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Euroclear Investments SA

Euroclear Investments - Bekanntmachung der Einholung der Zustimmungen

Luxemburg, 2. März 2022 (ots/PRNewswire)

DIESE BEKANNTMACHUNG BEZIEHT SICH AUF DIE OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN, DIE ALS INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON (I) ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 („EU-MAR") UND (II) EU-MAR, WIE SIE DURCH DEN EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 (EUWA) („UK-MAR") IN DAS INNERSTAATLICHE RECHT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS ÜBERNOMMEN WURDEN, GELTEN ODER HÄTTEN GELTEN KÖNNEN.

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (A) IN ODER AN EINE PERSON MIT SITZ ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN, JEDEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA) (DIE „VEREINIGTEN STAATEN" ODER DIE „U.S.") ODER AN EINE „U.S. PERSON" IM SINNE DER REGELUNG S DES WERTPAPIERGESETZES DER VEREINIGTEN STAATEN VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DAS „WERTPAPIERGESETZ"), ODER (B) IN ODER NACH EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESES DOKUMENTES RECHTSWIDRIG IST.

DIESE BEKANNTMACHUNG IST WICHTIG UND ERFORDERT DIE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT DER SCHULDVERSCHREIBUNGSINHABER. WENN EIN SCHULDVERSCHREIBUNGSINHABER IM ZWEIFEL IST, WELCHE MASSNAHMEN ER ERGREIFEN SOLLTE, WIRD IHM EMPFOHLEN, SICH VON SEINEM BROKER, BANKMANAGER, RECHTSANWALT, BUCHHALTER, UNABHÄNGIGEN FINANZ- ODER STEUERBERATER, DER NACH DEM FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FALLS IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH) ZUGELASSEN IST, ODER EINEM ANDEREN ENTSPRECHEND ZUGELASSENEN FINANZBERATER BERATEN ZU LASSEN, AUCH IM HINBLICK AUF STEUERLICHE KONSEQUENZEN. JEDE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DEREN SCHULDVERSCHREIBUNGEN IN IHREM NAMEN VON EINEM MAKLER, HÄNDLER, EINER BANK, EINEM VERWAHRER, EINER TREUHANDGESELLSCHAFT ODER EINEM ANDEREN BEAUFTRAGTEN GEHALTEN WERDEN, MUSS SICH MIT DIESEM RECHTSTRÄGER IN VERBINDUNG SETZEN, WENN SIE AN DER EINHOLUNG DER ZUSTIMMUNG TEILNEHMEN MÖCHTE.

ISIN / Common Code

Beschreibung

Ausstehender Kapitalbetrag

XS1529559525 /

152955952

600.000.000 1,125 Prozent. 2026 fällige Schuldverschreibungen,

ausgestellt von Euroclear Investments (die

Schuldverschreibungen 2026")

€ 600.000.000

XS1797663702 /

179766370

€ 300.000.000 1,5 Prozent. 2030 fällige vorrangige

Schuldverschreibungen, ausgestellt von Euroclear Investments (die

Schuldverschreibungen 2030")

€ 300.000.000

XS1797663967 /

179766396

€ 400.000.000 2048 fällige nachrangige festverzinsliche

Wandelschuldverschreibungen, ausgestellt von Euroclear

Investments (die „Schuldverschreibungen 2048")

€ 400.000.000

(die Schuldverschreibungen 2026, die Schuldverschreibungen 2030 und die Schuldverschreibungen 2048 zusammen, die „Schuldverschreibungen" und jeweils eine „Serie").

