Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde - RAB
RAB: Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht
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Bern (ots)
Die RAB hat heute den Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht. Neben Erkenntnissen aus ihrer Tätigkeit in den Bereichen Aufsicht, Zulassung und Enforcement wurde insbesondere die Umsetzung der strategischen Ziele 2016 - 2019 thematisiert. Die RAB hat erneut auf Schwachstellen bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen hingewiesen.
Der Aufsicht der RAB unterstehen 31 Revisionsunternehmen, welche Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen dürfen. Die fünf grossen Revisionsunternehmen (sog. «Big-5») werden jährlich und alle übrigen staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen alle drei oder fünf Jahre überprüft. 2017 wurden bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen 16 Überprüfungen (Vorjahr: 13) durchgeführt. Zwei Überprüfungen wurden mit Inspektionen der US-amerikanischen Revisionsaufsichtsbehörde (PCAOB) koordiniert. Weitere zwei Überprüfungen haben in der Form einer sog. ad hoc-Überprüfung stattgefunden (Vorjahr: 0), welche vom üblichen Inspektionsrhythmus abweichen. Wo die RAB auf wesentliche Mängel gestossen ist, hat sie deren Beseitigung sichergestellt. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten wurden angemessene Sanktionen ausgesprochen.
Seit dem 1. Oktober 2017 sind auch kleine Revisionsunternehmen verpflichtet, eine interne Qualitätssicherung zu betreiben. Dies und die im Berichtsjahr durchgeführte Bereinigung des Revisorenregisters haben im Vergleich zum Vorjahr zu einem Rückgang von bestehenden Zulassungen von Revisionsunternehmen von rund 10% geführt. Die Anzahl von Zulassungen von natürlichen Personen hat sich hingegen kaum verändert.
Der Bundesrat hat am 8. November 2017 den Expertenbericht von Peter Ochsner und Daniel Suter zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Revisions(aufsichts)recht zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass kein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat will jedoch sieben Prüfempfehlungen vertieft abklären lassen und so den aktuellen Rechtsrahmen ggf. optimieren. Die RAB hat auch 2017 auf die seit längerer Zeit bestehenden Schwachstellen bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen aufmerksam gemacht und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen der Aufsicht durch die RAB zu unterstellen und/oder eine entsprechende Sonderzulassung einzuführen. Diese Fragestellung bildet Gegenstand einer der sieben vorerwähnten Prüfempfehlungen.
Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2017 und auf www.rab-asr.ch
Kontakt:
Frank Schneider,
Direktor RAB,
T +41 31 560 22 22