glasklare Pelz-Deklaration
Zürich (ots)
Bis morgen, 17.5.2019 läuft die Vernehmlassung zur Revision der Pelzdeklarationsverordnung (PDV). Danach erarbeitet der Bund den definitiven Wortlaut. Die bisherigen Mängel hat der Zürcher Tierschutz mit seiner Kampagne «echt Pelz - echt grausam» mehrfach scharf kritisiert. Er fordert endlich Klartext auf Etiketten, um die Tierquälerei hinter Echtpelz schonungslos zu entlarven.
Das zuständige Bundesamt BLV sammelt die Stellungnahmen zum neuen Entwurf der Pelzdeklarationsverordnung, die seit 2013 in Kraft ist. Dass «Echtpelz» neu auf allen Produkten stehen muss, findet beim Tierschutz Anklang. Doch enthalten sind auch beschönigende Bezeichnungen, welche die grausamen Praktiken der Pelzindustrie verschleiern.
«Herkunft unbekannt»: ein No-Go
Die Herkunft der Pelzwaren liegt oft im Dunkeln. Daher soll neu «Herkunft unbekannt» als Deklaration erlaubt sein. Doch viele Pelze stammen aus billiger Massenproduktion in Fernost, wo qualvollste Käfighaltung und brutalste Tötungsmethoden vorherrschen. «Dass der Gesetzgeber den Verkauf solcher Qualpelze ohne Herkunftsnachweis zulassen will, ist ethisch inakzeptabel», kritisiert Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. «Stünde unbekannte Herkunft bei Eiern, Fleisch oder Fisch, wäre das ein nationaler Skandal!». Hier dient die Lebensmittelgesetzgebung (LGV, Art. 39) als Vorbild: Die Herkunft von Pelz ist wie jene anderer tierischer Produkte klar zu deklarieren.
Gewinnungsart «Gruppenhaltung»: irreführend, beschönigend!
Der Vorschlag für die Bezeichnung der Gewinnungsarten ist grob vereinfacht: Dass «Käfighaltung mit Gitterböden» bleiben soll, ist unbestritten. Dies trifft auf 85-90% der Pelzartikel zu, wie Ladenrecherchen des Zürcher Tierschutz zeigten. Alles andere aber mit «Gruppenhaltung» zu bezeichnen, ist reine Konsumententäuschung! Der beschönigende Begriff sagt nichts darüber aus, ob die Haltung tiergerecht war oder nicht. Viele Pelztiere wie Füchse und Nerze leben meist als Einzelgänger und sind in Gruppenhaltung völlig überfordert und gestresst! Einzig Kaninchen sind Gruppentiere, doch gerade sie werden auf Pelzfarmen meist einzeln gehalten! Zielführend ist eine Unterscheidung gemäss landwirtschaftlicher Deklarationsverordnung (LDV): «Aus in der Schweiz (nicht) zugelassener Haltungsform». «Niemand muss das Rad neu erfinden», so Brodmann, «diese Bezeichnung kann wie für Käfigeier und Käfigfleisch auch für Pelz gelten». Entscheidend ist primär, ob die Haltung den Schweizer Vorgaben entspricht oder nicht.
Deklarationsverstösse bei Qualpelzen hart bestrafen!
Der Zürcher Tierschutz fordert den Bund auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und endlich transparente, griffige Formulierungen zu verordnen, um einer der schlimmsten Importquälereien Einhalt zu bieten. Doch gemäss Brodmann nützt alles nichts ohne strengen Vollzug. «Es braucht verstärkte Kontrollen und massiv höhere Strafgebühren, sonst foutieren sich die Modehäuser weiter ums Gesetz!»
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Kontakt:
Zürcher Tierschutz: Nadja Brodmann, Mitglied der Geschäftsleitung
E-Mail: nbrodmann@zuerchertierschutz.ch
Tel.: +41-79 334 91 70; +41-44 261 43 36