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Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

Die Mehrheit der in der Schweiz verkauften Einweg-E-Zigaretten ist illegal

Bern (ots)

Eine neue Untersuchung von AT Schweiz zeigt, dass die Mehrheit der in der Schweiz verkauften elektronischen Einwegzigaretten, oft auch Puff Bars genannt, nicht gesetzeskonform sind. Sie enthalten mehr E-Flüssigkeit als gesetzlich erlaubt.

Diese illegalen, meist in China hergestellten Puff Bars werden sehr billig und ohne jegliche Alterskontrolle über Online-Verkaufsplattformen vertrieben. Dabei handelt es sich nicht nur um kleine Online-Shops, sondern selbst ein Schweizer E-Commerce-Gigant wie Galaxus verkauft Hunderttausende dieser illegalen Produkte. In einer neuen Publikation präsentiert AT Schweiz ihre Erkenntnisse und fordert die Behörden auf, das Gesetz umgehend durchzusetzen.

Trotz Kenntnis der Sachlage setzen die Behörden das Gesetz über E-Zigaretten nicht durch

Die heute in der Schweiz geltenden Normen basieren auf der EU-Richtlinie von 2014. Diese ist klar: Jede E-Zigarette mit einem sogenannten geschlossenen System darf nicht mehr als 2 ml E-Flüssigkeit und nicht mehr als 20 mg/ml Nikotin enthalten. Der Tank dieser Kapselgeräte (auch Pods genannt) und Einwegsysteme darf also maximal 600 Züge fassen, was einem Volumen von 2 ml E-Flüssigkeit entspricht. Im Internet sind derzeit jedoch E-Zigaretten erhältlich, die bis zu 16'000 Züge versprechen und einen Tank von 30 ml aufweisen, was dem 15-fachen des gesetzlichen Grenzwertes entspricht. Basierend auf ihrer Untersuchung schätzt AT Schweiz, dass mehr als die Hälfte der Einwegzigaretten auf dem Schweizer Markt nicht dieser Norm entsprechen und somit illegal verkauft werden.

Trotz einer parlamentarischen Interpellation von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) aus dem Jahr 2023 hat der Bund bis heute keine Massnahmen gegen dieses Problem der öffentlichen Gesundheit ergriffen. Auch der zu hohe Nikotingehalt von Einweg-E-Zigaretten bleibt ein Problem. Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG), das demnächst in Kraft tritt, wird lediglich die bereits geltenden Normen übernehmen.

Über 100 Online-Shops, darunter Galaxus, verkaufen ungestraft illegale Produkte

AT Schweiz hat die Schweizer Webseiten, die E-Zigaretten verkaufen, unter die Lupe genommen. Nahezu alle der über 100 untersuchten Webseiten bieten Produkte an, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen. Darunter sind wichtige Akteure des Schweizer E-Commerce wie Galaxus, das mehrheitlich der Migros gehört. Wie kann es sein, dass eines der grössten Online-Warenhäuser der Schweiz illegale Produkte verkauft? Die Philosophie des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler, der den Verkauf von Tabak und Alkohol verbot, scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Es überrascht nicht, dass die Preise auf diesen Webseiten sehr attraktiv und damit gerade für junge Menschen erschwinglich sind. So entspräche beispielsweise die Puff Turbo 16'000, die auf der Webseite wevappy.ch für 26.90 Franken verkauft wird, dem Nikotingehalt von 1'200 herkömmlichen Zigaretten!

Gigantische Gewinne: Wer profitiert vom Vergehen?

Der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten ist äusserst lukrativ. Da die meisten dieser Produkte kostengünstig in China hergestellt und von Online-Shops direkt bei den Fabriken bestellt werden, können Nettogewinne von bis zu 80-90 % erzielt werden. Phänomenale Einnahmen, die zum grossen Teil aus illegalen Produkten stammen. Und die Kontrollen? Und allfällige Bussen? Soweit AT Schweiz informiert ist, gibt es weder das eine noch das andere.

Dringende Umsetzung des Gesetzes gefordert

Warum sehen Bundesrat und BAG die in dieser Untersuchung beschriebenen Tatsachen nicht? Die Antwort ist leider einfach: Der Bund hat kein Marktüberwachungssystem eingerichtet. Tabak spielt in den Strategien der öffentlichen Gesundheit seit einigen Jahren nur noch eine marginale Rolle. Die Antworten, die der Bundesrat 2023 der Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle gab, waren lückenhaft, und auch seither deutet nichts auf systematische Kontrollen hin. Angesichts der Tatsache, dass Nikotin eine stark suchterzeugende Substanz ist, die vor allem für Jugendliche schädlich ist, muss der Bund dringend für die Einhaltung der Gesetze sorgen.

Angesichts der Untätigkeit der Bundesbehörden wird sich AT Schweiz direkt an die Kantone wenden, ihnen eine Liste der Unternehmen, die diese Webseiten betreiben, übermitteln und sie auffordern, unverzüglich tätig zu werden.

Link zur Untersuchung

Pressekontakt:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an
Wolfgang Kweitel, Public Affairs, wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch /
079 648 80 82

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