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Schweizer Korrespondenzbank, im Mittleren Osten für irreführenden Verkauf von Finanzprodukten verantwortlich, verstößt gegen Gerichtsentscheid

Vae (ots/PRNewswire)

Eine der Beklagten im bislang größten Fall irreführender Verkäufe von Finanzprodukten in der GCC-Region, die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited, die frühere Korrespondenzbank für den Mittleren Osten der mitbeklagten Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, hat die Auflage des Gerichts des Dubai International Financial Centre (DIFC), bis zum 1. Februar 2016 US$ 35.028.474,00 (ihr Anteil am Schadensersatz in Höhe von US$ 70 Mio.) zu hinterlegen, nicht erfüllt. Der Einspruch der zwei Banken gegen den Rekordschadensersatz, der gegen sie verhängt wurde, ist noch anhängig.

Im November 2015 hatte das DIFC-Gericht entschieden, dass die zwei Banken der Familie Al Khorafi mehr als US$ 70 Mio. als Ausgleich finanzieller Verluste in Folge des Verkaufs strukturierter Anlageprodukte im Gegenwert von US$ 200 Mio. zwischen Ende 2007 und Anfang 2008 zahlen sollten. Die Bank J. Safra Sarasin zahlte ihren Anteil am Schadensersatz unverzüglich bei der Gerichtskasse ein, wobei die Anhörung zu ihrem Einspruch gegen den verhängten Schadensersatz noch anhängig war. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited zahlte jedoch nicht, sondern beantragte eine Aussetzung des Entscheids zur Zahlung des Schadensersatzes, was jedoch am 18. Januar 2016 abgelehnt wurde. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited wurde aufgefordert, bis zum 1. Februar 2016 eine ebensolche Zahlung an die Gerichtskasse vorzunehmen, was jedoch nicht geschah.

Diese jüngste Entwicklung in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung zwischen einem wohlhabenden Geschäftsmann aus Kuwait und der bekanntermaßen verschwiegenen Branche privater Investmentbanken setzt die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited, jedenfalls theoretisch, der Möglichkeit weiterer Gerichtsverfahren aus und stellt den Einspruch gegen Schadensersatzforderungen in Frage, dessen Anhörung im März 2016 vor dem DIFC-Berufungsgericht erfolgen soll.

Der Kläger wird nun versuchen, den nächsten Schritt zur Sicherung des Betrags durch das DIFC-Gericht rechtlich durchzusetzen.

Laut Hamdan Al Shamsi Lawyers & Legal Consultants, der Kanzlei, die für die Familie Al Khorafi tätig ist, steht der Fall unter genauer Beobachtung der internationalen Bankenwelt, da hier ein Präzedenzfall in einer Region geschaffen werden könnte, in der Investoren aus dem Mittleren Osten auf Finanzinstitute aus dem Westen treffen, die für die Verwaltung ihrer Anlagen in Überseemärkten verantwortlich zeichnen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Befugnisse von Bankaufsichtsbehörden und die Führungsstrukturen von Anlagebanken auf internationaler Ebene hinterfragt werden. Im April 2015 verhängte die DFSA eine Rekordstrafe von US$ 8,4 Mio. gegen die Niederlassung der Deutschen Bank in Dubai (DBDIFC) wegen unzureichender Kontrollen bezüglich Geldwäsche, wobei die Höhe der Strafe den "gravierenden Verstößen [...] u. a. der Irreführung der DFSA" entsprachen, die im Zuge der Ermittlungen zutage traten, die durch die mangelnde Kooperation der DBDIFC mit den Aufsichtsbehörden verschleppt wurden.

Redaktionelle Hinweise:

Alle Einzelheiten zu den Entscheidungen des DIFC-Gerichts finden sich auf der offiziellen Website:

http://difccourts.ae/?s=al+khorafi

Kontakt:

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Mobil: +971-52777-3615. E-Mail: ehab.elhabbal@commfirm.com