Euroclear Investments (die „Emittentin") gibt heute die Aufforderung an die Berechtigten Schuldverschreibungsinhaber (wie nachstehend definiert) jeder Serie von Schuldverschreibungen bekannt, durch einen außerordentlichen Beschluss (in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen ein „Außerordentlicher Beschluss") der Ersetzung der Bedingungen jeder Serie von Schuldverschreibungen (die „Bedingungen") zuzustimmen, so dass die neuen Bedingungen jeder Serie von Schuldverschreibungen (die „Neuen Bedingungen") die Übertragung der Schuldverschreibungen in das und die Abrechnung über, das von der Belgischen Nationalbank (die „NBB") oder einem ihrer Nachfolger betriebene Wertpapierabwicklungssystem (das „BNB-SSS") zu übertragen und abzuwickeln, und zwar im Vorfeld der möglichen künftigen Verlegung des Gesellschaftssitzes und des steuerlichen Sitzes der Emittentin von Luxemburg nach Belgien (die „Re-Domizilierung"), und um das geltende Recht bestimmter Bestimmungen der Bedingungen zu ändern, um die Auswirkungen einer solchen Re-Domizilierung widerzuspiegeln (jede dieser Aufforderungen in Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen eine „Einholung der Zustimmung").

Diese Bekanntmachung enthält nicht die vollständigen Bedingungen der Vorschläge (wie hierin definiert), die in dem von der Emittentin erstellten Memorandum zur Einholung der Zustimmung vom 24. Februar 2022 (das „Memorandum zur Einholung der Zustimmung") enthalten sind, das den Berechtigten Schuldverschreibungsinhabern vom Tabulation Agent zur Verfügung gestellt wird: https://deals.lucid-is.com/euroclear.

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Memorandum zur Einholung der Zustimmung gelesen werden. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Bekanntmachung verwendet werden, haben die Bedeutung, die im Memorandum zur Einholung der Zustimmung angegeben ist.

Zustimmungsgebühr und Zahlung an Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber

Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber, von denen eine gültige Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe zugunsten des Außerordentlichen Beschlusses in Bezug auf die betreffende Serie von Schuldverschreibungen bis 16.00 Uhr (Londoner Zeit) am 8. März 2022 (die verlängerbare „Frist für Frühzeitige Anweisungen") beim Tabulation Agent eingeht (und nicht später widerrufen wurde), haben Anspruch auf die Zahlung eines Betrags in Höhe von 0,10 Prozent des Nennwerts der betreffenden Serie von Schuldverschreibungen, die Gegenstand einer solchen Elektronischen Anweisung zur Stimmabgabe sind (jede solche Zustimmungsgebühr in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen eine „Zustimmungsgebühr"). Die Zahlung der Zustimmungsgebühr hängt von der Erfüllung der folgenden Punkte ab:

(A) die Verabschiedung des maßgeblichen Außerordentlichen Beschlusses und

(B) das für die betreffende Versammlung erforderliche Quorum und die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen wird von den Berechtigten Schuldverschreibungsinhabern erfüllt, ungeachtet der Teilnahme von Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabern an der Versammlung (und wäre auch dann erfüllt, wenn Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber, die ihren Status als Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber bestätigen und auf ihr Recht, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen (oder sich vertreten zu lassen) verzichten, tatsächlich an der Versammlung teilgenommen hätten), einschließlich der Erfüllung dieser Bedingung bei einer vertagten Versammlung,

(solche Bedingungen in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen sind die „Zustimmungsbedingungen").

Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber können berechtigt sein, einen Betrag in Höhe von 0,10 Prozent des Nennwerts der Schuldverschreibungen zu erhalten, die Gegenstand der entsprechenden Anweisung eines Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers sind (jede derartige Zahlung in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen eine „Zahlung an Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber"). Um für die Zahlung an Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber in Betracht zu kommen, muss der Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber dem Tabulation Agent bis zur Frist für Frühzeitige Anweisungen eine Anweisung eines Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers andienen (und sie anschließend nicht widerrufen).

Den Schuldverschreibungsinhabern wird empfohlen, sich bei der Bank, dem Wertpapiermakler oder einem anderen Intermediär, über den sie ihre Schuldverschreibungen halten, zu erkundigen, wann dieser Intermediär Anweisungen von einem Schuldverschreibungsinhaber erhalten muss, damit dieser Schuldverschreibungsinhaber eine Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe oder eine Anweisung eines Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers bis zu der oben genannten Frist einreichen kann. Die von einem solchen Intermediär und jedem Clearingsystem gesetzten Fristen für die Einreichung und den Widerruf einer Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe oder Anweisung eines Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers liegen vor der oben genannten Frist.

