RIMOWA doppelt erfolgreich vor Gericht in China
Köln (ots)
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/pm/67889/3496503 -
Der Reisegepäckhersteller RIMOWA hat am 28. Oktober 2016 ein richtungsweisendes Gerichtsverfahren in China, einem der größten Absatzmärkte Asiens, gewonnen. Dieser Durchbruch stellt einen wichtigen Schritt der Anerkennung des RIMOWA Rillendesigns als bedeutendes Industriedesign in Asien dar.
Das Gericht im südchinesischen Zhongshan hat anerkannt, dass das Rillendesign das typische Erkennungsmerkmal für Produkte aus dem Hause RIMOWA ist und Schutz vor Nachahmungen verdient. Weiter war das Gericht der Meinung, dass der "AIMOWA" Koffer ein ähnliches Rillendesign hat und dies zu Verwechslungen mit den Koffern von Rimowa führen kann. Aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades des typischen RIMOWA Rillendesigns in China, beurteilte das Gericht die vorliegende Verletzung als Verstoß gegen chinesisches Wettbewerbsrecht.
Um die Verbraucher vor den Verwechslungsgefahren zu schützen, hat das Gericht den weiteren Vertrieb und Verkauf des "AIMOWA" Koffers verboten. Ebenfalls wurde die Bezeichnung "AIMOWA" als verwechslungsfähig zur Marke RIMOWA angesehen und dessen zukünftige Benutzung durch den Beklagten verboten.
RIMOWA CEO Dieter Morszeck zeigte sich sehr zufrieden: "Dieses positive Urteil in China zeigt, dass wir in Asien eine ausgezeichnete Markenposition haben und das Design unserer Produkte einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in China erreicht hat, welches von den Behörden als schutzfähig angesehen wird.
Kontakt:
RIMOWA GmbH
Birgit Wenners
Head of Public Relations and Communications Richard-Byrd-Str. 13
50829 Köln Deutschland
E-Mail: bwenners@rimowa.de
Tel.: 0049 221 9564 170