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Anordnungsmodell in der Psychotherapie muss zusätzliche Auflagen erfüllen

Bern (ots)

Der Bundesrat schlägt im Bereich der psychologischen Psychotherapie einen Systemwechsel vor. curafutura begrüsst im Grundsatz die Abkehr vom Delegationsmodell hin zu einem Anordnungsmodell. curafutura verlangt aber Nachbesserungen, um einer unkontrollierten Mengenausweitung entgegenzuwirken und eine gute Behandlungsqualität zu gewährleisten.

Seit 2013 sind die Anforderungen an die Psychologinnen und Psychologen bezüglich Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung gesetzlich geregelt. Damit erübrigt sich auch das vom Gesetzgeber als Übergangslösung vorgesehene Delegationsmodell, in welchem Psychologinnen und Psychologen lediglich unter Anstellung und Aufsicht eines Psychiaters Psychotherapie durchführen dürfen. Geht es nach dem Bundesrat, dann sollen zu Psychotherapeuten weitergebildete Psychologen künftig ihre Leistungen selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. curafutura unterstützt grundsätzlich den für die psychologische Psychotherapie vorgesehenen Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell, verlangt aber diverse Massnahmen, welche die Behandlungsqualität sicherstellen und einer Mengenausweitung entgegenwirken.

Unter folgenden Auflagen stellt sich curafutura hinter diesen Systemwechsel:

   - curafutura verlangt eine umfassendere praxisbezogene 
     Erfahrungsgrundlage, als dies im vorliegenden 
     Verordnungsvorschlag verlangt wird. curafutura fordert eine 
     nachgewiesene zweijährige postgraduale Berufserfahrung in einer 
     psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtung eines Spitals 
     oder einer vergleichbaren privaten oder öffentlichen Institution
     unter der Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes 
     für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Verordnungsentwurf
     verlangt lediglich ein Jahr postgraduale klinische Erfahrung.
   - Der Verordnungsentwurf fasst den Kreis derer, welche anordnen 
     dürfen, zu weit. Angeordnet werden darf psychologische 
     Psychotherapie ausschliesslich durch Fachärzte der 
     Psychotherapie oder Psychiatrie bzw. Fachärzte mit einem 
     Fähigkeitsausweis der Schweizerischen Akademie für 
     Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Eine Ausnahme bilden
     Krisen- oder Kurzinterventionen. Hier sollen auch Ärztinnen und 
     Ärzte der Grundversorgung ohne entsprechenden Fähigkeitsausweis 
     einmalig eine psychologische Psychotherapie im Umfang von 
     maximal zehn Sitzungen anordnen dürfen. Diese beschränkte 
     Ausdehnung auf die erweiterte Grundversorgung birgt aber die 
     Gefahr einer Mengenausweitung. Deshalb ist es zwingend 
     notwendig, dass ein begleitendes Monitoring implementiert wird 
     (mit der Möglichkeit von Korrekturen auch im Anordnungsschema).
   - curafutura verlangt, dass pro Behandlungsserie maximal 10 und 
     nicht 15 Sitzungen angeordnet werden dürfen. Nach drei 
     Serien ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers ein 
     ärztlicher Bericht des verordnenden Arztes vorzulegen.
   - Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen 
     Versorgungssystems muss die vorgesehene Einstiegs-, Verlaufs- 
     und Erfolgsdiagnostik unverzichtbarer Bestandteil jeder 
     psychotherapeutischen Behandlung sein.

Die Mitglieder von curafutura - CSS | Helsana | Sanitas | KPT Gutenbergstrasse 14, CH-3011 Bern, +41 31 310 01 80, info@curafutura.ch, www.curafutura.ch

Die detaillierte Stellungnahme: http://ots.ch/vOE48u

Kontakt:

Pius Zängerle, Direktor
Telefon: 031 310 01 84; Mobile: 079 653 12 60;
pius.zaengerle@curafutura.ch
Ralph Kreuzer, Kommunikation
Telefon: 031 310 01 85; Mobile: 079 635 12 09;
ralph.kreuzer@curafutura.ch

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