Hintergrund

Die Emittentin erwägt, die Re-Domizilierung durchzuführen. Mit dem Wirksamwerden der Re-Domizilierung würde die Emittentin als belgisches Unternehmen gemäß dem belgischen Gesellschaftsrecht re-domiziliert und als in Belgien steuerlich ansässiges Unternehmen behandelt werden.

Die Emittentin ist der Ansicht, dass die Re-Domizilierung für sie und die Euroclear-Gruppe von Vorteil wäre, da sie eine gestraffte aufsichtsrechtliche Überwachung schafft, der die Euroclear-Gruppe auf konsolidierter Basis unterliegt, auch im Hinblick auf die Abwicklungsplanung. Eine solche Vereinfachung der aufsichtlichen Berichterstattung der Emittentin würde auch die Effizienz der Aufsichtsmaßnahmen erhöhen.

Der Verwaltungsrat der Emittentin hat am 17. Dezember 2021 der Re-Domizilierung im Grundsatz zugestimmt. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung kann keine Zusicherung darüber abgegeben werden, ob die Re-Domizilierung durchgeführt wird oder nicht. In Anbetracht der geplanten Re-Domizilierung wird jedoch vorgeschlagen, die Bedingungen jeder Serie von Schuldverschreibungen durch die Neuen Bedingungen zu ersetzen und die zugehörige Dokumentation zu ändern, um dies zu ermöglichen:

(A) die in das NBB-SSS zu übertragenden Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen sind globale Inhaberschuldverschreibungen, die dem englischen Recht unterliegen. Damit diese im Rahmen des koordinierten belgischen Erlasses Nr. 62 vom 10. November 1967 über die Verwahrung vertretbarer Finanzinstrumente und die Abrechnung von Geschäften mit solchen Instrumenten in Umlauf gebracht werden können, müssen sie bei der BNB-SSS hinterlegt werden, wo sie immobilisiert werden und dann ausschließlich durch Bucheinträge in den Aufzeichnungen des BNB-SSS vertreten sind;

(B) die Schuldverschreibungen, die am nächsten Zinszahlungstag (wie in den Bedingungen definiert) gemäß den BNB-SSS-Verordnungen in das BNB-SSS übertragen werden, unabhängig davon, ob die Re-Domizilierung stattfindet; und

(C) bestimmte Bedingungen, die automatisch auf das anwendbare Recht Belgiens (statt Luxemburgs) verweisen, wenn die Re-Domizilierung wirksam geworden ist, insbesondere in Bezug auf die Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen und Bail-in-Befugnisse,

jeder solcher Vorschlag in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen, ein „Vorschlag" und zusammen die „Vorschläge".

Die Umsetzung des Vorschlags in Bezug auf eine Serie von Schuldverschreibungen hängt von der Erfüllung der Zustimmungsbedingungen ab.

Zur Vermeidung von Zweifeln: Wenn die Re-Domizilierung nicht stattfindet, gelten die Neuen Bedingungen für die Schuldverschreibungen weiterhin, wenn die Vorschläge angenommen und umgesetzt werden.

Sollte die Re-Domizilierung durchgeführt werden, unterliegt die Zinskomponente von Zahlungen auf die Schuldverschreibungen, die von oder im Namen der Emittentin geleistet werden, grundsätzlich der belgischen Quellensteuer, die derzeit 30 Prozent auf den Bruttobetrag dieser Zinsen beträgt (es sei denn, es können Ausnahmen oder reduzierte Sätze geltend gemacht werden). Die Schuldverschreibungsinhaber könnten jedoch Zinsen auf ihre Schuldverschreibungen ohne belgische Quellensteuer erhalten, wenn die Schuldverschreibungen von berechtigten Anlegern im Sinne von Artikel 4 der X/N-Verordnung in einem befreiten Wertpapierkonto (ein „X-Konto„) gehalten werden, das bei einem Finanzinstitut eröffnet wurde, das ein direkter oder indirekter Teilnehmer des BNB-SSS ist.

