SGK-SR unterstützt eine flächendeckende Einführung von ambulanten Pauschalen
Wichtiger Schritt in Richtung eines nationalen Tariffriedens
Bern (ots)
santésuisse und H+ begrüssen das Bekenntnis der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) zugunsten einer gleichwertigen Behandlung von ambulanten Pauschalen und Einzelleistungstarif in der nationalen Tariforganisation. Ambulante Pauschalen erhöhen die Transparenz, steigern die Qualität zugunsten der Patientinnen und Patienten und wirken kostendämpfend. Der Entscheid der Gesundheitskommission ist ein Zeichen zugunsten des Tariffriedens und setzt der Zersplitterung der Tariflandschaft ein Ende.
Die Gesundheitskommission des Ständerats setzt ein deutliches Zeichen für den Tariffrieden in der Schweiz und für kostendämpfende Massnahmen: Mit ihrer Unterstützung einer national einheitlichen Tarifstruktur für ambulante Pauschalen gibt sie diesen das notwendige Gewicht in der künftigen ambulanten Tariforganisation. Dort werden die Tarifpartner in Zukunft gemeinsam unter einem Dach ambulante Pauschalen und den Einzelleistungstarif pflegen und weiterentwickeln.
Bewährtes System im ambulanten Bereich ausbauen
Im stationären Bereich bewähren sich Pauschalen seit vielen Jahren - und auch für ambulante Leistungen bieten sie grosses Potenzial. Ambulante Pauschalen belohnen Leistungen, die effizient und in guter Qualität erbracht werden. Gleiche Behandlungen werden damit immer genau gleich, fair und transparent vergütet.
Ambulante Pauschalen sind breit einsetzbar. Im spitalambulanten Bereich beispielsweise können bis zu 70 Prozent der Leistungen mit Pauschalen verrechnet werden. Das bringt gewichtige Vorteile für Krankenversicherer und Leistungserbringer. Sie haben die Möglichkeit, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Patientinnen und Patienten profitieren ihrerseits von einer leicht verständlichen Abrechnung. Ärztinnen und Ärzte dürfen auf eine faire Vergütung zählen, die zudem für sie sehr einfach zu handhaben ist.
Basis für Tariffrieden
Im Rahmen des Kostendämpfungspakets 1 soll eine nationale Tariforganisation eingeführt werden, um das ambulante Tarifwesen integral zu modernisieren und entscheidend voranzutreiben. Unter diesem gemeinsamen Dach wollen die Tarifpartner gemeinsam zwei sich ergänzende Tarifsysteme - Einzelleistungstarif und ambulante Pauschalen - erarbeiten, weiterentwickeln und pflegen. In der nationalen Tariforganisation werden sich alle Tarifpartner mit allen ambulanten Tarifen befassen. Damit können sie ihre Einzelinitiativen zu einem kohärenten und zukunftsfähigen Gesamtwerk vereinen. Beide Tarife müssen auf der Basis der gleichen, transparent erhobenen, reellen Kosten- und Leistungsdaten aufgebaut werden.
Pressekontakt:
santésuisse
Verena Nold, Direktorin
Tel. 079 291 06 04
verena.nold@santesuisse.ch
H+ Die Spitäler der Schweiz
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anne.buetikofer@hplus.ch