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Ausgleichskassen Schweiz

Massive Ausweitung der Corona-Entschädigung: Anspruch neu unabhängig von der Branche

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Zürich (ots)

Die finanzielle Not vieler Selbständigerwerbender ist gross. Der Bundesrat hat reagiert. Bisher hatte nur Anspruch auf Entschädigung, wer den Betrieb amtlich angeordnet schliessen musste. Jetzt erhalten auch indirekt Betroffene mit dem Corona-Erwerbsausfall Unterstützung. Was einfach klingt, ist eine Mammutaufgabe für die Ausgleichskassen. Diese wappnen sich für den grossen Ansturm. Rund 150'000 Anträge haben die Ausgleichskassen schon erhalten. Sie rechnen in den nächsten Tagen mit weit über 100'000 zusätzlichen Anmeldungen.

Die Betroffenen können neu während zwei Monaten eine Entschädigung beantragen. Diese kann rückwirkend ab dem 17. März erfolgen. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen zwischen 10'000 und 90'000 Franken liegt.

Die Anmeldung kann bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der die Selbständigen abrechnen. Für die Ausgleichskassen ist klar: Auch hier ist das Ziel, innert einem Monat nach dem Bundesratsentscheid vom 16. April mit den Auszahlungen zu starten.

Vollständige Medienmitteilung: siehe PDF-Dokument

Kontakt:

Andreas Dummermuth,Präsident der Konferenz der kantonalen
Ausgleichskassen, E-Mail: andreas.dummermuth@aksz.ch
oder
Roger Holzer, Vizepräsident Vereinigung der Verbandsausgleichskassen,
E-Mail: roger.holzer@ak-banken.ch

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