Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
Die achte Mitgliederkonferenz zur Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle beginnt heute in Genf
Bern (ots)
Heute treffen sich die 181 Mitgliedstaaten der WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle in Genf zur achten Mitgliederkonferenz. Die Konvention der Weltgesundheitsorganisation WHO ist das wichtigste Instrument in der internationalen Tabakpolitik.
Vom 1. bis 6. Oktober findet in Genf die achte Konferenz der Mitglieder (Vertragsparteien) der Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle (FCTC) statt. Der einwöchigen Konferenz anschliessen wird das erste Treffen der Mitglieder des ersten Zusatzprotokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (vgl. Kasten). Zentrale Themen der beiden Konferenzen sind das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (25.9.2018) sowie Nachhaltigkeit und Landwirtschaft.
Die Schweiz in der Kritik
Die Schweiz ist zwar Unterzeichnerin der Konvention, jedoch neben Andorra, Liechtenstein und Monaco das letzte Land in Europa, welches die Konvention nicht ratifiziert hat. Diese Tatsache hat die Chefin des FCTC-Sekretariats Vera Luiza da Costa e Silva vor einigen Tagen als beschämend bezeichnet: Es sei «eine Schande», dass die Schweiz nicht Vertragspartei sei, da es bei der Konvention um den Schutz der öffentlichen Gesundheit der Bevölkerung gehe. Weiter sagte sie, der politische Wille in der Schweiz reiche angesichts des Gewichts der Tabakindustrie nicht aus, um wirksame Massnahmen umzusetzen.
Die Konvention wirkt vor Gericht
Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 ist die WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle (FCTC) der internationale Bezugspunkt für tabakpolitische Massnahmen. Sie ist unter anderem ein wirksames Instrument, um Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums zu verteidigen. Häufig werden solche Massnahmen vor Gericht angefochten, was die Umsetzung verzögert oder verunmöglicht. Dank der Rahmenkonvention hat sich die Rechtslage zugunsten der Verteidiger tabakpolitischer Massnahmen verbessert.
Ein Team des australischen McCabe Centre for Law and Cancer hat eine Auswertung von Gerichtsentscheiden vorgenommen, in welchen staatliche Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums angefochten wurden. Das Team untersuchte 96 Gerichtsentscheide. In 45 Fällen wurde im Gerichtsentscheid aus der WHO-Rahmenkonvention zitiert. In 80 Prozent dieser Fälle (36 Fälle) wurde zugunsten der Behörden bzw. zugunsten der Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums entschieden.
Die Juristen kommen in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass die Konvention in den Urteilen genutzt wird - als Rechtsgrundlage für Massnahmen - um den Nutzen von Massnahmen zugunsten der öffentlichen Gesundheit aufzuzeigen - um die Wirksamkeit von Massnahmen aufzuzeigen - um den internationalen Konsens zu Massnahmen aufzuzeigen - um aufzuzeigen, wie Massnahmen dem Schutz von Menschenrechten dienen - um die Angemessenheit bzw. Verhältnismässigkeit einer Massnahme aufzuzeigen
Studie Zhou SY, Liberman JD, Ricafort E.: The impact of the WHO Framework Convention on Tobacco Control in defending legal challenges to tobacco control measures. In: Tobacco Control Published Online First: 02 June 2018. doi: 10.1136/tobaccocontrol-2018-054329 Link: http://ots.ch/TsJ2YM
Einheitsverpackungen auf dem Vormarsch
Die Canadian Cancer Society veröffentlicht am 1. Oktober die neuste Ausgabe des «Canadian Cancer Society report, Cigarette Package Health Warnings: International Status Report». Der Bericht bietet einen Überblick über Warnhinweise auf Zigarettenpackungen in über 206 Länder und Territorien. Die Verwendung von Einheitsverpackungen (Plain Packaging) gilt aktuell in sieben Ländern: Australien (seit 2012), Frankreich (2016), Grossbritannien und Nordirland (2016), Norwegen (2017), Irland (2017), Neuseeland (2018) und Ungarn (2019). Uruguay und Slowenien werden 2019 bzw. 2020 folgen.
Mit dem Entscheid der Welthandelsorganisation (WTO) vom 28. Juni 2018, welche die Rechtmässigkeit der australischen Gesetzgebung bestätigt, werden weitere Staaten mit Entscheiden zugunsten von neutralen Verpackungen folgen. In Belgien hat sich die Regierung bereits auf einen entsprechenden Entschluss geeinigt.
Cigarette Package Health Warnings report
Link: http://ots.ch/m2HX3Y
Mises en Garde Sanitaires sur les Paquets de Cigarettes rapport Link: http://ots.ch/3QOZFi
Framework Convention on Tobacco Control, FCTC
Die Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) ist der erste völkerrechtliche Vertrag für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die Konvention wurde 2003 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet und ist seit Februar 2005 in Kraft. Sie wurde von 168 Staaten unterzeichnet - 181 haben sie ratifiziert, darunter auch die Staaten der Europäische Union (EU) (Stand: September 2018).
Die Kernforderungen der WHO-Konvention betreffen den internationalen Handel mit Tabakwaren, die Tabaksteuer sowie die Werbung: - Artikel 6 umfasst die preisbezogenen und steuerlichen Massnahmen, um die Nachfrage zu vermindern. - Artikel 13 verlangt ein umfassendes Verbot von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakprodukte. - Artikel 15 verlangt Massnahmen gegen den unerlaubten Handel mit Tabakprodukten.
Zus. Informationen: http://ots.ch/A6mfx3
Protocol to Eliminate Illicit Trade in Tobacco Products
Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (Protocol to Eliminate Illicit Trade in Tobacco Products) ist die erste Erweiterung der Rahmenkonvention. Das Protokoll wurde 2012 von den Vertragsparteien der Rahmenkonvention verabschiedet und ist seit 25. September 2018 in Kraft. Sie wurde von 53 Staaten unterzeichnet und von 48 Staaten ratifiziert darunter auch von der Europäischen Union (EU) (Stand: September 2018).
Das Protokoll zielt auf eine Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, einschliesslich des Schmuggels, der unerlaubten Herstellung und der Fälschung ab. Es ergänzt und präzisiert die Konvention dahingehend, dass es die Vertragsparteien verpflichtet, verbindliche Normen für verstärkte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten für alle an der Lieferkette Beteiligten in ihren nationalen Rechtssystemen zu verankern. Zugleich müssen die Vertragsparteien die notwendigen innerstaatlichen Rechtvorschriften annehmen, wonach Zuwiderhandlungen aufgedeckt, ermittelt, verfolgt und geahndet werden. Strafrechtliche oder nicht-strafrechtliche Sanktionen einschließlich Geldstrafen sollen wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein. Zur verbesserten Zusammenarbeit der zuständigen Behörden enthält das Protokoll Bestimmungen über die Amts- und Rechtshilfe.
Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz:
Wolfgang Kweitel,
Kommunikationsmanager Politik,
031 599 10 20,
wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch