DAtF: Bericht der Endlagerkommission bietet gute Grundlage für Gesetzgebung
Berlin (ots)
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat heute nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht übergeben. Gesetzlicher Auftrag der Kommission war es, für ein neues Standortauswahlverfahren Kriterien, Prozesse und Entscheidungsgrundlagen zu definieren, das Standortauswahlgesetz (StandAG) zu evaluieren sowie Vorschläge zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz zu machen. Die Arbeitsgrundlage der Kommission war der parteiübergreifende Konsens zu einem Neustart der Standortsuche, für den die Erkundung des Standortes Gorleben vor ihrem fachlichen Abschluss beendet wurde, um eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz bei der Entsorgung hoch radioaktiver Abfallstoffe zu erreichen.
Die Kommission hat mit der Empfehlung des Entsorgungspfades geologische Tiefenlagerung und den technisch-wissenschaftlichen Entscheidungskriterien für ein wissenschaftsbasiertes Auswahlverfahren eine umfangreiche Grundlage für die nun folgende Gesetzgebung geschaffen. DAtF-Präsident Dr. Ralf Güldner erklärt dazu: "Neben Pfad und Kriterien hat die Kommission auch ein umfassendes und außerordentlich ambitioniertes Beteiligungsverfahren entwickelt, das den Bürgern insbesondere betroffener Regionen weit reichende Mitwirkungsmöglichkeiten geben soll. Auf dieser Grundlage soll dem veränderten gesellschaftlichen Partizipationsbedürfnis moderner Industriegesellschaften Rechnung getragen werden. Zugleich ist dabei ein konsequentes und zielgerichtetes Vorgehen erforderlich um zu einer Lösung in dieser lange umstrittenen Frage zu kommen."
Güldner erklärt weiter: "Trotz einiger Kontroversen ist ein beachtlicher Bericht entstanden." Gleichwohl konnte die Kommission nicht alle Hoffnungen auf Konsensfindung erfüllen. Güldner äußert dazu: "In Teilen der Kommission bestand leider eine Neigung zur Orientierung auf die Vergangenheit. Bisweilen schienen alte Kontroversen wichtiger als die notwendigen Schlussfolgerungen für die Gestaltung der Zukunft. Das hat die Arbeit belastet und dazu beigetragen, dass nicht bei allen Fragen konsequent wissenschaftsbasiert vorgegangen wurde."
Beispiel dafür ist die von der Kommission entgegen der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgenommene, wenn auch vorläufige Festlegung einer einheitlichen maximalen Grenztemperatur für Behälter im Endlager. Diese Festlegung leistet keinen Beitrag zur Unterscheidung von Standorten und steht einer allein sicherheitstechnischen Optimierung des Endlagersystems entgegen. Ein anderes ist das neu eingeführte Abwägungskriterium zum Deckgebirge oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), das in der beschlossenen Form ohne Sicherheitsvorteil überbetont wird, da die Bewertung einer möglichen Sicherheitsrelevanz bereits in einem anderen Abwägungskriterium enthalten ist.
Mit den Vorschlägen der heterogen zusammengesetzten Kommission wird insgesamt ein gangbarer aber sehr anspruchsvoller Prozess definiert, um zu einer Lösung zu kommen. Abschließend erklärt Güldner: "Es steht nun die gesetzgeberische Umsetzung der Empfehlungen der Kommission an, mit dem Ziel die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfallstoffe in Deutschland im Sinne der kommenden Generationen zu verwirklichen. Das komplexe und langwierige Verfahren erfordert dabei von allen Beteiligten ein konstruktives, zielgerichtetes Vorgehen bei dem aktiv Optimierungsschritte im Verlauf des Verfahrens gesucht werden müssen, damit daraus keine unendliche Geschichte wird."
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