Chagoury reagiert auf Antrag der US-Regierung zur Klageabweisung
Milliardär und Philanthrop verklagt Vereinigte Staaten wegen Zuspielung falscher Informationen an die Medien, die ihn mit terroristischer Organisation in Verbindung bringen
Washington (ots/PRNewswire)
Gilbert Chagoury antwortete heute auf den Antrag der US-Regierung zur Abweisung der Klage, die er im September 2016 im US-Bezirksgericht für den Bezirk Columbia eingereicht hatte. Die gerichtliche Klage von Herrn Chagoury bezichtigte die Regierung der Vereinigten Staaten, dass sie den Medien falsche Informationen zugespielt habe, die seiner Reputation und seinem Eigentum großen Schaden zufügten, und dass sie ihm sein verfassungsmäßiges Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren verweigere. Der Antrag der US-Regierung auf Klageabweisung wurde am Mittwoch, den 5. April 2017, bei Gericht eingereicht.
"Die unrechtmäßige Indiskretion der Regierung hat dem Ruf, dem Eigentum und den geschäftlichen Interessen von Herrn Chagoury großen Schaden zugefügt", sagte Stewart Baker von Steptoe and Johnson, LLP, Rechtsanwalt von Herrn Chagoury. "Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen die Regierung hilft bereits, einige dieser Schäden wieder rückgängig zu machen." Im Antrag der Regierung wird zugegeben, dass unautorisierte Indiskretionen wie die Herausgabe von Informationen über Herrn Chagoury nicht korrekt sind und eine Rechtsverletzung darstellen.
Die Regierung räumt an mehreren Punkten in ihrem Antrag ein, dass Herr Chagoury nicht auf eine Liste für "Specially Designated Nationals" (SDN) oder OFAC-Sanktionsliste platziert wurde - die übliche Sanktion für Individuen, die mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Die Regierung betont ebenfalls, dass sie nicht versuche, Banken oder sonstige Institutionen davon abzuhalten, Geschäfte mit Herrn Chagoury abzuschließen. Beispielsweise wird im Antrag der Regierung auf Seite 15 erklärt, dass Herr Chagoury "nicht auf der SDN-Liste war und nie darauf gewesen ist". Die Regierung führt weiter aus, dass Chagourys Klage nicht justiziabel sei, denn es sei "unbestritten, dass der Kläger nie auf der SDN-Liste oder einer sonstigen OFAC-Sanktionsliste aufgeführt war". Während Chagoury und sein Rechtsberater die Einlassung der Regierung begrüßen, dass er auf keiner der offiziellen Listen der US-Regierung stehe, die ihn mit Terrorismus in Verbindung bringen, weisen sie jedoch die Argumentation der Regierung zurück.
"Es ist eine Schande, dass ich die US-Regierung verklagen musste, damit sie eingestehen, dass sie nie Terrorismus-Sanktionsmaßnahmen gegen mich eingeleitet haben und dass ihre unbefugten Indiskretionen gegenüber den Medien gegen das Gesetz verstoßen haben", erklärte Chagoury. "Aber sogar mit diesem begrüßenswerten Eingeständnis der US-Regierung bleibt die Tatsache bestehen, dass meiner Familie und mir durch die unrechtmäßigen Indiskretionen mit falschen Informationen schwerer Schaden zugefügt wurde. Das amerikanische Justizsystem verlangt ein rechtsstaatliches Verfahren und doch hat man mir immer noch keine Erklärung dafür gegeben, dass mein Ruf in den Schmutz gezogen wurde, und mit wurde keine Gelegenheit ermöglicht, diese falschen Anschuldigungen zu entkräften. Das ist nicht das Amerika, das ich kenne und liebe. Ich verdiene ein faires Gerichtsverfahren, um meinen guten Namen wiederherzustellen."
