EQS-Adhoc: Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
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Generalversammlung/Generalversammlung
Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
12.05.2017 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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21. ordentliche Generalversammlung vom 12. Mai 2017
- Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
- Ausschüttung von CHF 0.70 pro Namenaktie im Rahmen einer Kapitalherabsetzung
mit Valuta 28. Juli 2017
Präsenz
Heute fand im Zunfthaus zur Zimmerleuten die 21. ordentliche Generalversammlung
der nebag ag statt. An der Generalversammlung nahmen 110 Aktionäre teil, 165
Aktionäre liessen ihre Stimme durch den unab-hängigen Stimmrechtsvertreter
vertreten. Es waren insgesamt 49.67% des stimmberechtigten Aktienkapitals
vertreten.
Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates
Die Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Die
Generalversammlung beschloss insbesondere, für das Geschäftsjahr 2016 eine
Ausschüttung von CHF 0.70 pro Aktie vorzunehmen und erneuerte das genehmigte
Kapital in vollem Umfang. Insgesamt wird im Rahmen einer Kapitalherabsetzung der
Betrag von CHF 6.39 Mio. ausgeschüttet. Die Nennwertrückzahlung an die Aktionäre
ist verrechnungs-steuerfrei und wird mit Valuta 28. Juli 2017 ausbezahlt.
Alle zur Wiederwahl vorgeschlagenen Verwaltungsräte wurden für ein weiteres
Amtsjahr bestätigt. Martin Wipfli wurde als Präsident des Verwaltungsrats
wiedergewählt.
Die Aktionäre genehmigten auch das vom Verwaltungsrat beantragte genehmigte
Kapital im Umfang von maximal CHF 15'064'496.70 durch die Ausgabe von maximal
4'564'999 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 3.30. Damit
kann die nebag ag auf grosses Investoreninteresse reagieren und schnell und
flexibel neue Beteiligungen erwerben oder bestehende Beteiligungen ausbauen.
Resultat bis zur GV 2017: Anstieg des inneren Werts pro Aktie um CHF 0.89 auf
CHF 10.92
Im laufenden Geschäftsjahr stieg der innere Wert der Gesellschaft um CHF 0.89
auf CHF 10.92. Der NAV wird täglich berechnet und kann
unterwww.nebag.chaufgerufen werden.
Zürich, 12. Mai 2017
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)79 346 41 31
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail:info@nebag.ch
Internet:www.nebag.ch
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: nebag ag
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36
8002 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)43 243 07 90
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail: info@nebag.ch
Internet: www.nebag.ch
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Börsen: SIX Swiss Exchange
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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