Den Schuldverschreibungsinhabern wird empfohlen, ihre Steuerberater zu konsultieren und sich bei allen Direkten Teilnehmern oder anderen Vermittlern (einschließlich Wertpapiermaklern oder Finanzinstituten), über die sie ihre Schuldverschreibungen halten, über (i) die Auswirkungen der Übertragung der Schuldverschreibungen auf das BNB-SSS und (ii) die Regeln, Vorschriften und Qualifikationskriterien für das Halten eines X-Kontos im BNB-SSS zu informieren.

In Bezug auf jede Serie würden die Vorschläge sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen ungeachtet der Einbringung der Schuldverschreibungen in das BNB-SSS und des Eintretens einer Re-Domizilierung nach dem Datum des Memorandum zur Einholung der Zustimmung in vollem Umfang bestehen bleiben.

Einberufung von Versammlungen

Eine Einberufung separater Versammlungen (die „Versammlungen") der Inhaber jeder Serie, die in den Büroräumen von Slaughter and May, One Bunhill Row, London EC1Y 8YY, Vereinigtes Königreich, abgehalten werden, wurde den Schuldverschreibungsinhabern in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bedingungen am Datum dieser Bekanntmachung übermittelt, einschließlich der Veröffentlichung über die Clearing-Systeme.

Die Einholung der Zustimmung in Bezug auf eine Serie stellt keine Verpflichtung der Emittentin, des Vertreters (der Vertreter) einer solchen Serie oder des Solicitation Agent dar, Maßnahmen zur Umsetzung des Vorschlags zu ergreifen, selbst wenn der außerordentliche Beschluss verabschiedet wird.

Bis zur Verabschiedung des Außerordentlichen Beschlusses für die betreffende Serie, der Erfüllung der Eignungsbedingung für diese Serie und der Unterzeichnung des Geänderten und Neu Gefassten Agenturvertrags und der damit verbundenen Dokumente kann nicht zugesichert werden, dass der Vorschlag für diese Serie wirksam wird. Außerdem kann ein außerordentlicher Beschluss in Bezug auf eine Serie von den Schuldverschreibungsinhabern dieser Serie verabschiedet werden, während andere Beschlüsse möglicherweise nicht verabschiedet werden. Kein Außerordentlicher Beschluss in Bezug auf eine Serie ist davon abhängig, dass ein anderer Außerordentlicher Beschluss in Bezug auf eine andere Serie gültig genehmigt und umgesetzt wird. Bei jedem Vorschlag handelt es sich um eine gesonderte Einholung der Zustimmung, die sich ausschließlich auf die Serie bezieht, auf die sie sich bezieht.

Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber

Jede Einholung der Zustimmung wird nur durchgeführt, und das Memorandum zur Einholung der Zustimmung und alle anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf die Einholung der Zustimmung beziehen, sind nur zur Verteilung oder Bereitstellung in Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen in jedem Fall an Inhaber der Serie von Schuldverschreibungen bestimmt, die (a) außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind und keine U.S. Person (wie in Regulation S des Securities Act definiert) sind und (b) ansonsten eine Person sind, bei der die Einholung der Zustimmung rechtmäßig durchgeführt werden kann und die rechtmäßig an der Einholung der Zustimmung teilnehmen kann (in Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen die „Berechtigten Schuldverschreibungsinhaber").

Berechtigten Schuldverschreibungsinhaber wird empfohlen, das Memorandum zur Einholung der Zustimmung sorgfältig zu lesen, um alle Details und Informationen zu den Verfahren für die Teilnahme an der Einholung der Zustimmung zu erhalten.

Indikativer Zeitplan

Nachfolgend finden Sie einen indikativen Zeitplan, der ein mögliches Ergebnis für den zeitlichen Ablauf der Einholung der Zustimmung aufzeigt. Dieser hängt unter anderem vom rechtzeitigen Erhalt (und Nicht-Widerruf) von Anweisungen, den Rechten der Emittentin (falls zutreffend) zur Verlängerung, zum Verzicht auf eine Bedingung, zur Änderung und/oder zur Beendigung einer Einholung der Zustimmung (mit Ausnahme der Bedingungen der Außerordentlichen Beschlüsse), wie im Memorandum zur Einholung der Zustimmung beschrieben, und der Verabschiedung der Außerordentlichen Beschlüsse (und der Erfüllung der Eignungsbedingung) bei den ersten Versammlungen ab. Dementsprechend kann der tatsächliche Zeitplan erheblich von dem nachstehend aufgeführten Zeitplan abweichen.

