Neuropsychologie: Tarifpartner einigen sich auf gemeinsame Tarifstruktur
Bern (ots)
Die Tarifpartnerschaft zwischen Leistungserbringern und Versicherern funktioniert. Die Tarifpartner - Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen SVNP, santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz - haben Ende Juni dem Bundesrat den Tarifvertrag zur Abgeltung diagnostischer Leistungen der Neuropsychologie zur Genehmigung eingereicht.
Seit 2017 sind die diagnostischen Leistungen der Neuropsychologie, welche ambulant erbracht werden, Pflichtleistung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese werden jedoch in keiner ambulanten Tarifstruktur abgebildet. Deshalb haben sich die Tarifpartner an einen Tisch gesetzt und für die ambulanten diagnostischen Leistungen der Neuropsychologie eine neue Tarifstruktur erstellt, welche nun dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht wurde.
Transparente Tarifstruktur
Die Anzahl Taxpunkte dieser neuen Tarifstruktur wurde mit aktuellen Kostendaten der Leistungserbringer berechnet. So hat die SVNP für die Ermittlung der Löhne eine Erhebung der tatsächlichen Lohnkosten durchgeführt und mehr als 75 Prozent der angestellten Neuropsychologinnen und -psychologen habe sich daran beteiligt. Dieses im Gesundheitswesen bisher einmalige Vorgehen führte zur einer sehr zuverlässigen Datenbasis für die Lohnkosten der Neuropsychologinnen und -psychologen. Die Tarifstruktur unterscheidet zwischen Leistungen, die mit einem Patienten erbracht werden, wie beispielswiese die Durchführung von kognitiven Tests und solchen Leistungen, welche in Abwesenheit des Patienten erbracht werden (Testauswertung, Berichterstellung). Dies sorgt für mehr Transparenz bei der Rechnungskontrolle durch Patienten und Versicherer. Die neue Tarifstruktur Neuropsychologie deckt nur diagnostische Leistungen ab.
Mit der Einreichung der Tarifstruktur Neuropsychologie zeigen die Tarifpartner, dass Tarifpartnerschaft gut funktioniert. Nun liegt der Ball beim Bundesrat den Tarifstrukturvertrag zu genehmigen, damit dieser am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
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