Umfassende Entlastung des Verwaltungsrats durch FINMA, Verfahren eingestellt: envion AG hat unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen
Keine Zweckentfremdung von Vermögenswerten
Berlin (ots)
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am Montag, 25.3.2019, den Verfahrensbeteiligten den Abschlussbericht zum Enforcementverfahren gegen die envion AG zugestellt. Die FINMA stellt darin fest, dass die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen hat. Gleichzeitig entlastet die FINMA den Verwaltungsrat der envion AG, der sich auf die umfassende Beratung von Anwaltskanzleien verlassen habe, insbesondere was die korrekte Erstellung der Emissionsunterlagen anbetrifft. Eine Zweckentfremdung von Vermögenswerten liege nicht vor. Das Verfahren war im Juli 2018 eröffnet worden.
Im FINMA-Bericht heißt es:
"Auch Matthias Woestmann und [ein weiterer Beteiligter] wurden umfassend von Anwaltskanzleien - insbesondere was die Emission der 'EVN-Token' betrifft - beraten und haben sich entsprechend auf deren Angaben - insbesondere dass die Emissionsunterlagen korrekt erstellt worden sind - verlassen. [...] Die UB [die Untersuchungsbeauftragte] konnte zudem keine Zweckentfremdung von Vermögenswerten durch die involvierten Personen feststellen. Es wurden soweit ersichtlich keine Handlungen mit der Absicht, Anleger zu schädigen, vorgenommen. Vielmehr haben sich die Verfahrensparteien darum bemüht, (weitere) Schäden zu verhindern und den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen."
Hierzu erklärt Matthias Woestmann, der ehemalige CEO der envion AG:
"Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge rund um das Initial Coin Offering der envion AG ist mit der Vorlage des FINMA-Berichts einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die Tatsache, dass das Enforcement-Verfahren gegen mich und weitere Vertreter des Unternehmens eingestellt wurde, ist ein klares Zeichen. Der Verwaltungsrat ist damit umfassend entlastet. Besonders wichtig ist mir, dass nun offiziell feststeht: Es gab keine Zweckentfremdung von Vermögenswerten.
Ich vertraue nun - nach der Konkurseröffnung im Dezember 2018 - auf die weitere Arbeit des Konkursamts Zug, das alles tun wird, um den Anlegern zu ihrem Geld zu verhelfen.
Die Verfügung der FINMA entlastet die Verantwortlichen der envion AG - einerseits. Andererseits setzt die Schweizer Finanzaufsicht mit ihrer heutigen Mitteilung ein deutliches Zeichen, dass ICOs den Regeln des Kapitalmarkts unterliegen und dieses Recht nach einer anfänglichen Phase der Unsicherheit nun kompromisslos angewendet wird.
Gleichzeitig hat die FINMA klare Rahmenbedingungen für seriöse ICO-Projekte geschaffen. Auch dies ist ein klares und positives Signal an den Markt."
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