Vernehmlassung über Änderungen im Bereich der Pflege
Evaluationsbericht zur Pflegefinanzierung: Bundesrat verpasst die Chance, die Weichen richtig zu stellen
Bern (ots)
Die IG Pflegefinanzierung bedauert, dass die heute gleichzeitig zum Evaluationsbericht zur Pflegefinanzierung angekündigte Vernehmlassung des Bundesrats die Mängel der aktuellen Pflegefinanzierung nicht anpackt. Handlungsbedarf besteht bei der Restfinanzierung, bei den seit 2011 unveränderten Beträgen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP), welche nicht mehr der Kostenrealität unter den Kostenträgern entspricht, sowie bei der ungenügenden Ausgestaltung der Akut- und Übergangspflege (AÜP). Die Erbringung von Pflegeleistungen in der geforderten Qualität ist gefährdet.
Die heute eröffnete Vernehmlassung des Bundesrates bezieht sich weitgehend auf den vom BAG in Auftrag und ebenfalls heute veröffentlichten Evaluationsbericht zu der seit 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Pflegefinanzierung. Diese regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) durch die Patienten und die Kantone und Gemeinden. Die Analyse des Bundesrats findet eine hohe Beachtung bei den in der IG Pflegefinanzierung vereinten Organisationen aus dem ambulanten und stationären Bereich, Patientenorganisationen und Berufsverbänden. Die vom Bundesrat gezogenen Schlüsse zur Pflegefinanzierung bestätigen nur teilweise die eigenen Feststellungen der IG Pflegefinanzierung, welche die IG, gemeinsam mit konkreten Verbesserungsmassnahmen am 26. April 2018 veröffentlicht hat. Sie gehen auch nicht weit genug, um die nötigen Verbesserungen erzielen zu können: Handlungsbedarf wird erörtert, aber nicht konkretisiert.
Eine erste Sichtung der veröffentlichten Dokumente zeigt auf, dass der Bundesrat die Problematik der ungenügenden Regelung der Restfinanzierung (Beteiligung der Kantone und Gemeinden an der Pflegefinanzierung) erkannt hat. Die IG Pflegefinanzierung bedauert jedoch sehr, dass der Bundesrat keine Massnahmen in dieser Hinsicht vorsieht und den Kantonen und Gemeinden den Ball zuschiebt, ihrer rechtlichen Pflicht der Restfinanzierung genügend nachzukommen. Das ist umso unverständlicher, als im Executive Summary des Evaluationsbericht schwarz auf weiss steht, dass die Ursache der ungenügenden Restfinanzierung durch die Kantone und Gemeinden «auch auf Stufe Gesetzgebung» zu suchen sind.
Die IG Pflegefinanzierung bedauert ebenfalls, dass der Bundesrat keinen Vorschlag zur Erhöhung der Beiträge der OKP an die Kostenentwicklung in der Pflege unterbreitet, sondern die Frage nur vertieft prüfen will. Die seit 2011 unverändert geblieben Beiträge führen dazu, dass das Kostenwachstum einseitig zulasten der Kantone und Gemeinden geht. Dieser Druck auf die öffentliche Hand ist ein Grund für, dass es bei den Restkosten zu Finanzierungslücken kommt.
Allerdings macht eine Anpassung der OKP-Beiträge nur Sinn, wenn wie erwähnt die Vorgaben an die Kantone zur Regelung der Restfinanzierung klarer festgelegt werden. Ohne solche Vorgaben führen Änderungen der OKP-Beiträge nur zu einer Kostenverschiebung, nicht aber zur Beseitigung der Finanzierungslücken.
Aus unserer Sicht ist es unverständlich, dass der Bundesrat unter dem Titel der Kostenneutralität im Übergang zur neuen Pflegefinanzierung eine Senkung der OKP-Beiträge in der ambulanten Pflege in die Vernehmlassung gibt. Wegen der Unverbindlichkeit bei den Restkosten besteht keine Gewähr, dass die tieferen Beiträge der Krankenversicherer im Spitex-Bereich durch die Kantone und Gemeinden gedeckt werden. Bei den Pflegeheimen ist umgekehrt nicht gewährleistet, dass mit den höheren Beiträgen der Krankenversicherer die bestehenden Deckungslücken in der Restfinanzierung beseitigt werden. Für die pflegebedürftigen Menschen ist mit einer reinen Geldverschiebung nichts gewonnen.
Darüber hinaus kann der Bundesrat offensichtlich aufgrund der geringen Datengrundlage keine Schlüsse zur Akut- und Übergangspflege (AÜP) ziehen und stellt deren Bedarf in Frage. Dabei ist es gerade die mangelhafte Ausgestaltung der AÜP, die zu einer geringen Nutzung dieses Angebots führt. Das sind enttäuschende Schlussfolgerungen: Es besteht dringender Reformbedarf und es ist höchst bedauerlich, dass der Bundesrat in diesem Zusammenhang keine Verbesserungsvorschläge formuliert.
Gesamthaft ist die IG Pflegefinanzierung der Auffassung, dass die Schlussfolgerungen des Bundesrates den tatsächlichen Problemen der Pflegefinanzierung nicht genügend Rechnung tragen. Wichtige Mängel werden übersehen und konkrete Verbesserungsmassnahmen fehlen. Die IG Pflegefinanzierung ist bereit, im Dialog nach Verbesserungen zu suchen. Sie wird ihre Forderungen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
Weitere Informationen:
Medienmitteilung der IG Pflegefinanzierung vom 26. April 2018: http://ots.ch/OQvobx Argumentarium zu den Forderungen der IG Pflegefinanzierung vom 26. April 2018: http://ots.ch/C0lQuZ
Kontakt:
Spitex Schweiz, Marianne Pfister, Geschäftsführerin,
Tel. 079 712 50 01, pfister@spitex.ch
CURAVIVA Schweiz, Daniel Höchli, Direktor,
Tel. 031 385 33 30, d.hoechli@curaviva.ch
Seniorenrat SSR-CSA, Elsbeth Wandeler,
Tel. 031 371 57 83, elsbeth.wandeler@bluewin.ch
In der IG Pflegefinanzierung organisieren sich:
Association Spitex privée Suisse ASPS, CURAVIVA Schweiz, senesuisse,
Spitex Schweiz, H+ Die Spitäler der Schweiz, Gesundheitsligen GELKO,
Heilbäder und Kurhäuser Schweiz, Inclusion Handicap, SBK/ASI,
Schweizerische Alzheimervereinigung, Seniorenrat SSR-CSA