Bekanntmachung der Einholung der Zustimmungen

Bekanntmachung der Einholung der Zustimmungen

24. Februar 2022

Einberufung zur Andienung an die Clearing-Systeme zur

Kommunikation mit Direkten Teilnehmern

Dokumente, auf die in der Einberufung unter „Allgemeines" Bezug

genommen wird und die beim Tabulation Agent und bei dem

angegebenen Büro des Fiscal Agent erhältlich sind

Ab diesem Datum können die Schuldverschreibungsinhaber

veranlassen, dass die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen

auf einem Konto bei den Clearing-Systemen blockiert und an eine

Zahlstelle weitergeleitet werden, um gegebenenfalls gültige

Stimmrechtsbescheinigungen oder Stimmanweisungen zu erteilen.

Frist für Frühzeitige Anweisungen

Frist für den Eingang einer gültigen Anweisung zur Elektronischen

Stimmabgabe eines Berechtigten Schuldverschreibungsinhaber beim

Tabulation Agent, damit diese Schuldverschreibungsinhaber zum

Erhalt der maßgeblichen Zustimmungsgebühr berechtigt sind. Eine

solche Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe muss für den

maßgeblichen Außerordentlichen Beschluss sein, damit der

betreffende Schuldverschreibungsinhaber ein Anrecht auf die

Zustimmungsgebühr hat

16.00 Uhr (Londoner Zeit) am 8. März 2022

Frist für den Eingang einer gültigen Anweisung eines Nicht-

Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers von Nicht-Berechtigten

Schuldverschreibungsinhabern, die sich in Bezug auf die

maßgeblichen Außerordentlichen Beschlüsse der Stimme enthalten,

beim Tabulation Agent, damit diese Nicht-Berechtigten

Schuldverschreibungsinhaber zum Erhalt der Zahlung für Nicht-

Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber berechtigt sind

Ablauffrist

Letzte Frist für den Eingang der Anweisung zur Elektronischen

Stimmabgabe von Schuldverschreibungsinhabern beim Tabulation

Agent, um an der entsprechenden Einholung der Zustimmung

teilnehmen zu können

16.00 Uhr (Londoner Zeit) am 15. März

2022

Frist für die Vornahme sonstiger Vorkehrungen zur Teilnahme an oder

Vertretung bei einer Versammlung

Schuldverschreibungsinhaber, die nach der Frist für Frühzeitige

Anweisungen andere Vorkehrungen treffen oder eine Anweisung zur

Elektronischen Stimmabgabe oder eine Anweisung eines Nicht-

Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers einreichen, sind jedoch

nicht berechtigt, die maßgebliche Zustimmungsgebühr oder die

Zahlung an Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber zu

erhalten.

Versammlungen

In Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen, eine

Versammlung in den Büros von Slaughter und Mai, One Bunhill Row,

London EC1Y 8YY am

18. März 2022 um:

– in Bezug auf die Schuldverschreibungen 2026, 10.00 (Londoner Zeit)

– in Bezug auf die Schuldverschreibungen 2030, 10.15 (Londoner Zeit)

– in Bezug auf die Schuldverschreibungen 2048, 10.30 (Londoner Zeit)

Bekanntgabe der Ergebnisse der Versammlungen und der Erfüllung der Zustimmungsbedingungen

In Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen, die Bekanntgabe

der Ergebnisse der Versammlung und, falls der Außerordentliche

Beschluss verabschiedet wurde, ob die Eignungsbedingung erfüllt ist

So bald wie möglich nach den Versammlungen

Zahlungsdatum

Sofern zahlbar, Zahlung der maßgebliche Zustimmungsgebühr oder

Zahlung an Nicht-Berechtigte Schuldverschreibungsinhaber

Spätestens am zweiten Geschäftstag unmittelbar nach der Versammlung, in der der maßgebliche Außerordentliche Beschluss verabschiedet wird

