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Konsolidierter Betriebserlass für den Flughafen Basel-Mulhouse

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Konsolidierter Betriebserlass für den Flughafen Basel-Mulhouse

Am 21. Mai 2020 trat der neue Ministerialerlass, der den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse regelt, in Kraft.

Bisher wurde der Betrieb durch die sich ergänzenden Ministerialerlasse von 2003, 2013 und 2015 geregelt. Im neuen Ministerialerlass vom 21. Mai 2020 werden nun alle Regelungen in einem Dokument zusammengeführt. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.

Die geltenden Betriebseinschränkungen werden nicht geändert. Hingegen wurden einige Präzisierungen vorgenommen. So zählt für die Definition der Landung neu der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug auf der Piste aufsetzt. Ziel dieser Anpassung ist eine Vereinheitlichung der auf französischen Flughäfen geltenden Regelungen. Bei Starts ist nach wie vor der Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem das Flugzeug seine Parkposition verlässt.

Schliesslich wurden die Kompetenzen zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Frankreich angepasst. Ausnahmebewilligungen werden nur noch durch das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium erteilt.

Den Ministerialerlass können Sie auf der Internetseite des EuroAirport einsehen:

https://www.euroairport.com/de/euroairport/umwelt/flugbewegungen/einschraenkungen.html

Kontakt:

Stefan WYER, Leiter Kommunikation & Public Affairs, +41 79 292 22 66

Flughafen Basel-Mulhouse | Postfach | CH-4030 Basel
 Aéroport Bâle-Mulhouse | BP 60120 | F-68304 Sain-Louis Cedex 
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