Experten Service Point GmbH sieht sich weiterhin starkem Boykott ausgesetzt
Sontra (ots)
Nachdem das Landgericht Gera der einstweiligen Verfügung gegen den alten IT-Dienstleister am 24.06.2019 vollumfänglich stattgegeben hat, gab es Hindernisse in der Zustellung bei eben dieser.
An der offiziellen Geschäftsanschrift des alten IT-Dienstleisters waren auf merkwürdige Art und Weise keinerlei Firmenschilder oder gar ein Briefkasten zu finden. Die Geschäftsräume waren dunkel und verlassen. Eine Zustellung an die Privatanschrift des Geschäftsführers gestaltete sich ebenso schwierig, da auch dort kein Klingelschild oder ein Name am Briefkasten vorhanden waren. Durch Recherchen des Gerichtsvollziehers konnte allerdings die Anschrift als klare und aktuelle Wohnanschrift ausgemacht werden. Daher gilt die einstweilige Verfügung seit dem 28.06.2019 als zugestellt. Selbstverständlich hat der Dienstleister die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Es handelt sich erst um eine vorläufige gerichtliche Entscheidung. Einem Hauptsacheverfahren sieht ESP aber entspannt entgegen.
Zudem hat die Experten Service Point GmbH, kurz ESP, dem Registergericht Jena den Hinweis nach $ 14 HGB, Publizitätspflichten gegeben und die Verletzung entsprechend angezeigt.
Weiterhin hat ESP Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des IT-Dienstleisters gestellt, da ein erheblicher Anfangsverdacht des Straftatbestandes der Erpressung vorliegt und die zuständige Staatsanwaltschaft um Prüfung gebeten. Hintergrund der Strafanzeige ist, dass der alte IT-Dienstleister die 10-fache Summe pro Auftrag verlangt, als in den letzten Jahren üblich um die Verträge abzurechnen. Die erlassene einstweilige Verfügung verpflichtet den Dienstleister, dass alle Verträge welche bis 30.06.2019 eingegeben wurden, über die Alt-Software zu alten Konditionen abgerechnet werden müssen.
Nach wie vor ist ESP nicht in der Lage, aus technischen Gründen, seine über 3000 aktiven Vertriebspartner mit Hilfe der Alt-Software abzurechnen.
Unter größtmöglichen Anstrengungen akontiert gerade der ESP Innendienst händisch und ohne Datengrundlage die Partner, damit diese ihre Rechnungen begleichen können.
Zusätzlich werden Partner-Distributionen, welche den alten IT-Dienstleister nutzen, massiv daran gehindert, Verträge über eine Schnittstelle an ESP zu übermitteln. Auch in diesem Fall muss ESP nun juristisch tätig werden und hat eine strafbewährte Unterlassungserklärung auf den Weg gebracht.
ESP hofft inständig, dass diese gezielten wettbewerbsrechtlich relevante Behinderungen (Boykott) nun endlich ein Ende finden, damit sich die Gesellschaft wieder auf das Wesentliche konzentrieren kann... Ihre Partner und Produktgeber.
Zu der Firma: Die Experten Service Point GmbH mit Sitz in Sontra ist seit 2010 im Energiebereich in Deutschland, Österreich und Polen tätig und sorgte seit dem dafür, dass Verbraucher und Unternehmen bei ca. 25 TWh Energie kräftig Geld sparen. Über 3000 aktive Vertriebspartner deutschlandweit sorgten dafür.
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