Lodbrok Capital richtet Schreiben über anstehende Hauptversammlung und Entscheidung zum Angebot von Elliott Advisors (UK) an Aryzta-Verwaltungsrat
London (ots)
Lodbrok Capital hat heute einen Brief an den Verwaltungsrat der Aryzta AG gerichtet. Die Mitteilung betrifft ein verbindliches Angebot von Elliott Advisors (UK) Limited ("Elliott") für das gesamte Grundkapital von Aryzta zum Preis von 0,80 CHF pro Aktie.
Das Schreiben verdeutlicht unseren Standpunkt, dass es in hohem Maße unangemessen und völlig unvereinbar mit den treuhänderischen Pflichten des derzeitigen Verwaltungsrats wäre, vor der für den 15. Dezember 2020 anberaumten Jahreshauptversammlung jedwede Maßnahmen zu ergreifen oder Empfehlungen in Bezug auf ein solches Angebot abzugeben - unabhängig davon, ob sich der Verwaltungsrat dabei neutral oder anderweitig positioniert. Ob das Unternehmen an einen Investor wie Elliott verkauft wird, ist eine Entscheidung von existenzieller Bedeutung, die von einem Verwaltungsrat getroffen werden muss, der die Interessen der derzeitigen Aktionäre vertritt. Entsprechende Interessen wurden bereits zum Ausdruck gebracht, wie aus der veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung hervorgeht. Angesichts der bedeutenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die sich auf der Jahreshauptversammlung ergeben werden, ist es dringend geboten, die Sitzung nicht zugunsten eines Übernahmeangebotes durch Elliott oder aus einem sonstigen Grund zu verschieben. Aus den Angebotskonditionen geht deutlich hervor, dass Elliott befürchtet, nicht mit dem Plandes Verwaltungsratsvorsitzenden zur Veräußerung, zum Deleveraging und zur Neuausrichtung konkurrieren zu können; vielmehr wird dadurch ungerechtfertigter Druck auf den Verwaltungsrat und die Aktionäre ausgeübt, um eine überhastete Entscheidung zu erzwingen, ohne dass genügend Zeit bleibt, um ein Angebot von Elliott dem angestrebten Plan des Verwaltungsratsvorsitzenden gegenüberzustellen und es mit gebührender Sorgfalt zu bewerten.
Angesichts der bereits erwähnten wesentlichen Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Verwaltungsrats sind wir der Ansicht, dass der derzeitige Verwaltungsrat über kein Mandat der Aktionäre verfügt, derart existenzielle Entscheidungen zu treffen. Es ist bekannt, dass vier aktuelle Verwaltungsratsmitglieder nach der Hauptversammlung aus dem Verwaltungsrat ausscheiden werden, da sie nicht zur Wiederwahl aufgestellt werden. Aufgrund der langfristigen und unwiderruflichen Auswirkungen einer möglichen Übernahme durch Elliott wäre es daher äußerst unangebracht, wenn sich die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder an Entscheidungen in diesem Zusammenhang beteiligen würden. Stattdessen haben die Aktionäre neue Kandidaten nominiert, um den vom Vorsitzenden umrissenen und von einer überwältigenden Mehrheit der Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung im September befürworteten Wechsel in der strategischen Ausrichtung mitzutragen. Diese Kandidaten werden vom Verwaltungsrat, den Großaktionären und mindestens zwei Stimmrechtsberatern unterstützt.
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