Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde - RAB
Die RAB publiziert ihren Geschäftsbericht 2024
Ein Dokument
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute den Geschäftsbericht 2024 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick, wie die Behörde zur Sicherstellung der Prüfqualität und zur Stärkung des Vertrauens in die Revisionsbranche beigetragen hat.
Aufsicht
Im Bereich Financial Audit hat die RAB 11 Überprüfungen bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen durchgeführt. Zusammenfassend kann bei diesen Unternehmen ein hohes Qualitätsbewusstsein und grundsätzlich eine zufriedenstellende Prüfqualität festgestellt werden. Die Bedeutung von automatisierten Tools und Techniken hat markant zugenommen. Insbesondere die fünf grössten Revisionsunternehmen nutzen zunehmend Datenanalysen, künstliche Intelligenz und andere innovative Technologien, um die Prüfungsverfahren zu verbessern. Im Bereich Regulatory Audit hat die RAB sieben Überprüfungen durchgeführt. Hier waren insbesondere in den Bereichen der Qualitätssicherung und der GwG-Prüfung Fortschritte zu beobachten.
Wie im Geschäftsbericht 2023 erwähnt, hat die RAB im Nachgang zur Übernahme der CS durch die UBS bei der PwC AG je eine ad hoc-Überprüfung zur Rechnungs- und Aufsichtsprüfung ausgelöst. Die RAB hat in den beurteilten Bereichen keine Feststellungen gemacht, welche die Resultate der Revision bzw. der Prüfung der PwC AG bei der CS in Frage stellen. Folglich kann aus Sicht der RAB kein Revisions- oder Prüfversagen festgestellt werden, das im Zusammenhang mit dem Untergang der CS steht.
Bericht der PUK zur Geschäftsführung der Behörden
Die RAB hat den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) "Die Geschäftsführung der Behörden im Kontext der CS-Krise" vom 17. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst die Feststellung der PUK, dass die Aufsicht der RAB über die Prüfgesellschaften "insgesamt zweckmässig" bzw. unter den gegebenen gesetzlichen Umständen im Grundsatz "zweckdienlich und angemessen" erfolgte und dass sich der regulatorische Rahmen für die RAB eng an die Standards und Empfehlungen resp. Best Practices der für die Schweiz wesentlichen internationalen Institutionen anlehnt. Diese Sichtweise deckt sich mit der Einschätzung der RAB. Grundsätzlich lässt sich daraus schliessen, dass sich die gesetzlich normierte Aufsichtsarchitektur im Bereich des Prüfwesens bewährt hat.
Die PUK zeigt in ihrem Bericht Ansätze für mögliche Weiterentwicklungen und Anpassungen im Bereich der Aufsichtsarchitektur auf. Dies bietet die Gelegenheit, den gesetzlichen Rahmen und die Funktionsweise der Aufsichtsarchitektur in der Schweiz vertieft zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Die RAB ist offen und bereit, die Weiterentwicklung des Aufsichtssystems zusammen mit allen Beteiligten konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen.
Zulassung
Die Zahl der zugelassenen Revisionsunternehmen ist auf dem Höhepunkt der Erneuerungswelle der auf fünf Jahre befristeten Zulassungen mit 1'738 gegenüber dem Vorjahr (1'926) erwartungsgemäss zurückgegangen. Die Anzahl zugelassener natürlicher Personen hat dagegen auf 10'016 zugenommen (Vorjahr: 9'789).
ESG bleibt im Fokus der RAB
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung gegeben, um die Transparenz der Nachhaltigkeit in Unternehmen zu erhöhen und die entsprechenden Regeln weiterhin international abzustimmen. Der Vorentwurf sieht vor, dass die RAB die Rolle der Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für die Nachhaltigkeitsprüfer übernimmt, so wie sie dies schon für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfer tut. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet. Die RAB bringt sich weiterhin aktiv in die Diskussion zur Umsetzung der gesetzgeberischen Zielsetzungen ein.
Pressekontakt:
Reto Sanwald, Direktor RAB
reto.sanwald@rab-asr.ch, +41 31 560 22 22