Schweizerischer Gemeindeverband
Ja zu nötiger Reform und mehr Steuergerechtigkeit
Bern (ots)
Der Schweizerische Gemeindeverband befürwortet die Unternehmenssteuerreform III. Sie ermöglicht eine gerechte Besteuerung aller Unternehmen und beseitigt ein international nicht mehr anerkanntes Steuerregime. Um die kantonale Umsetzung abzufedern, sind Städte und Gemeinden an den zusätzlichen 1,1 Bundesmilliarden angemessen zu beteiligen.
Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) hat zur Unternehmenssteuerreform (USR) III, über die am 12. Februar 2017 abgestimmt wird, die Ja-Parole beschlossen. Der Entscheid fiel einstimmig, bei lediglich zwei Enthaltungen. Es ist unausweichlich, die international kritisierten kantonalen Steuerregime abzuschaffen. Deshalb ist die USR III notwendig. Sie schafft Rechts- und Planungssicherheit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um bestehende Arbeitsplätze in Städten und Gemeinden zu erhalten respektive neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ohne die Reform wird fahrlässig ein bestehendes Steuersubstrat in Milliardenhöhe aufs Spiel gesetzt. Mittel, die der öffentlichen Hand ohne eine international kompatible Lösung fehlen würden. Ein Nein käme die Schweiz nach einhelliger Ansicht des SGV-Vorstandes teuer zu stehen.
Ausgleichsmassnahmen müssen bis auf die kommunale Ebene reichen
Durch ein Ja auf Bundesebene entstehen keinerlei Steuerausfälle. Je nach kantonaler Umsetzung können für die Gemeinwesen Steuerausfälle anfallen. Die USR III schafft die Voraussetzungen für massgeschneiderte Lösungen, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in Kantonen, Städten und Gemeinden Rechnung tragen. Mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 21,2 Prozent zur Kompensation der Steuerausfälle hat das Parlament ein Hauptanliegen des SGV in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Die Kantone erhalten den notwendigen Spielraum, um die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze zu kompensieren - davon müssen auch die Städte und Gemeinden profitieren. Der Teil des Mehrertrags aus den Bundessteuern an die Gemeinden soll jedoch nicht in absoluter Höhe, sondern prozentual definiert werden.
Städte und Gemeinden bei der Umsetzung einbinden
Der SGV fordert, dass die Kantone die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der USR III eng einbinden. Für die kantonalen Gemeindeorganisationen geht es darum, in den Beratungen mit der Kantonsregierung sicherzustellen, dass das Massnahmenpaket und die Kompensation im Sinn der kommunalen Ebene ausgestaltet werden. Ein gutes Beispiel, dass die Steuerreform auf kantonaler Ebene auch für die Gemeinden gut umgesetzt werden kann, ist der Kanton Waadt. Über 87 Prozent der Stimmberechtigten haben Ja zur kantonalen Umsetzung gesagt.
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