Durchführung und Andienung der Geänderten und Neu Gefassten Agenturverträge

In Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen der Zeitpunkt, an

dem der Geänderte und Neu Gefasste Agenturvertrag, die

Änderungsurkunde und die Clearing-Vereinbarung ausgefertigt

werden, falls der maßgebliche Vorschlag von den

Schuldverschreibungsinhabern genehmigt wird

Vorbehaltlich des maßgeblichen Außerordentlichen Beschlusses und der Erfüllung der Zustimmungsbedingungen, sobald dies nach der Versammlung nach vernünftigem Ermessen möglich ist

Umsetzungsdatum

In Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen der Zeitpunkt an

dem der Geänderte und Neu Gefasste Agenturvertrag, die

Änderungsurkunde und die Clearing-Vereinbarung in Kraft treten und

dadurch die Bedingungen durch die Neuen Bedingungen ersetzt

werden

Vorbehaltlich der Ausfertigung der entsprechenden Vereinbarung wird erwartet, dass dies die folgenden Termine sind:

in Bezug auf die Schuldverschreibungen 2030 und 2048 der 11. April 2022 und

in Bezug auf die 2026 Schuldverschreibungen der 7. Dezember 2022

Ist eine Versammlung an dem oben genannten Datum nicht beschlussfähig, kann sie für einen Zeitraum von mindestens 14 und höchstens 42 Tagen zu einem Zeitpunkt und an einem Ort vertagt werden, den der Vorsitzende bestimmt. Die Einberufung einer vertagten Versammlung erfolgt in derselben Weise wie die Einberufung der ursprünglichen Versammlung, mit der Ausnahme, dass eine Frist von 10 Tagen (mit den für die Einberufung der ursprünglichen Versammlung erforderlichen Informationen) einzuhalten ist.

In Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen ist das Quorum, das für die Versammlung der Schuldverschreibungsinhaber erforderlich ist, um den Außerordentlichen Beschluss zu verabschieden, zwei oder mehr Schuldverschreibungsinhaber, die anwesend sind und insgesamt nicht weniger als 75 Prozent des Nennwerts der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Schuldverschreibungen halten oder vertreten. Damit ein Außerordentlicher Beschluss auf einer Versammlung verabschiedet werden kann, ist eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen der Inhaber von Schuldverschreibungen erforderlich. Wenn der Außerordentliche Beschluss verabschiedet wird, ist er für alle Inhaber von Schuldverschreibungen verbindlich, unabhängig davon, ob sie bei der Versammlung anwesend sind oder nicht, und ob sie abstimmen oder nicht.

Den Schuldverschreibungsinhabern wird empfohlen, sich bei der Bank, dem Wertpapiermakler oder einem anderen Intermediär, über den sie ihre Schuldverschreibungen halten, zu erkundigen, wann dieser Intermediär Anweisungen von einem Schuldverschreibungsinhaber erhalten muss, damit dieser an der Einholung der Zustimmung in Bezug auf die betreffende Serie von Schuldverschreibungen und/oder die betreffende Versammlung innerhalb der oben genannten Fristen teilnehmen oder (unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Widerruf zulässig ist) seine Anweisung zur Teilnahme an der Versammlung wirksam widerrufen kann. Die von einem solchen Intermediär und jedem Clearing-System gesetzten Fristen für die Einreichung und (sofern zulässig) den Widerruf von Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe liegen vor den oben genannten Fristen.

Die Emittentin kann nach eigenem Ermessen die Bedingungen für die Einholung der Zustimmung jederzeit verlängern oder auf sie verzichten und sie kann die Einholung der Zustimmung jederzeit ändern oder beenden (jeweils vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der Versammlungsbestimmungen und wie im Memorandum zur Einholung der Zustimmung vorgesehen und unter der Voraussetzung, dass keine Änderung der Bedingungen des betreffenden Außerordentlichen Beschlusses vorgenommen werden darf). Die Einzelheiten einer solchen Verlängerung, eines Verzichts, einer Änderung oder einer Beendigung werden wie im Memorandum zur Einholung der Zustimmung vorgesehen so schnell wie möglich nach der entsprechenden Entscheidung bekannt gegeben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

