Oberstes Gericht von Bombay verpflichtet Taj Pharmaceuticals zur Herausgabe einer Klarstellung und Zurücknahme der Pressemitteilung vom 26. April 2016
Mumbai (ots/PRNewswire)
Emcure Pharmaceuticals Limited, Indien, ein führendes Pharmaunternehmen, hat am obersten Gericht von Bombay eine Klage wegen Markenverletzung gegen das in Andheri ansässige indische Unternehmen Taj Pharmaceuticals eingereicht. Taj Pharmaceuticals wurde darin angeklagt, den Export von Chargen nicht standardgemäßer Antikrebs-Injektionen unter Verwendung von Emcures Markennamen BiCNU vorgenommen zu haben.
In seiner Entscheidung zu diesem Fall über geistiges Eigentum gab das oberste Gericht von Bombay eine permanente und obligatorische Anordnung heraus, in der Taj Pharmaceuticals, seinen verbundenen Konzernen oder Gruppen und allen mit dem Unternehmen verbundenen Personen verboten wird, Emcures eingetragene Handelsmarken 'BICNU' oder 'Consium' oder jede andere Marke, mit der Produkte als von Emcure kommend vermarktet werden, zu verwenden oder Produkte herzustellen, zu verkaufen oder zu handeln, die angeblich von Emcure hergestellt wurden. Das Gericht stellte des Weiteren klar, dass Taj Pharmaceuticals keine Bezeichnung oder Indikation an gehandelten Produkten anbringen darf, mit denen suggeriert wird, dass sie von Emcure stammen. "Es wird festgestellt, dass alle Beschwerden, die Ankläger [Emcure] und Angeklagte [Taj Pharmaceuticals] gegeneinander haben mögen, sich nicht auf den Schadensanspruch der Ankläger aufgrund des Vorgehens in diesem Fall auswirken", sagte das Gericht.
Als Folge der Anordnung durch das oberste Gericht von Bombay gab Taj Pharmaceuticals am 26. April 2016 eine Pressemitteilung heraus, die nicht korrekte Fakten über Emcure, den Fall und die Anordnung durch das oberste Gericht enthielt. Dr. Birender Saraf, Rechtsanwalt für Emcure, brachte diese Angelegenheit vor das Gericht und beantragte Maßnahmen gegen die herausgegebene Pressemitteilung. Die Angelegenheit wurde am 3. Mai 2016 verhandelt, und nach Anhörung der Parteien erklärte Richter Gautam Patel in seiner Anordnung vom 3. Mai 2016: "Anstatt sich an die Anordnung im beabsichtigten Sinne zu halten, zeigt Dr. Saraf für die Ankläger, dass die Angeklagten eine Pressemitteilung herausgegeben haben, die eine komplette Verzerrung ist. Darin werden sogar mir Dinge in den Mund gelegt, die ich nie gesagt habe. Mir wird eine Feststellung oder juristische Entscheidung unterstellt, die ich nicht gemacht habe. Es wird behauptet, dass der Ankläger in dem Fall erfolglos war. Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt liegen."
In der Anordnung wurde weiterhin vermerkt: "Ich möchte protokollieren, dass fast nichts von dem, was die Angeklagten für Taj Pharmaceuticals Limited sagen, glaubwürdig ist. Sie besitzen kein Fertigungswerk. Alle Aussagen und Behauptungen auf ihrer Webseite haben sich durchgängig als falsch erwiesen. Mr. Shantanu Singh, der mit allen Anwesenden im Gericht ein YouTube-Video der Angeklagten ansah, stellte fest, dass die Behauptungen in dem Video nicht wahr sind. Die Angeklagten besitzen, betreiben oder managen keine einzige Herstellungseinrichtung. Sie können nur behaupten, mit Generika zu handeln, die sie hier einkaufen und dort weiter verkaufen. Darüber hinaus haben sie keinerlei Kenntnisse, technische oder sonstige. Die weitgehenden Behauptungen in dem YouTube-Video und auf ihrer Webseite sind ganz und gar unhaltbar." Richter Gautam Patel stimmte auch nicht mit Taj Pharmaceuticals Behauptungen zu ihrer Beziehung mit Taj Accura, Irland, überein.
Das Gericht verordnete Taj Pharmaceuticals zur sofortigen Herausgabe einer Pressemitteilung mit dem vollen, unbearbeiteten und ungekürzten Inhalt und Text der gerichtlichen Anordnung vom 3. Mai 2016. Taj Pharmaceuticals veröffentlichte in der Pressemitteilung jedoch die Anordnung vom 21. April 2016 unter Missachtung der Anordnung vom 3. Mai 2016.
Die Angelegenheit wurde am 4. Mai 2016 erneut im Gericht gehört, und Dr. Saraf, Rechtsanwalt für Emcure, legte die Pressemitteilung von Taj Pharmaceuticals vom 3. Mai 2016 vor und informierte das Gericht über die Nichteinhaltung der Anordnung vom 3. Mail 2016 durch Taj Pharmaceuticals, denn Taj Pharmaceuticals veröffentlichte die Anordnung vom 21. April 2016 anstelle der vom 3. Mai.
Rechtsanwalt Abhijit Kulkarni von Taj Pharmaceuticals informierte das Gericht, dass Taj Pharmaceuticals gewillt ist, sich bedingungslos für die Veröffentlichung der Pressemitteilung zu entschuldigen. Das Gericht verordnete Taj Pharmaceuticals daraufhin, bis zum Ende des 4. Mai 2016 eine weitere Pressemitteilung herauszugeben, in der der Inhalt des Pressemitteilung vom 26. April 2016 als inakkurat dargestellt wird, und dass Taj Pharmaceuticals diese zurückzieht, und erließ auch eine Anordnung an Taj Pharmaceuticals, keine weiteren Pressemitteilungen oder private Veröffentlichungen herauszugeben.
Daraufhin veröffentlichte Taj Pharmaceuticals eine Pressemitteilung mit Datum 4. Mai 2016, in der die Pressemitteilung vom 26. April 2016 als unrichtig bezeichnet und bedingungslos in ihrer Gänze und mit allen Inhalten zurückgezogen wurde.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: http://www.emcure.co.in/
Für weitere Informationen zur Pressemitteilung vom 4. Mai 2016 besuchen Sie bitte: http://www.prnewswire.co.in/news-releases/clarification-on-behalf-of-taj-pharmaceuticals-in-respect-of-press-release-dated-26th-april-2016-578098941.html
Kontakt:
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