Hapimag Ferienclub für Aktionäre
Sonderprüfungen bei Hapimag - ein Parcours der Schikanen gegen Kleinaktionäre.
Wien (ots)
HFA startet Spendenaktion, um Gerichtskostenvorschuss aufbringen zu können und vertraut auf unabhängige Schweizer Gerichte für den Schutz von Kleinaktionären!
Mit dem Ziel der Aufklärung dieser Besonderheiten und Merkwürdigkeiten in der Vergangenheit hatte der HFA - Hapimag Ferienclub für Aktionäre für die Hapimag Generalversammlung 2018 (GV) den Antrag zur Durchführung einer Sonderprüfung gestellt. Mehrfach gezielte Nachfragen in der Vergangenheit erbrachten dazu keine Klarheit.
Die Hapimag Aktionäre beschlossen in der GV 2018 eine Sonderprüfung des Unternehmens, um vor allem unerklärliche Vorgänge mit eigenartigen Preisen beim Verkauf und Neubau von Ferienanlagen aufzuklären.
Diverse Schikanen bei der Geschäftsordnung der GV seitens der Hapimag Leitung und aktuelle Winkelzüge ihrer Anwälte zeigen nun beispielhaft Schwächen im Schweizerischen Aktienrecht auf. Kleinaktionäre sind hier nur unter großem zeitlichem und finanziellen Aufwand in der Lage, Auskunft über den Verbleib ihres Eigentums zu verlangen.
Einige Vertiefungsfragen zu den Fragen der Sonderprüfung konnten erst kurz vor der GV gestellt werden, nachdem der aktuelle Geschäftsbericht vorlag.
Obwohl nur eine Abstimmung zur Sonderprüfung traktandiert war und dieser mehrheitlich zugestimmt wurde, wurde durch einen perfiden Winkelzug und ohne einer Traktandierung über die Vertiefungsfragen ein zweites Mal abgestimmt. Durch die geteilte Abstimmung gibt es nun die Besonderheit von zwei Verfahren bei zwei verschiedenen Instanzen.
Bemerkenswert auch, dass seit dem Rechnungsabschluss 2017 d.h. nach Kenntnisnahme des VR, dass es zu einem Sonderprüfungsantrag kommt, das Rechnungslegungsmodell maßgeblich geändert wurde, womit ein transparenter Vergleich mit den verlustreichen Vorjahren verunmöglicht wurde. Zufall? Wohl kaum!
Entgegen ersten Zusicherungen zum einvernehmlichen Vorgehen und möglichst beschleunigten Abwicklung werden nun in der Praxis die beiden Verfahren gegeneinander ausgespielt; einer Verfahrensvereinigung wird durch die Anwälte der Hapimag AG widersprochen. In der Generalversammlung 2019 wurde der Sachstand über die Sonderprüfung so verzerrt wiedergegeben, dass wir als Beteiligte uns fragen müssen, wozu wir überhaupt mit der Hapimag Führung Gespräche zur Verfahrensverschlankung und beschleunigten Abwicklung geführt haben.
Der HFA wurde gerichtlich aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 30.000.- zu erlegen, damit das zweite Verfahren überhaupt von Gericht behandelt wird. In einem Spendenaufruf wendet sich der HFA an seine Mitglieder und alle Hapimag Aktionäre, um die Mittel für das Verfahren aufbringen zu können. Hier zeigt sich, wie schwierig es in der Schweiz für Kleinanleger ist, verbrieftes Recht auf Aufklärung über die Verwendung von Anlegergeld auch durchzusetzen.
Als größte Aktionärsgemeinschaft bei der Hapimag AG vertrauen wir jedoch auf die Unterstützung der Kleinaktionäre durch eine rechtlich unabhängige und prozessökonomische Klärung mit Hilfe der Schweizer Gerichte. Denn würden die Vertiefungsfragen aus dem zweiten Verfahren bei der Bearbeitung und Beantwortung von Fragen im ersten Verfahren überwiegend mit aufgeklärt werden, erübrigt sich das zweite Verfahren.
Wir fragen uns umso mehr, was muss verborgen bleiben, wenn der bisherige Verwaltungsrat der Hapimag viel Geld der Aktionäre für Anwälte ausgeben kann, deren einzige Aufgabe es zu sein scheint, das Verfahren möglichst zu verschleppen.
Zumindest von den neu gewählten, für die Vergangenheit nicht verantwortlichen Verwaltungsräten und Führungskräften hätten wir eine entsprechende Unterstützung bei der Aufklärung erwartet.
Kontakt:
Hapimag Ferienclub für Aktionäre
Frank Dorner
Obmann
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frank.dorner@hfa-info.eu
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