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Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Nachhaltigkeit in der sozialen Sicherung über 2030 hinaus

Berlin (ots)

Die soziale Sicherung in Deutschland ist nicht nachhaltig finanziert. Das hat in erster Linie mit dem stark wachsenden Altenquotienten im Zeitraum zwischen 2030 und 2040 zu tun. Bei bestehender Gesetzeslage und derzeitigem Renteneintrittsverhalten kann daher nach 2030 in der Rentenversicherung weder die Untergrenze für das Sicherungsziel eines Rentenniveaus von 43% noch die Obergrenze für den Beitragssatz von 22% eingehalten werden. Ohne adäquate Maßnahmen droht der Gesamtbeitragssatz in der Sozialversicherung von heute knapp 40% auf weit über 50% zu steigen. Dies ergibt das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das heute in Berlin vorgestellt wird.

Für eine nachhaltige soziale Sicherung und die gleichzeitige Verringerung der Altersarmut über das Jahr 2030 hinaus empfiehlt der Beirat, in zwei Schritten vorzugehen.

In einem ersten Schritt hat die höchste Priorität, die Lebensarbeitszeit an die Gesamtlebenszeit anzupassen. Nur dadurch entschärft man das Dilemma zwischen zu hohen Beiträgen und zu niedrigen Rentenzahlungen. Dies sollte im Rahmen eines Regelprozesses so umgesetzt werden, dass die zukünftige gewonnene Lebenserwartung in regelmäßigen Abständen (z.B. alle fünf Jahre) im Verhältnis 2:1 auf zusätzliche Arbeits- und zusätzliche Rentenjahre aufgeteilt wird. Diese transparente Automatik stärkt langfristig die Balance zwischen Einzahlungen und Auszahlungen in der Rentenkasse. Keinesfalls sollte jedoch das Rentenniveau auf einem festen Wert festgeschrieben und dadurch der Nachhaltigkeitsfaktor ausgehebelt werden.

Ebenfalls abgelehnt wird eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses, weil eine Finanzierung der dazu benötigten zusätzlichen Mittel durch Steuern anreizschädlich ist und eine Finanzierung durch Staatsschulden mit der Schuldenbremse in Konflikt steht. Altersarmut sollte zielgerichtet bekämpft werden durch Maßnahmen wie den Wiedereinbezug von Langzeitarbeitslosen in die Rentenversicherung, großzügigere Erwerbsminderungsrenten für Langzeit-Erwerbsgeminderte oder den Einbezug der Soloselbständigen in die Rentenversicherung, nicht jedoch durch die Lebensleistungsrente oder eine Festschreibung des Rentenniveaus für alle.

Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge leiden an schwerwiegenden Informationsmängeln und darauf basierender Marktintransparenz. Der Beirat empfiehlt, diese in einem ersten Schritt abzumildern, indem möglichst bald standardisierte Renteninformationen eingeführt werden. Empfehlenswert wäre auch die Einführung eines einfach verständlichen Standardproduktes. Mittelfristig hängt die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherung auch davon ab, wie der Anstieg der Kosten in der Kranken- und Pflegeversicherung gedämpft werden kann. In der sozialen Pflegeversicherung besteht eine erhebliche Deckungslücke. Der Beirat empfiehlt daher die Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckten privaten Zusatzversicherung, verbunden mit staatlichen Zuschüssen für niedrige Einkommen.

Die nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherung erfordert auf allen Ebenen eine langfristige Planung. Der Beirat empfiehlt daher schließlich, dass die Zweige der Sozialversicherung die Eckdaten ihrer Finanzierung und ihrer Leistungen über eine deutlich längere Zeit im Voraus abschätzen und auch publizieren, als es derzeit der Fall ist. Sie sollten sich am Zeithorizont der Bevölkerungsvorausschätzungen des Statistischen Bundesamtes orientieren.

Das Gutachten können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: https://www.bmwi.de/DE/Ministerium/beiraete.html

Kontakt:

Wissenschaftlicher Beirat
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Prof. Hans Gersbach, ETH Zürich
Tel. +41 44 632 82 80
E-Mail: hgersbach@ethz.ch