Verwaltungsgericht verbietet umstrittene Hirnforschung an Zebrafinken
Zürich (ots)
Der Zürcher Tierschutz, Animalfree Research und die Stiftung für das Tier im Recht sind hocherfreut: Das kantonale Verwaltungsgericht hat die in Zürich geplanten höchstbelastenden Versuche zur Erforschung neuronaler Vorgänge des Vogelgesangs von Zebrafinken für unrechtmässig erklärt. Am 24.11.2022 hat es den erstinstanzlichen Entscheid der Zürcher Gesundheitsdirektion umgestossen. Begründung: Der Erkenntnisgewinn sei zu gering, um das enorme Leiden der Tiere zu rechtfertigen, da kein konkreter medizinischer Nutzen für den Menschen absehbar sei. Dieser Entscheid ist ein wegweisender Erfolg für den Tierschutz.
Forscher bagatellisieren die Belastung
Das Institut für Neuroinformatik der ETH und Universität Zürich reichte im Oktober 2018 ein Gesuch für einen Tierversuch ein, mit dem die Mechanismen im Gehirn von Zebrafinken entschlüsselt werden sollten, die hinter der Erzeugung von Vogelgesang stehen. An über 100 von total 136 Tieren waren Kopfimplantate vorgesehen: Via Kabel am Gehirn sollten täglich bis zu neun Stunden lang Experimente durchgeführt werden. Zudem war geplant, die geselligen Tiere tagelang einzeln in kleinen Boxen zu halten. Das ganze Prozedere und die operativen Eingriffe stuften die Forschenden nur als mittelgradige Belastung ein. Diese Fehleinschätzung kommt einer Bagatellisierung gleich. Zwar hat die Bewilligungsbehörde (das Zürcher Veterinäramt) die Belastung korrigiert und den Versuch dem höchsten Schweregrad (SG 3) zugeordnet. Trotzdem ist das Veterinäramt dem Mehrheitsentscheid der kantonalen Zürcher Tierversuchskommission gefolgt und hat das Gesuch bewilligt. Gegen diesen Entscheid haben die drei Tierschutzdelegierten der Kommission Rekurs erhoben.
Erkenntnisgewinn massiv überschätzt
Gemäss den Forschenden sollten die Versuche an den Zebrafinken nicht nur Aufschlüsse über die neuronalen Mechanismen in Bezug auf das Singverhalten, sondern auch Erkenntnisse über den menschlichen Spracherwerb sowie zur Entwicklung von Sprachstörungen wie Stottern liefern. Dass die Finken-Versuche diese Erkenntnisse liefern könnten, ist reines Wunschdenken der Forschenden. Doch das Gericht hat sich davon nicht blenden lassen und schätzt den Erkenntnisgewinn als zu gering ein. In der Schweiz muss jeder Tierversuch eine Güterabwägung durchlaufen. Nur wenn der erwartete Erkenntnisgewinn die Belastung der Tiere übersteigt, darf er bewilligt werden. "Den Finken wären schwerste Belastungen zugefügt worden, ohne dass ein konkreter Nutzen für den Menschen absehbar gewesen wäre", so Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. "Hirnoperationen, trostlose Einzelhaltung und stundenlanges Anbinden während der Messungen - solche Forschung ist in höchstem Masse unethisch."
Urteil mit Signalwirkung
Die Tragweite des Verwaltungsgerichtsurteils geht weit über den Einzelfall hinaus. In der Praxis kommt es regelmässig vor, dass ethisch sowie wissenschaftlich fragwürdige Gesuche zu Unrecht bewilligt werden. Der Grund: Das Leiden der Versuchstiere wird von Forscherseite systematisch unterbewertet, der etwaige Nutzen für die menschliche Gesundheit massiv überbewertet - auch seitens der Bewilligungsbehörden. Insbesondere in der Grundlagenforschung ist der Erkenntnisgewinn oft marginal, dennoch werden vier von fünf höchstbelastenden Versuchen in diesem Bereich durchgeführt. Viele an sich gesetzeswidrige Versuche werden einfach "durchgewunken"! Brodmann hält fest: "Nur dank dem Rekursrecht unserer Tierschutzdelegierten blieben die Zebrafinken vor furchtbaren Schmerzen und Leiden verschont." Es ist zu hoffen, dass das Bundesgericht bei einem allfälligen Weiterzug der Forschenden das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigen wird und dieser Entscheid eine Signalwirkung auch auf andere Forschungsgruppen und insbesondere auch auf die Tierversuchskommissionen und die Bewilligungsbehörden hat. "Wir fordern eine Abkehr von solch fragwürdigen, hochinvasiven Tierversuchen und ein Umschwenken auf tierfreie Methoden, die oft schneller, billiger und erst noch aussagekräftiger sind", so Brodmann.
Weitere Informationen:
- Urteil des Verwaltungsgerichts VB.2021.00276
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Pressekontakt:
Nadja Brodmann, Zoologin
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz & Co-Präsidentin KKT *
044 261 43 36 / 079 334 91 70
nbrodmann@zuerchertierschutz.ch
* Verein Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich KKT: https://www.kktzh.ch/