DER SOLICITATION AGENT

Citigroup Global Markets Limited

Citigroup Centre

Canada Square

Canary Wharf

London E14 5LB

Vereinigtes Königreich

Telefon: +44 20 7986 8969

Attention: Liability Management Group

E-Mail: liabilitymanagement.europe@citi.com

DER TABULATION AGENT

Lucid Issuer Services Limited

The Shard

32 London Bridge Street

London SE1 9SG

Vereinigtes Königreich

Telefon: +44 20 7704 0880

Attention: Thomas Choquet

E-Mail: euroclear@lucid-is.com

Website: https://deals.lucid-is.com/euroclear

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf die Offenlegung von Informationen, die als Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 der EU MAR und der UK MAR gelten oder gegolten haben könnten. Für die Zwecke von Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 der Kommission wird diese Bekanntmachung von Harold Finders (Vorsitzender) und Charles Meeus (Geschäftsführer) von Euroclear Investments gemacht.

Haftungsausschluss

Weder der Solicitation Agent noch der Tabulation Agent oder einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Partner äußern sich zu den Vorzügen der Einholung der Zustimmung, der Außerordentlichen Beschlüsse oder des Memorandum zur Einholung der Zustimmung und geben diesbezüglich keinerlei Zusicherungen oder Empfehlungen; sie geben auch keine Empfehlung ab, ob Schuldverschreibungsinhaber an einer Einholung der Zustimmung oder anderweitig an den Versammlungen teilnehmen sollten. Weder der Solicitation Agent noch der Tabulation Agent oder einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Partner haben die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen bezüglich der Einholung der Zustimmung, der Außerordentlichen Beschlüsse, der Schuldverschreibungen oder der in dem Memorandum zur Einholung der Zustimmung oder anderen Dokumenten, auf die im Memorandum zur Einholung der Zustimmung Bezug genommen wird, enthaltenen Tatsachenbehauptungen überprüft oder übernehmen dafür Verantwortung. Gleiches gilt für die Wirkung oder Wirksamkeit des Memorandum zur Einholung der Zustimmung oder anderer Dokumente, auf die im Memorandum zur Einholung der Zustimmung Bezug genommen wird. Die vorstehend Erwähnten übernehmen keine Verantwortung für ein Versäumnis der Emittentin, Ereignisse offenzulegen, die möglicherweise eingetreten sind, und die Bedeutung oder Genauigkeit dieser Informationen oder die Bedingungen einer Änderung (falls zutreffend) einer Einholung der Zustimmung möglicherweise beeinflussen.

Beschränkungen für Aufforderung und Verteilung

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Memorandum zur Einholung der Zustimmung kann in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Memorandums zur Einholung der Zustimmung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Nichts in dieser Bekanntmachung, dem Memorandum zur Einholung der Zustimmung oder der elektronischen Übermittlung davon stellt ein Angebot, ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar oder soll ein solches sein. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert, und die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt innerhalb der Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und der geltenden bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt.

Jeder Schuldverschreibungsinhaber, der an der Einholung der Zustimmung teilnimmt, muss versichern, dass er ein Berechtigter Schuldverschreibungsinhaber ist. Jede Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe eines Schuldverschreibungsinhabers, der nicht in der Lage ist, diese Erklärungen abzugeben (und der kein Nicht-Berechtigter Schuldverschreibungsinhaber ist, der eine Anweisung eines Nicht-Berechtigten Schuldverschreibungsinhabers eingereicht hat), wird nicht akzeptiert. Die Emittentin, der Solicitation Agent und der Tabulation Agent behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu prüfen, ob die von einem Schuldverschreibungsinhaber gemachten Angaben korrekt sind. Wird eine solche Prüfung durchgeführt und stellt die Emittentin (aus welchen Gründen auch immer) fest, dass die Angaben nicht korrekt sind, kann die Anweisung zur Elektronischen Stimmabgabe abgelehnt werden.

Pressekontakt:

Thomas Churchill,
+32 (0)2 326 7944,
Thomas.churchill@euroclear.com