Wie in der ursprünglichen Klage verdeutlicht, wurde Gilbert Chagoury im Jahr 2015 ein Visum vom Außenministerium der Vereinigten Staaten verweigert, trotz seiner allgemein bekannten Liebe zu den USA und seiner zahlreichen großzügigen Beiträge zu gemeinnützigen Zwecken im Laufe von 35 Jahren der Besuche in Amerika. Die Ablehnung basierte auf falschen Informationen. Dieses Unrecht wurde verschärft, als anonyme Mitarbeiter der US-Regierung den Medien Informationen über die Ablehnung des Visumsantrags von Herrn Chagoury zuspielten, unter anderem die falsche Information, die zur Verweigerung des Visums geführt hatte. Da Gilbert Chagoury ein erfolgreicher Geschäftsmann, ein einflussreicher Verfechter für Religionsfreiheit, ein weltweiter Philanthrop und ein Freund prominenter politischer Entscheidungsträger ist, darunter viele in den Vereinigten Staaten, hat die Zeitung LA Times die Story veröffentlicht.
Im gerade eingereichten Antrag auf Klageabweisung bestätigt die Regierung, dass "unbefugte Indiskretionen von Regierungsstellen gegen das Gesetz verstoßen und der strafrechtlichen Verfolgung unterliegen". Gleichzeitig argumentiert die Regierung, dass sie nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden könne, der dem Ruf und dem Eigentum von Herrn Chagoury zugefügt worden ist, da Finanzinstitutionen keinerlei von der Regierung verhängte Sanktionen gedroht hätten.
"Die Regierung behauptet, da Herr Chagoury nicht auf irgendeiner Regierungsliste steht, die ihn in Verbindung mit Terrorismus bringt, wären die Finanzinstitutionen, die ihre Geschäftsverbindungen mit ihm aufgekündigt haben, nicht rechtlich dazu verpflichtet gewesen", sagte Baker. "Dieses Argument klingt unglaubwürdig. Banker lesen die Zeitungen und sehen Fernsehberichte. Der Ruf von Herrn Chagoury ist öffentlich diskreditiert worden und seine Geschäfts- und Eigentumsinteressen wurden beschädigt, und zwar durch unrechtmäßige Indiskretionen von anonymen Regierungsvertretern, die genau wussten, was sie taten."
Die bewusste Zuspielung von falschen Informationen über Herrn Chagoury an die Medien wiederholt einen ähnlichen rechtwidrigen Vorfall aus dem Jahr 2010, als er fälschlicherweise auf der No-Fly-Liste aufgeführt wurde, ohne eine Benachrichtigung erhalten zu haben und ohne die Möglichkeit zur Anhörung. Diese Platzierung auf der No-Fly-Liste wurden damals ebenfalls den Medien zugespielt. Bei der Feststellung der Tatsachen hat die US-Regierung diese Entscheidung rückgängig gemacht und eine formelle Entschuldigung ausgesprochen.
Es bleibt zu erwähnen, dass Chagoury seine ursprüngliche Klage aus dem Jahr 2016 abändern und die Klage im Rahmen des Judicial Redress Act (Gesetz über gerichtlichen Rechtsbehelf) zurückziehen musste, nachdem das US-Justizministerium im Zuge der Entscheidung des Vereinigten Königreichs zum EU-Austritt nicht bestätigen konnte, dass britische Staatsbürger wie Herr Chagoury Klagebefugnis im Rahmen dieses Gesetzes haben (obwohl das Gesetz vor dem britischen Referendum zum EU-Austritt in Kraft getreten war). Während US-Bürger seit langem durch den Privacy Act (Datenschutzgesetz) geschützt sind, hatten ausländische Staatsangehörige bis vor kurzem nicht die Möglichkeit, den Rechtsweg gemäß diesem Gesetz zu beschreiten, wenn ein Verstoß seitens der US-Regierung gegen ihre Persönlichkeitsrechte vorlag. Der Judicial Redress Act dehnt den Schutz des Privacy Act auf Staatsbürger europäischer Länder aus, um die Vereinigten Staaten aufgrund von rechtswidriger Offenlegung personenbezogener Informationen gemäß den Bestimmungen des Privacy Act verklagen zu können.
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