Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde - RAB
RAB publiziert Geschäftsbericht 2018
Bern (ots)
Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2018 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht informiert über die Tätigkeit der RAB in ihren Geschäftsbereichen und bietet eine Übersicht über laufende Regulierungsprojekte, die Einfluss auf die Revisionstätigkeit haben können.
Das Jahr 2018 war gekennzeichnet von verschiedenen Fällen, welche die Öffentlichkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland beschäftigten. Die RAB untersucht jeweils diejenigen Fälle, bei denen ein qualifizierter Verdacht auf Sorgfaltsverletzungen bei der Revision besteht.
Im aktuellen Umfeld werden die grossen fünf Revisionsunternehmen unverändert jährlich von der RAB überprüft. Die restlichen 24 staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen werden mindestens alle drei Jahre inspiziert. Die RAB fokussiert sich dabei auf Massnahmen und Sanktionen, welche die Qualität von Revisionsdienstleistungen nachhaltig verbessern. Darüber hinaus wird verstärkt auch auf präventive Massnahmen gesetzt. So werden Initiativen und Anreizsysteme vereinbart, welche eine Kultur in Revisionsunternehmen fördern, die sich letztendlich positiv auf die Revisionsqualität auswirken.
Der RAB können jederzeit und anonym mögliche Verstösse gegen Sorgfaltspflichten gemeldet werden. Die Anzahl solcher Hinweise hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Der RAB wurden insgesamt 64 Hinweise zu möglichen Verstössen gegen Gesetz oder Berufsrecht gemeldet (Vorjahr: 51).
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rab-asr.ch.
Über die RAB
Die RAB stellt die ordnungsgemässe Erfüllung und die Qualität von Revisionsdienstleistungen (Rechnungsprüfung und Aufsichtsprüfung nach den Finanzmarktgesetzen) sicher. Sie beurteilt die Zulassungsgesuche von natürlichen Personen und Unternehmen, die im Bereich Rechnungs- oder Aufsichtsprüfung tätig sind, und beaufsichtigt die Revisionsstellen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses. Per Ende 2018 waren rund 9'200 natürliche Personen und 2'600 Revisionsunternehmen von der RAB zugelassen. Beaufsichtigt werden diejenigen 29 Revisionsunternehmen, welche Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen dürfen.
Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist als unabhängige Einheit der dezentralen Bundesverwaltung dem EJPD angegliedert. Die RAB beschäftigt rund 32 Personen und übt ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig aus, untersteht jedoch der administrativen Aufsicht des Bundesrates. Sie finanziert sich ausschliesslich über Gebühren und Aufsichtsabgaben der zugelassenen und beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Steuergelder werden keine beansprucht. Die RAB führt eine eigene Rechnung ausserhalb des Bundeshaushaltes. Sie hat ihren Sitz in Bern. In Zürich bestehen zusätzliche Räumlichkeiten.
Kontakt:
Frank Schneider, Direktor RAB, T +41 31 560 22 10