Umsetzung Pflegeinitiative: Vorschlag des Bundesrats schiesst am Ziel vorbei
Bern (ots)
Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Pflegeinitiative sind für die Spitäler und Kliniken weder zielführend noch gerecht. Einmal mehr werden den Spitälern und Kliniken neue Aufgaben aufgeladen, ohne diese abzugelten. Zudem soll eine Säule der Schweizer Demokratie, nämlich die gut funktionierende Sozialpartnerschaft ausgehebelt und durch staatliche Vorgaben ersetzt werden. H+ wird in der Vernehmlassung entsprechende Anpassungen an der Gesetzesvorlage fordern.
Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Pflegeinitiative sind aus Sicht der Spitäler und Kliniken der Schweiz unausgegoren. Die Ausbildungsoffensive ist im Grundsatz richtig und nötig. Sie hat in der vorliegenden Form aber eine grosse finanzielle Mehrbelastung der Spitäler zur Folge. Zudem würde die unternehmerische Freiheit der Spitäler eingeschränkt. Beide Massnahmen erschweren die finanzielle Situation der Spitäler weiter, ohne den Fachkräftemangel wirksam anzugehen. Vielmehr ist eine sachgerechte Tarifierung der erbrachten Leistungen nötig, so dass die Spitäler und Kliniken ihre ureigenen Interessen wahrnehmen und attraktive Arbeitsbedingungen anbieten können.
Ausbildungsleistungen der Spitäler endlich richtig abgelten
Die Spitäler und Kliniken der Schweiz anerkennen den Willen, mit einer Ausbildungsoffensive den Personalbedarf der Zukunft anzugehen. Entsprechende Massnahmen dürfen aber nicht auf dem Buckel der Spitäler und Kliniken umgesetzt werden. Es muss garantiert sein, dass die zusätzlichen Ausbildungsleistungen der Spitäler und Kliniken finanziert werden, damit ausreichend Personal ausgebildet werden kann. Bereits bisher sind die Ausbildungsleistungen der Spitäler und Kliniken völlig ungenügend in den Tarifen abgebildet. "Die Spitäler und Kliniken leisten auch in der Ausbildung einen entscheidenden Beitrag an die Qualität unseres Gesundheitswesens. Eine korrekte Abgeltung dieser Leistungen ist überfällig", macht H+ Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer deutlich. Entsprechend fordert H+ eine Anpassung dieser Bestimmung, damit auch der Beitrag der Spitäler und Kliniken zur Ausbildungsoffensive korrekt abgegolten wird.
Bestehende Sozialpartnerschaft nicht per Bundesgesetz aushebeln
Mit einem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat den zweiten Aspekt der Pflegeinitiative angehen: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Spitäler und Kliniken der Schweiz anerkennen auch hier die Absicht, sehen aber den vorgeschlagenen Weg kritisch. In der Schweiz sind grundsätzlich die Sozialpartner für die Aushandlung der Arbeitsbedingungen zuständig - ein Weg, der sich jahrzehntelang bewährt hat. Wenn nun auf Bundesebene Details der Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche geregelt werden, widerspricht das diesem demokratischen Grundsatz fundamental. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das neue Bundesgesetz das geltende Arbeitsgesetz übersteuert. Prekär ist, dass für keine dieser kostenintensiven Massnahmen eine zusätzliche Finanzierung seitens Gesetzgeber vorgesehen ist, und die Arbeitszeitreduktion den Fachkräftemangel noch verschärft.
Unternehmerische Freiheit der Spitäler darf nicht eingeschränkt werden
Die Spitäler und Kliniken spüren den Fachkräftemangel ganz direkt. Als Arbeitgeber haben sie selbst das grösste Interesse daran, mit entsprechenden Massnahmen gezielt und individuell darauf zu reagieren. "Diese unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber durch ein Bundesgesetz einzuschränken, ist weder angebracht noch zielführend", betont Anne-Geneviève Bütikofer. Bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen ist es aus Sicht der Spitäler und Kliniken deshalb entscheidend, dass diese Verträge von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abweichen dürfen.
Finanzielle Situation der Spitäler ohnehin kritisch
Bei der Diskussion um die Umsetzung der Pflegeinitiative muss die enorm angespannte finanzielle Situation der Spitäler und Kliniken im Blick behalten werden. Seit Jahren können die gelten-den Spitaltarife die effektiven Kosten nicht mehr decken: Im ambulanten Bereich beträgt die Unterfinanzierung rund 30 Prozent, im stationären Bereich rund 10 Prozent. Das System stösst an seine Grenzen. Zahlreichen Spitälern drohen rote Zahlen oder laufend neue Rettungsaktionen durch die Kantone. Damit ein Leistungs- und Qualitätsabbau verhindert werden kann, müssen Politik und Krankenversicherer den Spitälern und Kliniken eine finanzielle Perspektive durch sachgerechte Tarife bieten. Statt neuen nicht-finanzierten Aufgaben und administrativen Vorgaben benötigen die Spitäler eine finanzielle Perspektive, um genügend Fachpersonal auszubilden und diesem attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten.
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