Nationalrat erteilt dem Spulverbot eine deutliche Absage
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Zürich (ots)
Der Nationalrat spricht sich gegen den vorgeschlagenen Art. 37a URG zum zeitversetzten Fernsehen aus. Die Spulfunktion darf demnach von Replay-TV Anbietern weiterhin uneingeschränkt angeboten werden. Mit dieser Entscheidung kommt der Nationalrat nicht nur dem Anliegen der Bevölkerung nach, sondern sichert auch die Existenz von Replay-TV.
Der Nationalrat hat am 14. Dezember 2018 im Rahmen der Änderungen des Urheberrechtsgesetzes über den von der Rechtskommission vorgeschlagenen Art. 37a URG Zeitversetztes Fernsehen abgestimmt. Dieser besagt, dass das Spulen von Werbung nur so lange erlaubt ist, bis die Sendeunternehmen ihre Zustimmung zur Spulfunktion widerrufen. Mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen spricht sich der Nationalrat deutlich gegen Art. 37a aus und erteilt dem Spulverbot eine Absage.
Bedürfnis der Bevölkerung wird berücksichtigt Die Möglichkeit, Werbung zu spulen, ist ein Anliegen der Schweizer Bevölkerung. Ganze 79.1 Prozent sind gegen eine Gesetzesbestimmung, welche Replay-TV einschränkt. Das Spulen von Werbung wird gar von 85.6 Prozent befürwortet. Mit seinem Entscheid, den neuen Art. 37a URG abzulehnen, unterstützt der Nationalrat dieses Bedürfnis der Bevölkerung. Alexander Schmid, Geschäftsführer von Swissstream, begrüsst diesen Entscheid: «2.5 Millionen Schweizer Haushalte benutzen Replay-TV. Ein Spulverbot hätte der Schweizer Bevölkerung vorgeschrieben, wie sie fern zu sehen haben. Eine solche Bevormundung wäre ein Novum im Schweizer Recht.»
Kleine Anbieter dürfen bleiben Dank der Ablehnung von Art. 37a URG bleibt Replay-TV zentral geregelt. Verbreiter zahlen die Entschädigungen für Replay-TV weiterhin an zentrale Verwertungsgesellschaften und müssen nicht mit jedem einzelnen Sender verhandeln. «Die Verhandlungen mit den Sendeunternehmen, welche bei einer Annahme des Gesetzesartikels zur Notwendigkeit geworden wären, wären für kleinere Anbieter schlicht unmöglich gewesen» so Schmid. «Gerade in der Schweiz ist es wichtig, dass wir den kleineren und mittleren Unternehmen keine Steine in den Weg legen und der Marktzugang gewährleistet ist.»
Nächster Sendetermin: Ständerat In einem nächsten Schritt gelangt die Gesetzesänderung im Urheberrechtsgesetz in den Ständerat. «Wir hoffen, dass der Ständerat nachzieht und die Schweiz in Sachen zeitversetztes Fernsehen nicht doch noch in die Steinzeit zurückversetzt», sagt Schmid.
Kontakt:
Alexander Schmid
Geschäftsführer Swissstream
alexander.schmid@swissstream.ch
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