VSV/Kolba: Sammelaktion in Sachen Amabrush "10-Sekunden-Zahnbürste"
Wien (ots)
Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft
Das österreichische Start-Up-Unternehmen Amabrush hat Sommer 2017 auf den Crowdfunding-Plattformen "kickstarter.com" und "indiegogo.com" die "erste automatische Zahnbürste der Welt" vorgestellt, mit der alle Zähne vollautomatisch binnen "10 Sekunden" gereinigt würden. Der Investitionsbetrag war so gestaltet, dass die Höhe des Betrages direkt dem Kaufpreis einer oder mehrerer Produkte entsprach. Die Investoren sollten die Zahnbürsten als Gegenleistung erhalten. Auf diese Weise wurden angeblich 8 Millionen Euro eingesammelt.
Die "10-Sekunden-Zahnbürste" wurde stark medial - etwa in den Fernsehsendungen "2 Minuten - 2 Millionen" bzw "Das Ding des Jahres" - beworben. Inzwischen wird die Zahnbürste über den Web-Shop www.amabrush.at auch online verkauft (Preis je Set zwischen 129,99 bis 179,99 Euro).
" Beim Verbraucherschutzverein haben sich viele Crowdfunder und Käufer gemeldet, die sich durch Amabrush geschädigt sehen ," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutz-vereines (VSV). " Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde. "
Amabrush reinigt die Zähne ungenügend. Der Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, Univ. Prof. DDr. Andreas Moritz sagte in der ORF-Sendung "Konkret" vom 22.1.2019 nach einem Test des Produktes: "Ich würde mit dem hier getesteten Gerät Patienten sicher keine Empfehlung abgeben, das normale Zähneputzen durch die Amabrush zu ersetzen." Auch ein Test des Standard Redakteurs Zsolt Wilhelm kam zu dem Ergebnis einer ungenügenden Reinigungsleistung. Schließlich kommt auch das Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z. zu dem Ergebnis: "Die Zahnbürste Amabrush ist ungeeignet, die öffentlich beworbene Putzleistung zu erbringen."
"Der VSV hat daher eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht," informiert Kolba. " Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung. "
Der VSV hat auf der Web-Site www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-AMABRUSH einen Online-Fragebogen eingerichtet und sammelt Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch Amabrush geschädigt sehen.
" Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen. Diese Prüfung ist für die Betroffenen kostenlos ," kündigt Kolba an.
Service: Sammelaktion über
www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-AMABRUSH
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Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437