Ankündigung für Samstag, 21. März 2020, 16 Uhr: Bundesrat beauftragt Ausgleichskassen mit der Umsetzung der Entschädigung für Corona-Erwerbsausfall. Es folgt eine erste Medieninfo zum Vorgehen.
Zürich (ots)
(Dies ist eine gemeinsame Mitteilung aller Ausgleichskassen.)
Seit Freitagnachmittag ist klar, dass die Umsetzung der Entschädigung für den Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronoavirus über die Ausgleichskassen abgewickelt wird. Zeitlichen Vorlauf hatten die Ausgleichskassen nicht. Die Ausgleichskassen erarbeiten jetzt mit Hochdruck die notwendigen Prozesse, Informationen und Services, damit die Betroffenen schnell Unterstützung bekommen. Die reibungslose Auszahlung von Sozialleistungen im Umfang von rund 5.2 Milliarden Franken allein im April 2020 ist von dieser neuen Herausforderung nicht tangiert.
Am Samstagnachmittag, 16 Uhr, publizieren die Ausgleichskassen über OTS gemeinsam eine erste Medieninformation.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Medienanfragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingehen können. Alle Ressourcen werden jetzt für die Umsetzung des Entscheids des Bundesrates benötigt. Die Ausgleichskassen informieren Öffentlichkeit und Medien deshalb über folgende Kanäle: OTS, SDA, Schweizer Radio und Fernsehen.
Kontakt:
Verantwortlich:
Andreas Dummermuth, Präsident Konferenz der kantonalen
Ausgleichskassen
Roger Holzer, Vizepräsident Vereinigung der Verbandsausgleichskassen
Medienstelle:
076 315 13 50